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Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei Mukoviszidose?

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei Mukoviszidose? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 11.05.2011, 00:30
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Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei Mukoviszidose?

Angenommen, die 10jährige F. leidet seit der Geburt an Mukoviszidose und wird regelmäßig in einer Klinik in M. behandelt. Sie isst schlecht, nimmt nicht gut zu, leidet an ständiger Übelkeit, Erbrechen, Durchfällen und wird im Alter von 5 Jahren mit einer PEG zur künstlichen Ernährung versorgt. Zu Mahlzeiten nimmt sie je 1 bis 2 Kaspeln Kreon, um das fehlende Enzym bei Muko zu ersetzen.
Einer ihrer Lungenflügel ist chronisch entzündet, wird mit einer Dauermedikation Antibiotikum behandelt. Ein Schulbesuch ist nur eingeschränkt möglich und zeichnet sich durch hohe Fehlzeiten aus, weil es F. körperlich schlecht geht (Treppensteigen unmöglich, nach 4 Schritten muss sie sich hinhocken wegen Schwäche und Atemnot). Veränderungen in der Behandlung werden nicht vorgenommen. Es steht von der klinik in M. zur Debatte, dass ein Teil des erkrankten Lungengewebes entfernt werden muss, worunter F. psychisch sehr leidet.

Bei einem Aufenthalt in einer Spezialklinik in H. wird festgestellt, dass die Dosis Kreon viel zu gering ist. Nach einer Umstellung auf 5 bis 6 Kapseln pro Mahlzeit benötigt F. keine Sondenkost mehr. Sie isst normal, leidet weder an Übelkeit noch an Durchfall, hat innerhalb 3 Wochen 1kg zugenommen und ist körperlich ausdauernd.
Außerdem fand eine intravenöse Antibiotikumbehandlung statt, die zusätzlich zu einer Dauermedikation 4x jährlich prophilaktisch durchgeführt werden soll, um schweren Lungenentzündungen vorzubeugen.

Wäre es denkbar, die Klinik in M. auf Schadensersatz zu verklagen, weil eine Körperverletzung stattgefunden hat (Legen einer PEG; chronische Lungenentzündung, die hätte verhindert werden können;...)? Eine frühzeitige Überweisung hätte die Leiden von F. verringern und in Teilen verhindern können? Welche Aussichten hätte eine Klage?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 07:47
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AW: Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei Mukoviszidose?

Zitat:
Zitat von Nadine1975 Beitrag anzeigen
Wäre es denkbar, die Klinik in M. auf Schadensersatz zu verklagen, weil eine Körperverletzung stattgefunden hat (Legen einer PEG; chronische Lungenentzündung, die hätte verhindert werden können;...)? Eine frühzeitige Überweisung hätte die Leiden von F. verringern und in Teilen verhindern können? Welche Aussichten hätte eine Klage?
Um der Klinik Schuld zuweisen zu können, müsste man ihr nachweisen, dass sie bei Würdigung aller Befunde ihre Therapie hätte ändern müssen (nicht: können)- ihre Entscheidung also gegen die Regeln ärztlicher Kunst gewesen sei. Dabei ist zu beachten, dass es einen Spielraum für eine therapeutische Entscheidung gibt.

Von hier aus ist das nicht zu prüfen, es muss ein Gutachten erstellt werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 09:51
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AW: Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern bei Mukoviszidose?

Zitat:
Zitat von Nadine1975 Beitrag anzeigen
Wäre es denkbar, die Klinik in M. auf Schadensersatz zu verklagen, weil eine Körperverletzung stattgefunden hat (Legen einer PEG; chronische Lungenentzündung, die hätte verhindert werden können;...)?
"Schadensersatz" kann nur für einen bezifferbaren materiellen Schaden gefordert werden. (Verdienstausfall z.B., Sachschaden, usw.) Schadensersatz ist grundsätzlich auch für den materiellen Aufwand der Eltern denkbar.

Zitat:
Welche Aussichten hätte eine Klage?
Verklagen kann man immer und jeden. Die Frage ist, ob man vor Gericht Recht bekommt...

Die Aussichten einer Klage hängen von den konkreten Details des Einzelfalles ab. Wenn ein Gutachter einen Kunstfehler bestätigt und das Gericht dieser Einschätzung folgt, wird zunächst einmal Schmerzensgeld für das Kind fällig werden; Schadensersatz für die Eltern nur, wenn - siehe oben - ein materieller Schaden vorliegt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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behandlungsfehler, körperverletzung, schmerzensgeld

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