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Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes innerhalb des Forums Arztrecht

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  • 1 Post By motzmecker

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 20:12
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Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

ein Patient geht nach einem Fahrradunfall in die Ambulanz eines Krankenhauses. Dort werden seine Abschürfungen verbunden allerdings so, das der Varband direkt auf die Wunde liegt(ohne Kompresse/Gaze usw.) und dieser dann nach zwei Tagen beim Wechsel beim Hausarzt so an der Wunde festgeklebt ist, dass der Patient dadurch sehr große Schmerzen hat und wahrscheinlich dadurch stärkere Naben haben wird als normal. Kann der Patient in diesem Fall Schmerzensgeld einklagen? Wenn ja würde es sich lohnen(Anwaltskosten etc.)

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 21:57
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AW: Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

Zu Verstößen gegen die ärztliche Kunst/Behandlungsfehler siehe
http://aerztehaftung.de/Arzthaftung-...nstfehler.html

Wünsche schon mal viel Spaß und gute Nerven bei den Verhandlungen mit der Versicherung des Arztes und dem sicher anstehenden Arzthaftungsprozess


Der fiktive Fahrradfahrer scheint seinen Lebensunterhalt mit Schmerzensgeld bestreiten zu wollen
Sturz nach Anweisung des Übungsleiters
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 22:01
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AW: Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

1. Entsteht durch eine den Regeln ärztlicher Kunst nicht entsprechende Behandlung ein Schaden, kann dieser beim Verursacher geltend gemacht werden, zusätzlich ein Schmerzensgeld.

2. Zuerst muss der Patient nachweisen, dass die Behandlung inkorrekt war.

3. Dann muss der Patient nachweisen, dass durch diese Behandlung ein Schaden entstanden ist, der durch die korrekte Behandlung nicht entstanden wäre.

"Lohnen" wird sich die Sache nicht. Die Kosten für den Anwalt und die Rechtsverfolgung, solange nach Tarif gearbeitet wird, können ebenso beim Verursacher geltend gemacht werden. Allerdings muss der Kläger in Vorleitung treten, denn der Anwalt arbeitet nicht auf Pump.

Ansprechstellen für solche Beschwerden, die gutachterlich geklärt werden müssen, sind die Landesärztekammern und Anwälte für Medizinrecht, eventuell auch die Krankenversicherung.

PS: Einen Verband ohne Wundabdeckung halte ich für erstaunlich, es kommt aber auf das Verbandmaterial an. Natürlich wird das Krankenhaus hier sagen, dass durch das unfachmännische Entfernen des Verbandes der Schaden entstanden sei bzw. er schon durch den Unfall entstanden sei. Dem Gutachter wünsche ich bonne chance.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 22:27
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AW: Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

Sollte man nicht dem Patienten direkten Erfahrungsaustausch mit User 3LTI empfehlen?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 22:29
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AW: Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

Willst Du zum körperlichen auch noch einen seelischen Schaden hinzukommen lassen? Oder meinst Du, dass die beiden beim Anwalt dann Mengenrabatt kriegen?
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Albert Einstein

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  #6 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 22:33
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AW: Schmerzensgeld für falsches anbringen eines Verbandes

Zitat:
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Oder meinst Du, dass die beiden beim Anwalt dann Mengenrabatt kriegen?
pscht!!! vorsicht anwalt! die stecken doch alle mit der assekuranz unter einer decke. und die richter sind befangen!
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  #7 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 00:05
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Zitat:
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pscht!!! vorsicht anwalt! die stecken doch alle mit der assekuranz unter einer decke. und die richter sind befangen!
Das meinte ich. 3LTI weiß da aber genauer Bescheid (glaub ich), als wir uns das auch nur vorzustellen trauen.
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