Dies ist eine Diskussion zu Schandluder mit den Krankenkassen innerhalb des Forums Arztrecht
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| Schandluder mit den Krankenkassen Viele Grüße, ein Interessierter. Und schon mal vielen Dank im Voraus für allen Input! |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Dem Arzt ist erlaubt, zu informieren, nicht anzupreisen. Die Grenzen sind allerdings ausgesprochen fließend. Sagt der Arzt beispielsweise, dass er mit der Praxis ausgesprochen gute Erfahrungen habe, muss das nicht übertrieben sein. Mit der Prüfung eventueller Wettbewerbsverstöße oder berufsrechtlicher Verfehlungen können Anwälte, Verbraucherschutz und Ärztekammer beauftragt werden. Und jetzt musst Du mir noch erklären, was das mit den Kranken Kassen zu tun hat, denn die Abrechnung der Leistung ist festgelegt und den Kranken Kassen somit egal, wo es läuft.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Nehmen wir also weiter an, der Arzt sei normaler Weise eher zurückhaltend mit seinen Krankengymnastik-Rezepten. Nach der Eröffnung seiner Praxis hätte er nun jedoch einen direkten Vorteil davon, etwas großzügiger zu sein, Er könnte z.B. einer top-fitten 17-Jährigen Leistungssportlerin mit einem blockierten Rippengelenk 10 Doppelbehandlungen + Wärmetherapie aufschreiben, also 10x1h Behandlung... Dies wäre natürlich nur bei Privatpatienten möglich, Rezepte in derartigem Umfang ohne echte Indikation tragen die Kassen schließlich nicht. Privat oder nicht, das Leid trüge erstens die betroffene Versicherung, zweitens der Patient (der als Laie oft nicht hinterfragt und dem Zeit verloren geht, die er in sinnvollere Dinge investieren könnte) und drittens die angestellten Therapeuten (die weiß Gott besseres zu tun hätten). Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass selbiger Arzt der Patientin zur Festigung seiner Diagnose ein MR verordnet. Natürlich stünde dieses sündhaft teure Gerät in seiner eigenen Praxis und natürlich würden die Krankenkassen ihn für die (meiner bescheidenen Meinung nach völlig überflüssigen) hypothetische Untersuchung königlich entlohnen. Ich danke vielmals für Ihre Auskunft. So etwa habe ich mir das ganze auch vorgestellt. Zu schade, dass kaum jemand die Motivation besitzt gegen derartige Praktiken etwas zu unternehmen. Solch Verhalten ist nämlich an der Tagesordnung, wenn ich hier auch keinen konkreten Fall schildern kann. Und da wundern wir uns alle, wieso die Kassen leer sind... :/ |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Es ist einem Arzt freigestellt, welche diagnostischen und/oder therapeutischen Schritte er unternimmt. Begrenzt wird sein Handeln aber durch mehrere Gesetze. So ist für den GKV-Patienten vorgesehen, dass das WANZ-Prinzip greift. Nach §72 SGB V darf einem Kassenpatienten nur das zuteil werden, was Wirtschaftlich, Angemessen, Notwendig und Zweckmäßig ist. Sowohl bei der Verordnung als beid er Ausführung muss dies überprüft werden, so dass ein unnötiges MRT auch vom Radiologen abgelehnt weren müsste. Weiterhin darf ein Patient durch eine Untersuchung nur so weit geschädigt werden (körperlich und finanziell), wie es angemessen ist, sonst könnte eine Körperverletzung vorliegen. Welcher Straftatbestand durch Abzockerei erfüllt ist, weiß ich nicht genau (bin nicht in dieser Materie bewandert), es könnte aber ein Betrug sein, wenn der Arzt direkt profitieren würde. Und letztlich können auch berufsrechtliche Verstöße vorliegen, man sehe die §§ 2, 3, 11, 27, 31 und 32 der Musterberufsordnung: http://www.bundesaerztekammer.de/dow...nd20061124.pdf Aber: in der Ausübung des Berufs besitzt ein Arzt Freiheiten, und die soll und kann er nutzen, wenn er der Meinung ist, dass sein Verhalten dem Patienten nutzt. Sind konkrete Fälle bekannt, können diese (mit Belegen, wenn es geht, sonst nutzlos!) an die Kranken Kassen, die KVen sowie die Ärztekammern gemeldet werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Zitat:
Zulässig wäre eine medizinische Kooperationsgemeinschaft in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft oder in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer juristischen Person des Privatrechts (GmbH, Aktiengesellschaft). Ein solcher Kooperationsvertrag muss aber zwingend gewährleisten, dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung seiner Therapie auch andere als in der Gemeinschaft kooperierende Berufsangehörige zuziehen kann und auch sonstige, sich aus der Berufsordnung ergebenden Bestimmung eingehalten werden. Ergänzend zu den von Humungus benannten §§ möchte ich in diesem Zusammenhang auf den § 23b der MBO verweisen. Gretchenfrage! Handelt es sich in o.g. Fall um eine offizielle Partnerschaft?
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen "Schandluder" finde ich klasse, das muß ich mir merken...;-) (Es heißt "Schindluder"...) Zitat:
Aus dem Bauch heraus: darf er nicht. Höchstens als stiller Teilhaber, sein Geld kann er anlegen, wie er möchte. Er kann als Arzt in seiner Praxis Physiotherapie anbieten, aber eine zusätzliche eigenständige Praxis unter seiner Leitung...? Wohl eher nicht. Er kann ja noch nicht mal einfach eine zweite Arztpraxis aufmachen. Zitat:
Deshalb sind "Überweisungen" ja auch neutral und enthalten nur die Fachrichtung des Arztes, zu dem überwiesen wird. Und "Verschreibungen" (von Massagen, Physiotherapie, Medikamten usw.) sind ebenfalls neutral, der Arzt sagt ja auch nicht: "Gehen Sie damit am besten in Apotheke XY!" Was der Arzt darf: auf Nachfrage Kollegen nennen, die die medizinischen Leistungen überhaupt machen können, für die er überweist. Wenn er also irgendeine spezielle Röntgendiagnostik haben will, dann darf er natürlich dem Patienten sagen: "Wir haben am Ort nur zwei Ärzte, die überhaupt die Geräte dafür haben, das sind X und Y." Sollte er aber auf die Idee kommen, seinen Patienten zu sagen "Gehen Sie mit Ihrer Überweisung doch zu Doktor Z - mit dem arbeite ich am liebsten zusammen!", dann hat er ein Berufsrechtsverfahren bei seiner Ärztekammer am Hacken, wenn das rauskommt und sich einer dort beschwert. Sowas ist nämlich ein Verstoß gegen die "Standesordnung". Bei der Empfehlung für Physiotherapeuten dürfte es grundsätzlich genauso gesehen werden. Was aber durchaus zulässig ist: den Patienten im eigenen Haus zu halten, und ihn zum angestellten Physiotherapeuten in der eigenen Praxis zu schicken. Wenn er selber einen Röntgenapparat hat, muß er dem Patienten ja auch keine Überweisung zum Röntgen geben. Wenn Du der Ansicht bist, daß da ein Arzt Schindluder treibt, dann solltest Du Dich einfach mal an Deine Landesärztekammer wenden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Zitat:
Ganz stark vereinfacht gesagt: der Arzt, der bestimmte zusätzliche Leistungen in seiner eigenen Praxis erbringt, bekommt dafür weniger Geld als ein anderer Arzt, zu dem der Patient überwiesen wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen @ TomRohwer Nach einem Blick in den von Humungus eingefügten Link (Musterberufsordnung) wirst Du dessen Ausführungen vollumfänglich bestätigt finden.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Schandluder mit den Krankenkassen Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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