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Schadensersatz bei OP-"Unfall"?

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz bei OP-"Unfall"? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 17:08
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AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
....von Ärzten oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde, lässt sich letztlich nur mit Hilfe von Gutachtern feststellen.
Oder auch nicht. Wenn es sich nicht um einen vereidigten, auch vor Gericht zugelassenen zahnärztlichen Gutachter handelt(Die sind womöglich besser) wird der Gutachter -egal was abgelaufen ist- höchstwahrscheinlich sagen: "Die Ärzte haben keine Schuld". Es gibt m.W. sehr wenige unabhängige(neutrale) zahnärztliche Gutachter. Der Patient hat dann durch das sogenannte Schlichtungsverfahren viel Zeit verloren und ein Falschgutachten an der Backe.
(Wichtig wäre es, erstmal Beweise zu sichern: Wo befinden sich die abgebrochenen Teile? Wo die Reste, die aus dem Kiefer entfernt wurden usw.?)
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  #12 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 22:37
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AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"?

Zitat:
Zitat von Max Cady Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
....von Ärzten oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde, lässt sich letztlich nur mit Hilfe von Gutachtern feststellen.
Oder auch nicht.
Ohne Gutachter jedenfalls definitiv nicht...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #13 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 15:10
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AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"?

Zitat:
Zitat von Max Cady Beitrag anzeigen
(Wichtig wäre es, erstmal Beweise zu sichern: Wo befinden sich die abgebrochenen Teile? Wo die Reste, die aus dem Kiefer entfernt wurden usw.?)
.. genau
und originale nie aus der hand geben, keinér krankenkasse und keinem mdk .....
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #14 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 23:33
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AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
.. genau
und originale nie aus der hand geben, keinér krankenkasse und keinem mdk .....
Dann wird man nie zu einem Gutachten kommen, und damit auch niemals zu einer Durchsetzung der Ansprüche.

Im Gegenteil - das Gericht schreibt einem dann ins Urteil, daß man seine Mitwirkungspflichten grob böswillig verletzt habe.

Super.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #15 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 07:15
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AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Dann wird man nie zu einem Gutachten kommen, und damit auch niemals zu einer Durchsetzung der Ansprüche.
Im Gegenteil - das Gericht schreibt einem dann ins Urteil, daß man seine Mitwirkungspflichten grob böswillig verletzt habe.
Super.
das gericht wird das nicht ins urteil schreiben, weil die unterlagen mit großer wahrscheinlichkeit weg sein werden, wenn man sie VOR einem verfahren aus der hand gibt - und im falle eines verfahrens greift man natürlich auf die unterlagen zurück
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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