Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz bei OP-"Unfall"? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Schadensersatz bei OP-"Unfall"? bei einer OP wurden dem Patienten beim Entfernen des Tubus mehrere Zähne mitsamt der darauf befestigten Brücke herausgedrückt. Die Zähne sind dabei abgebrochen. Im Vorgespräch wurde erwähnt und auch schriftlich festgehalten, dass die Brücke lose sitzt, allerdings nicht da, wo die Zähne abgebrochen sind. Es wurde um besondere Vorsicht gebeten. Auf Nachfrage bezüglich Schadensersatz wurde nach langem Hin und Her von der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mitgeteilt, dass kein Schadensersatz geleistet würde, da kein Verschulden seitens der Ärzte zu erkennen sei. Wie seht ihr das? Lohnt es sich zu einem Fachanwalt zu gehen? Immerhin belaufen sich die Kosten für den Ersatz auf über 4000 Euro, damit nicht eingerechnet die Kosten für die Entfernung der Zahnwurzeln, Herstellung von Provisorien etc. Geschweige denn Schmerzensgeld. Viele Grüße Susanne Geändert von Susanne66 (11.10.2011 um 15:58 Uhr). |
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Sorry, mea culpa, das hab ich jetzt im Eifer des Gefechts übersehen. Habs geändert. Grüße Susanne |
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Man wird von hier aus nicht beurteilen können, was wirklich passiert ist. Und insbesondere nicht, ob die Ärzte korrekt gehandelt haben oder nicht. Die Haftpflicht hat (natürlich!!!) abgelehnt mit Pauschalargument. Der Patient muss hier überlegen, ob er sich auf einen Streit einlässt, der garantiert über ein Gutachten laufen muss. Er kann formlos Beschwerde bei der Landesärztekammer erheben oder zu einem Anwalt gehen. Übrigens ist das Schlichtungsverfahren bei der LÄK für den Patienten kostenlos (das zahlt die Haftpflicht des Arztes), bei einem gerichtlichen Verfahren muss der Patient in Vorleistung treten, auch gegenüber dem Anwalt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Und ist die Entscheidung der LÄK dann bindend oder kann man dann immer noch den Rechtsweg gehen? |
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Die LÄK veranstaltet ein sogenanntes Schlichtungsverfahren. Dieses ist nicht rechtlich bindend. Das Schlichtungsverfahren kann nur solange vom Patienten angeregt werden, wie er keine "ordentlichen" rechtlichen Schritte unternommen hat. Und: der Arzt (bzw. die Haftpflichtversicherung) muss sich mit dem Verfahren einverstanden erklären.
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? o.k. und wie leiert man so was an? Einfach die LÄK anschreiben, Fall schildern und um Schlichtung bitten oder gibts da einen Ombudsmann? |
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Erst mal anrufen, dann kriegt man ein Formular. Das füllt man aus. Man kann auch formlos anschreiben. Die LÄK ist ja der Ombudsmann.
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Werfe nur so viel in den Raum, Zähne die unter einer noch intakten, gut Rand abschließenden Brücken/Kronenversorgung sitzen selbst gesund sind brechen nicht ab. Die Vermutung liegt nahe das die Versorgung alt war und unterminierende Karies vorhanden war. |
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Man kann jeden Zahn, gleich wie gesund, abbrechen. Es kommt nur auf den Hebel an. (Wobei bei der Extubation eigentlich wenig gehebelt wird, eher bei der Intubation) Klar wird über die Details je nach Befund zu reden sein. Sollten die Bruchstellen morsch sein, kann manches anders aussehen.
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| AW: Schadensersatz bei OP-"Unfall"? Zitat:
Das ist zunächst mal ein normales OP-Risiko. Ob im konkreten Einzelfall ein Schaden durch nicht sachgemäßes Handeln von Ärzten oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde, lässt sich letztlich nur mit Hilfe von Gutachtern feststellen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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