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Schadenersatz- und Schmerzensgeld!

Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz- und Schmerzensgeld! innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 03.09.2009, 13:51
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Schadenersatz- und Schmerzensgeld!

Leider kommen nur ca. 30% aller medizinischen Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen durch, und das, obwohl im Medizinrecht der "Anscheinsbeweis" gilt, d.h., wenn ich bei einem Arzt/Zahnarzt war und danach ein Problem habe, muß ich als Laie das nicht beweisen, sondern der Arzt/Zahnarzt muß beweisen, daß er nichts falsch gemacht habe (s.a. Creifelds Rechtswörterbuch, 15. Auflage, "Beweislast":...(z.B. liegt bei grober Fahrlässigkeit die Beweislast für fehlende Kausalität eines Behandlungsfehlers beim Arzt)...", warum die Klagen trotzdem kaum durchkommen, darüber mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, denn kein Mensch verklagt doch seinen Arzt aus Jux, leider können Richter ja urteilen, wie sie wollenn (Prinzip der "Freien Beweiswürdigung", z.B. in der ZPO § 286 (1) (nachzulesen unter www.gesetze-im-internet.de, Volltextsuche, ZPO), aber auch im Strafrecht, etc.; des weiteren sind Richter ja unabhängig, d.h., keine übergeordnete Instanz kann denen etwas sagen...),
las grad' neulich das Urteil in einem Fall, in dem eine Frau über 400 Behandlungen nach einer verpfuschten Zahnbehandlung über sich hat ergehen lassen müssen und trotzdem vom OLG Hamm nicht einmal Schmerzensgeld zugesprochen bekommen hat, weil dem Zahnarzt kein Fehler nachzuweisen gewesen wäre, dabei hätte sie bzw. ihr Rechtsanwalt (vielleicht war der unfähig, wie so viele) das gar nicht müssen!!!
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Alt 03.09.2009, 14:49
V.I.P.
 
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AW: Schadenersatz- und Schmerzensgeld!

@berindo

.. alle gequälten und mißhandelten patienten hoffen auf dich ..
also gib dir mühe, studiere brav jura und werde ganz schnell richter .....
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 15:00
V.I.P.
 
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AW: Schadenersatz- und Schmerzensgeld!

Tja, als erstes im Jurastudium lernt man, dass man genau liest, weil man sich sonst bis auf die Knochen blamiert...

erst, wenn dem Arzt grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, greift die Beweislastumkehr.

Wie schön, dass das Rechtssystem noch nicht zwischen Ärzten und anderen Dienstleistern unterscheidet. Die rot-rote Regierung wird das garantiert schnellstens ändern.

Und das mit den 400 Behandlungen nach einer "verpfuschten" Zahnbehandlung verlinke mal, damit ich auch was zum schmükern habe. Dann stellt sich vielleicht auch etwas heraus, was Biertischniveau verlässt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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