Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Behandlungsvertrag innerhalb des Forums Arztrecht
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| Rücktritt vom Behandlungsvertrag Patient möchte eine Schönheutsop und schiesst einen Behandlungsvertrag mit einer Klinik ab. Nach 2 Tagen aber überlegt sich der Patient diese OP doch nicht zumachen und möchte zurück treten was die Klinik verweigert. Vertrag sagt folgendes: Dieser Behandlungsvertrag ist bindend. Für den Fall das sie ihn kündigen,sind wir nur verpflichtet, die ersparten Aufwendungen in Abzug zu bringen und haben ansonsten weiterhin Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar. Insofern wird die Anwandbarkeit des §628 BGB ausdrücklich abgedungen und als Rechtsfolgen einer Kündigung ausdrücklich die Wirkung des §649 BGB vereinbart, der sinngemäß regelt, das der Besteller bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen kann, für den Fall der Unternehmer jedoch berechtigt, dass die vereinbarte Vergütung zu verlangen udn sich nur dasjenige anrechnen lassen zu müssen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart und nur dadurch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig zu unterlassen hat. Samstag wurde der Vertrag gemacht und Montag der Rücktritt erklärt die Klinik verlangt aber trotzdemm die vereinbarten Kosten. Frage: Ist das rechtens? Was kann Patient dagegen tun? |
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| AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag Wenn das eine Privarklinik war, sollte man unbedingt das Kleingedruckte gelesen haben in den Geschäftsbedingungen. Gehe mal davon aus, dass dies der Patient versäumt hat. Dort dürfte alles im Falle einer Rücktrittserklärung notwendige stehen. |
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| AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag |
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| AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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