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Rücktritt vom Behandlungsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Behandlungsvertrag innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 22.03.2010, 17:06
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Rücktritt vom Behandlungsvertrag

Hallo,

Patient möchte eine Schönheutsop und schiesst einen Behandlungsvertrag mit einer Klinik ab.

Nach 2 Tagen aber überlegt sich der Patient diese OP doch nicht zumachen und möchte zurück treten was die Klinik verweigert.

Vertrag sagt folgendes:

Dieser Behandlungsvertrag ist bindend. Für den Fall das sie ihn kündigen,sind wir nur verpflichtet, die ersparten Aufwendungen in Abzug zu bringen und haben ansonsten weiterhin Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar. Insofern wird die Anwandbarkeit des §628 BGB ausdrücklich abgedungen und als Rechtsfolgen einer Kündigung ausdrücklich die Wirkung des §649 BGB vereinbart, der sinngemäß regelt, das der Besteller bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen kann, für den Fall der Unternehmer jedoch berechtigt, dass die vereinbarte Vergütung zu verlangen udn sich nur dasjenige anrechnen lassen zu müssen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart und nur dadurch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig zu unterlassen hat.

Samstag wurde der Vertrag gemacht und Montag der Rücktritt erklärt die Klinik verlangt aber trotzdemm die vereinbarten Kosten.

Frage: Ist das rechtens? Was kann Patient dagegen tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2010, 11:37
V.I.P.
 
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AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag

Wenn das eine Privarklinik war, sollte man unbedingt das Kleingedruckte gelesen haben in den Geschäftsbedingungen. Gehe mal davon aus, dass dies der Patient versäumt hat. Dort dürfte alles im Falle einer Rücktrittserklärung notwendige stehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.04.2010, 13:47
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AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag

wo ist denn der Vertrag gemacht worden?
Haustürgeschäft?
Cheers
Bang Olafson
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2010, 16:46
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AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag

Zitat:
Zitat von studi-heiko
Patient möchte eine Schönheutsop und schiesst einen Behandlungsvertrag mit einer Klinik ab.
Eine Weiterbildung könnte auch nichts schaden.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.04.2010, 17:55
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AW: Rücktritt vom Behandlungsvertrag

Zitat:
Zitat von Remby
Eine Weiterbildung könnte auch nichts schaden.
Im Schießen?

Duckundwech.

MfG
ratte1
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