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Röntgenbilder/Röntgenbehandlungen Aufbewahrungsfrist

Dies ist eine Diskussion zu Röntgenbilder/Röntgenbehandlungen Aufbewahrungsfrist innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 21:00
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Röntgenbilder/Röntgenbehandlungen Aufbewahrungsfrist

Hallo,
PatientA war vor 15-20 mit 11 Jahren beim Kieferorthopäden.
Was kann PatientA an Unterlagen von der langjährigen Behandlung noch anfordern?
Außerdem möchte PatientA wissen was Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen genau sind? Röntgenbilder sind wohl 10 Jahre aufzubewahren.
Aber was kann man in den Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen erkennen.
Auch Bilder?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 23:38
V.I.P.
 
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AW: Röntgenbilder/Röntgenbehandlungen Aufbewahrungsfrist

Zitat:
Zitat von donald2
PatientA war vor 15-20 mit 11 Jahren beim Kieferorthopäden.
Mal ganz nebenbei: man sollte eine Frage sorgfältig stellen...

1. Röntgenbehandlungen sind Bestrahlungen, beispielsweise bei Krebs. Die Aufzeichnungen darüber müssen nach Ende der Behandlung 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Bei einem Kieferorthopäden gehe ich nicht davon aus, dass er dies gemacht hat.

2. Röntgenbilder sind nach der letzten Untersuchung 10 Jahre lang aufzubewahren, bei Minderjährigen beginnt diese Frist erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

3. Behandlungsunterlagen sind 10 Jahre lang nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Der A kann also mindestens bis Vollendung seines 28. Lebensjahres (28. Geburtstag!) die Rö-Bilder anfordern. Die Aufbewahrungsfrist für die Behandlungsunterlagen ist, wenn er später nicht mehr beim Kieferorthopäden war, spätestens mit seinem 22. Geburtstag abgelaufen.

15-20 ist also etwas zu ungenau. Man sollte sowieso bei dem Arzt oder dessen Nachfolger fragen. Oft werden Unterlagen in einen staubigen Keller gelegt und sind dort noch ewig zu finden.
__________________
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