Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Stellung eines Tierarztes innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 21:19
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Wunderschönen guten Abend,

(Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, ich bitte um Entschuldigung, sollte das nicht der Fall sein...)

Ich habe nur eine Frage bezüglich der rechtlichen Stellung eines Tierarztes als Vertragspartner eines Kaufvertrages.

Mir wurde beigebracht, dass ein Tierarzt in diesem Fall als Privatmann handelt und es sich somit um einen Einseitigen Handelskauf bzw. Verbrauchsgüterkauf handelt, wenn er für seine Praxis Waren erwirbt.

Im umgekehrten Fall, also beim Verkauf von Waren an einen Patienten hingegen handelt er als Unternehmer.

Ist das so korrekt?
Ich habe dazu leider keine rechtliche Grundlage gefunden.

Liebe Grüße und Danke für Antworten im Vorraus... =)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 23:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Zitat:
Zitat von Lilania
Ist das so korrekt?
Meiner Meinung nach nicht, siehe §14 BGB. Benutzt der Tierarzt die Waren bei der Ausübung seiner Praxistätigkeit, handelt er beim Kauf als Unternehmer.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 10:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lilania hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Ich hab' hier noch etwas gefunden, es hat anscheinend mit dem "freien Beruf" zu tun...

"(...)Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher nicht Kaufleute und unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht (...)

Und ich glaube, im UStG gab es auch noch einen entsprechenden Paragraphen...

Verwirrte Grüße...

Lil
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 11:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Aber im BGB ist man nicht nur als Gewerblicher, sondern auch als Selbständiger Unternehmer (Absatz 1, nach dem "oder").

Und die Gewerbesteuerpflicht besteht für Ärzte nicht.

Von der Umsatzsteuer sind sie befreit, wenn sie therapeutische Tätigkeit ausüben. Bei reinen Gutachten oder Tauglichkeitsuntersuchungen ist sehr wohl Umsatzsteuerpflicht vorhanden.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 11:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.865
88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6865 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Da in Tierarztpraxen auch Tierfutter (größtenteils Spezialfutter), Pflegeutensilien etc. an die Kunden verkauft werden, handelt es sich hier durchaus auch um eine gewerbliche Tätigkeit. Der Tierarzt handelt dann auch als Unternehmer.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 11:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Korrekt. Der Verkauf durch den Arzt ist gewerbliche Tätigkeit, er muss von der therapeutischen Tätigkeit gut genug getrennt werden, sonst kann die gewerbliche Tätigkeit abfärben. Folge: Umsatzsteuerpflicht für die gesamte Tätigkeit...
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 14:02
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.312
89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Stellung eines Tierarztes

Zitat:
Zitat von Lilania
Ich hab' hier noch etwas gefunden, es hat anscheinend mit dem "freien Beruf" zu tun...

"(...)Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher nicht Kaufleute und unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht (...)

Und ich glaube, im UStG gab es auch noch einen entsprechenden Paragraphen...

Verwirrte Grüße...
"Kaufmann" im Sinne des HGB und "Unternehmer" im Sinne des BGB sind zwei verschiedene Dinge.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
diabetesDE unterstützt rechtliche Beratung: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises im Vorfeld prüfen Nachrichten: Wissenschaft 21.01.2010 18:00
Rechtliche Stellung einer Arbeitsgemeinschaft? Vereinsrecht 09.08.2009 11:11
rechtliche Anwendung eines Verwaltungsgerichtsurteils Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 28.07.2008 17:31
Stellung eines Nachmieters und Austritt aus dem Mietvertrag?? Mietrecht 25.07.2007 12:39
rechtliche Fallstricke eines privaten Kleinanzeigen-Maktes Internetrecht 05.12.2005 16:40





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios