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Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 21:58
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Was für ne Namensänderung?
Eventuelle (!) Namensänderung.
Na wegen der Heirat und dem Wegzug ins Ausland.

So mal eine blöde Frage von einem gesetzlich Versicherten:
Ist es bei Privat-Versicherten nicht so, das der Rechnungsempfänger der Leistungsempfänger sein müsste ( hier also T )? T war wegen des Studiums 2007 vermutlich schon volljährig?

T begleicht die Rechnung und reicht sie wegen der Mitversicherung bei der Versicherung von V ein.
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  #12 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 22:07
V.I.P.
 
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
Ist es bei Privat-Versicherten nicht so, das der Rechnungsempfänger der Leistungsempfänger sein müsste
ne, ich denke, bei privaten ist die versicherungsnehmerin die empfängerin - also mutti oder vati von tochter....
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  #13 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 08:41
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ne, ich denke, bei privaten ist die versicherungsnehmerin die empfängerin - also mutti oder vati von tochter....
Genau so ist es.
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  #14 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 11:33
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Nix da, §203 StGB!

Wir haben da eine kleine Kalamität, Leutchen, die auch in der Praxis Ärger macht: was ist, wenn eine p-versicherte 17-Jährige zum Doktor geht und sich behandeln lässt? Da haben wir dann die Zwickmühle Honorarinteresse/Schweigepflicht/schwebend unwirksamer Vertrag!

Sauber handelt der Arzt, wenn er bei der Datengewinnung den Minderjährigen fragt, ob dieser mit der Zusendung der Rechnung an den Hauptversicherten einverstanden ist. Wenn der sich weigert...was dann?
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #15 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 14:37
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Kinners ... so werd ich nicht schlau.

Bei einer 17-jährigen muss der Sorgeberechtigte doch zustimmen.
So ganz geheim kann die Behandlung ja nicht sein - oder ?

Was aber wenn die Studierende 18-jährige Tochter mitversichert über PKV des Vaters zum Arzt geht.( Bei gesetzlichen Versicherungen wird ja direkt mit der Versicherung abgerechnet. Da weiß der Versicherte in der Regel
nie, was genau abgerechnet wird, also auch nicht was bei Mitversicherten Kindern abgerechnet wird... Geschlechtskrankheiten ...abgebrochene Schwangerschaften oder vergleichbar Unangenehmens. ).

Der Behandlungsvertrag kommt doch dann mit der volljährigen mitversicherte Tochter zustande und nicht mit dem Vater?
Wie kann der dann Rechnungsempfänger sein?
Insbesondere wenn er dem Umpfang der Behandlung selbst gar nicht zustimmen/widersprechen kann?

Ich hab hier einen Link zum Thema Rechnung und Inkasso bei
Minderjährigen ... interessanter wäre aber wenn die Mitversichete volljährig ist.
http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/1300_0_3619
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  #16 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 17:55
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
Bei einer 17-jährigen muss der Sorgeberechtigte doch zustimmen.
So ganz geheim kann die Behandlung ja nicht sein - oder ?
Doch.

Einfaches Beispiel: eine 17-Jährige, sexuell aktive Frau erscheint beim Gynäkologen und verlangt eine Untersuchung sowie Verordnung der Pille. Die Familie ist dem Arzt gut bekannt, streng religiös und lehnt vorehelichen Verkehr strikt ab. Die Tochter verweigert ausdrücklich die Datenweitergabe an die Eltern.

Hier denke ich, dass die Behandlung und alles weitere durch die Tochter erzwungen werden kann, weil sie alt genug ist, um über ihr Leben wenigstens im Bereich Sexualität zu entscheiden. Die Probleme würde es IRL dann geben, wenn die Tochter nicht zahlt.

Zitat:
Was aber wenn die Studierende 18-jährige Tochter mitversichert über PKV des Vaters zum Arzt geht.
Kriegt sie die Rechnung und muss kucken, wie sie an die Kohle kommt. Dem Arzt ist das Innenverhältnis Tochter-Eltern-PKV schlicht egal.

Zitat:
Der Behandlungsvertrag kommt doch dann mit der volljährigen mitversicherte Tochter zustande und nicht mit dem Vater?
Wie kann der dann Rechnungsempfänger sein?
Wenn sich die Tochter damit einverstanden erklärt.

Zitat:
... interessanter wäre aber wenn die Mitversichete volljährig ist.
Eigentlich nicht. Wo siehst Du da ein Problem? Wie die Tochter an das Geld kommt?
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  #17 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 18:34
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

@Humungus

Danke für deine Mühe.
Ich sehe auch keine Probleme im Sinne einer Gegenrede.
Es sind nur Fragen eines Unwissenden.

Beispiel Zahnarzt ... die klassische Frage Amalgam oder Gold.
Bei einer Minderjährigen würde sich der Arzt doch wohl bei den
Eltern bzw. dem Versicherungsnehmer rückversichern - oder ?

Wenn aber eine 20 Jährige (pkv) mitversicherte Studentin auf dem Stuhl sitzt, fragt der Arzt dann wirklich den Versicherungsnehmer?
Würde er nicht gefragt - was ich vermute - könnte er doch zu Recht sagen: Ich habe kein Gold bestellt - zahl ich nicht.

Rechnungsempfänger könnte doch dann nur die ( hier verzogene ) Tochter sein.

Und wie du so eloquent formulierst:
"....Innenverhältnis Tochter-Eltern-PKV schlicht egal."

So stellt man sich das halt als gesetzlich Versicherter vor .
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  #18 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 22:33
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
Beispiel Zahnarzt ... die klassische Frage Amalgam oder Gold.
Bei einer Minderjährigen würde sich der Arzt doch wohl bei den
Eltern bzw. dem Versicherungsnehmer rückversichern - oder ?
Stets nur, wenn der Minderjährige dem zustimmt. Die Schweigepflicht gilt nicht erst ab einem 18-jährigen Patient. Natürlich kann der Arzt die Situation erklären: er ist gleichzeitig gesetzlich verpflichtet, sämtliche Therapieoptionen zu erläutern (auch die mit Zuzahlung!), die Einverständnis der Eltern einzuholen und das Schweigen zu bewahren. Im schlimmsten Fall muss der Arzt die Behandlung verweigern, wenn der Patient nicht kooperiert.

Zitat:
Wenn aber eine 20 Jährige (pkv) mitversicherte Studentin auf dem Stuhl sitzt, fragt der Arzt dann wirklich den Versicherungsnehmer?
In Hinsicht auf die Therapieoptionen kann ein Volljähriger frei selber entscheiden. Nochmal: dem Arzt ist es bei P-Patienten egal, woher sie das Geld holen.

Zitat:
Würde er nicht gefragt - was ich vermute - könnte er doch zu Recht sagen: Ich habe kein Gold bestellt - zahl ich nicht.
Ist nicht Sache des Arztes. Der hat einen Behandlungsvertrag mit der Mitversicherten geschlossen.

Es ist Aufgabe der Patientin, sich darüber zu informieren, was gezahlt wird und wie.

Einfache Parallele: volljährige Tochter lebt zur Untermiete/Unterhalt bei ihren Eltern und kauft auf Kredit ein Auto. Auch da kann es dem Autoverkäufer egal sein, wie sie das ihren Eltern beibringt.

Zitat:
So stellt man sich das halt als gesetzlich Versicherter vor .
Für GKV-Mitglieder gelten ganz andere Regeln, die diese von manchen Untiefen fernhalten. Beispielsweise muss der Arzt einen "Kostenvoranschlag" erstellen, der bei der GKV eingereicht wird. Der Patient sieht dann schnell, was er draufzahlen muss, und das muss er dem Arzt auch schriftlich geben.
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  #19 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 00:16
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

@Humungus
Nochmals Danke ...

Wenn unsere Ansichten bei Arzt-Geschichten nicht allzu sehr voneinander abweichen, scheine ich ja zumindest etwas verstanden
zu haben
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