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Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 27.10.2011, 10:17
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Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

V ist privatversichert und erhält von Arzt A im Oktober 2011 eine Rechnung über ärztliche Leistungen, die der Arzt im Oktober 2007 für seine Tochter T erbracht hat. Als letzte Leistung ist aber noch eine mit 1 Jahr Abstand angeblich am 29.12.2008 erbrachte Leistung "telefonische Beratung" für 10,72 Euro berechnet. Ob diese Leistung tatsächlich erbracht wurde, ist noch ungeklärt.

"Verjährung" tritt bei Arztrechnungen erst nach Ablauf einer Frist nach Rechnungsstellung ein. Kann V hier aber von "Verwirkung" der Ansprüche für die 2007 erbrachten Leistungen - also ohne die letzte Beratung - ausgehen?

Erschwerend ist, dass T 2007 noch studierte und über V versichert war, seit 2008 jedoch verheiratet ist und ohne Kontakt zu V im Ausland lebt. V hat gegenüber seiner Versicherung keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Arztkosten.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 11:28
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Oktober 2007
das müsst verjährt sein. ansprüche verjähren regelmäßig 3 jahre ab jahresende, in dem sie entstanden sind. dh. für leistungen aus okt. 07 beginnt die frist am 31.12.07 zu laufen. sie ist dann am 31.12.10 ausgelaufen und damit verjährt.

für forderung für telefonische beratung aus 08 besteht noch anspruch.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 20:02
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Danke, so sehe ich es jetzt auch.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 23:19
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Hallo,

weil heute Sonntag ist und ich etwas Zeit habe, will ich mal kurz ein paar Zeilen zu diesem Fall schreiben.
Zitat:
Zitat von gaijin Beitrag anzeigen
"Verjährung" tritt bei Arztrechnungen erst nach Ablauf einer Frist nach Rechnungsstellung ein. Kann V hier aber von "Verwirkung" der Ansprüche für die 2007 erbrachten Leistungen - also ohne die letzte Beratung - ausgehen?
Genau das ist der Punkt. Ein Verjährung scheitert schon allein an der fehlenden Rechnungslegung. Denn wie Sie bereits richtig erkannt haben, beginnt die Verjährung mit der Rechnungslegung, welche erst 2011 erfolgte.

Folglich bleibt nur die Verwirkung einer Rechnung übrig. Maßgebend für den gesamten Fall ist die letzte Behandlung bzw Beratung des Arztes gegenüber dem Patienten bzw dessen Bevollmächtigten. Da schreiben wir das Jahr 2008. Bis heute sind also seit der letzten Beratung ca 32 Monate vergangen.

Für mich ist es verjährt.

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Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 05:22
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Ein Verjährung scheitert schon allein an der fehlenden Rechnungslegung. Denn wie Sie bereits richtig erkannt haben, beginnt die Verjährung mit der Rechnungslegung, welche erst 2011 erfolgte.
Genau, siehe GOÄ.

Zitat:
Für mich ist es verjährt.
Eben nicht, sondern verwirkt.

Wurde der Arzt eigentlich über den Umzug und die eventuelle Namensänderung informiert? Es gibt nämlich solche "Spezialisten", die erst Leistungen bei Ärzten erbringen lassen und dann plötzlich verschwinden. Ist nicht fair gegenüber dem Arzt...
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 31.10.2011, 08:21
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wurde der Arzt eigentlich über den Umzug und die eventuelle Namensänderung informiert? Es gibt nämlich solche "Spezialisten", die erst Leistungen bei Ärzten erbringen lassen und dann plötzlich verschwinden. Ist nicht fair gegenüber dem Arzt...
Ich kenne so einige Ärzte, die mich besch.. oder dies versucht haben oder auch das Letzte rausgeholt haben, aber niemanden, der es umgekehrt versucht hat. Und auch hier scheint es so, als habe A die letzte Beratung am 28.12.2008 nur noch deshalb berechnet, um die Verjährung/Verwirkung zu stoppen - das wird gerade noch geklärt (dauert, da T gerade länger im Ausland).

Wo steht denn hier was von Namensänderung und Umzug?

Warum gibt es hier auf dem Forum immer wieder Poster, die dem Anfrager etwas anhängen wollen?

Geändert von gaijin (31.10.2011 um 08:54 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 08:42
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von gaijin Beitrag anzeigen
Ich kenne einige Ärzte, die mich besch.. oder dies versucht haben oder auch das Letzte rausgeholt haben, aber niemanden, der es umgekehrt versucht hat.
Ich kann gerne mit Beispielen aushelfen. Klassisch-primitiv der falsche Name beim Privat-Erstpatienten (Praxis wird bei Nahhaken/Ausweisverlangen unter dem Absingen schmutziger Lieder verlassen), ausgefeilter die Bestellung von Hilfsmitteln, danach Heirat und Umzug.

Zitat:
P geht zum Arzt A, fragt Anmeldung, ob A wohl ein bestimmtes homöopathisches Mittel spritzen könne/wolle. Anmeldung "das müssen Sie A selbst fragen". P wartet brav 40 Minuten, wird reingerufen, fragt erneut "ich möchte nur wissen, ob Sie mir das injizieren wollen, ich leide an ...". Antwort A "nein, das mache ich nicht" (keine weiteren Fragen). 14 Tage später kommt Rechnung über Beratung und Untersuchung (ca. 40 Euro). Erst nach zweimal hin und her wurde Rechnung storniert.
Die Formulierung "kann Dr. X dieses Medikament spritzen" ist nicht eindeutig und kann zum Missverständnis führen: "ist es möglich, dass mir Dr. X das Medikament spritzt" - und damit ist eine Beratung und Erstuntersuchung verbunden. Eindeutiger ist die Frage: "ich möchte ausschließlich wissen, ob Dr. X die Fähigkeit hat, Med. XY zu spritzen, und dies in der Praxis ausführt".
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  #8 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 10:37
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Die Unterstellungen gegenüber V und weitere Hinweise auf Betrügereien sind keine Antwort auf die ursprüngliche Frage, gehören nicht zum Thema und damit nicht in dieses Forum.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 11:49
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Entschuldigung, dass ich in einem freien Forum eine Frage stellte. Dies als Unterstellung zu werten lässt meine Augenbrauen nach oben gehen.

PS: ich habe Deinen ersten Thread gelesen...und dann fällt mir zu den ständigen Unterstellungen ein Text der EAV ein: "Das Böse ist immer und überall".
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  #10 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 21:01
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AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Eben nicht, sondern verwirkt.
Meinte ich doch.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wurde der Arzt eigentlich über den Umzug und die eventuelle Namensänderung informiert?
Was für ne Namensänderung?

Gruß

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