Dies ist eine Diskussion zu Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung "Verjährung" tritt bei Arztrechnungen erst nach Ablauf einer Frist nach Rechnungsstellung ein. Kann V hier aber von "Verwirkung" der Ansprüche für die 2007 erbrachten Leistungen - also ohne die letzte Beratung - ausgehen? Erschwerend ist, dass T 2007 noch studierte und über V versichert war, seit 2008 jedoch verheiratet ist und ohne Kontakt zu V im Ausland lebt. V hat gegenüber seiner Versicherung keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Arztkosten. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Zitat:
für forderung für telefonische beratung aus 08 besteht noch anspruch. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Danke, so sehe ich es jetzt auch. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Hallo, weil heute Sonntag ist und ich etwas Zeit habe, will ich mal kurz ein paar Zeilen zu diesem Fall schreiben. Zitat:
Folglich bleibt nur die Verwirkung einer Rechnung übrig. Maßgebend für den gesamten Fall ist die letzte Behandlung bzw Beratung des Arztes gegenüber dem Patienten bzw dessen Bevollmächtigten. Da schreiben wir das Jahr 2008. Bis heute sind also seit der letzten Beratung ca 32 Monate vergangen. Für mich ist es verjährt. Hier klicken. Hier klicken. Gruß Pro |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Zitat:
Zitat:
![]() Wurde der Arzt eigentlich über den Umzug und die eventuelle Namensänderung informiert? Es gibt nämlich solche "Spezialisten", die erst Leistungen bei Ärzten erbringen lassen und dann plötzlich verschwinden. Ist nicht fair gegenüber dem Arzt...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Zitat:
Wo steht denn hier was von Namensänderung und Umzug? Warum gibt es hier auf dem Forum immer wieder Poster, die dem Anfrager etwas anhängen wollen? Geändert von gaijin (31.10.2011 um 08:54 Uhr). |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Die Unterstellungen gegenüber V und weitere Hinweise auf Betrügereien sind keine Antwort auf die ursprüngliche Frage, gehören nicht zum Thema und damit nicht in dieses Forum. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Entschuldigung, dass ich in einem freien Forum eine Frage stellte. Dies als Unterstellung zu werten lässt meine Augenbrauen nach oben gehen. PS: ich habe Deinen ersten Thread gelesen...und dann fällt mir zu den ständigen Unterstellungen ein Text der EAV ein: "Das Böse ist immer und überall".
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechnung für Tochter 4 Jahre nach Behandlung Meinte ich doch. ![]() Zitat:
Gruß Pro |
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| verwirkung verjährung arztrechnung |
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