Dies ist eine Diskussion zu Rechnung für eine nicht gewollte Untersuchung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Rechnung für eine nicht gewollte Untersuchung Nehmen wir mal an, Person µ geht in eine Klinik zwecks Diagnosestellung einer Erkrankung. Diese würde diagnostiziert. Im Rahmen der Anamnese gäbe µ an, unregelmäßig ein Opiat zu konsumieren. Ärztin Ä würde nun fragen, ob µ an einer Studie teilnäme, die eine Komorbidität untersucht. Im Rahmen der Studie wäre eine freiwillige Urinkontrolle nötig. µ würde zustimmen und gäbe die UK ab. wüssten wir,dass µ nicht körperlich abhängig ist, wüssten wir auch,dass sie nach dem Tag sofort den Konsum einstellen würde.(An diesem Tag wirde die UK auch abgegeben) Es würden im rahmen der anamnese noch mehrere Termine wahrgenommen. in einer dieser Termine würde µ nach einer medikamentösen Therapie ihrer Erkrankung fragen und bekäme eine Ablehnung, da der Opiatkonsum eine Kontraindikation darstellt. (µ und Ä halten zwischen den Terminen emailkontakt) Anschliessend (Die UK ist bereits einige zeit her) schriebe µ eine email. sie möchte die medikation und wäre bereit, ihre abstinenz mit einer UK zu beweisen. nehmen wir nun an, dass µ 1. monat nach der UK-Abgabe eine rechnung über diese UK erhielte. müsste sie zahlen? Ä teilte nicht mit, dass die UK im rahmen der studie von den Patienten selbst getragen werden müsste-ist die rechnung damit zulässig, da µ erst später eine UK angeboten hätte und dieses Anmgebot(das auch noch mehrmals persöhnlich gemacht würde) von der Ärztin nicht angenommen wurde? wie wäre dieser Fall einzuschätzen und könnte diese Einwilligung rückwirkend auf diese Studien-UK ausgedehnt werden? |
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| AW: Rechnung für eine nicht gewollte Untersuchung Ist die Patientin Mitglied einer GKV, müssen Untersuchungen, die nicht im Leistungsrahmen der GKV enthalten sind, vor der Untersuchung mit der Patientin besprochen werden. DIese muss schriftlich ihr Einverständnis zu der Untersuchung und ihren Kosten geben. Bei P-Patienten ist eine Aufklärung über die Kosten nicht allgemein nötig, denn ein P-Patient weiß, dass er für Untersuchungen zahlen muss. Kurz: Kassenpatientin muss nicht zahlen, wenn sie nichts unterschrieben hat. Allerdings kann es sein, dass sie schon bei der Vor-Prüfung zur Studientauglichkeit eine Unterschrift geleistet hat. Ich frage mich (OT) ernsthaft, warum die Urinkontrolle überhaupt durchgeführt wurde. Wenn der Opiatkonsum in der Anamnese klar wird, muss die Probandin abgelehnt werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechnung für eine nicht gewollte Untersuchung Die studie beinhaltet gerade drogenkonsum als komorbidität-die UK war also zur feststellung des momentanen "status" das war ein teil der studie-ein teil ist ein fragebogen und der zweite die uk. also die kontrolle führte mitnichten zur ablehnung |
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| AW: Rechnung für eine nicht gewollte Untersuchung Ah, Tschuldigung, ich verwechselte die Studie mit der medikamentösen Therapie. Es spielt aber keine Rolle, es bleibt dabei: nur, wenn die Kassenpatientin (wenn sie eine ist) irgendwo unterschrieben hat, dass sie einer kostenpflichtigen UK zustimmt, muss sie auch zahlen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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