Dies ist eine Diskussion zu Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Auf der Rechnung erscheint dann die Ziffer 806 (eingehende psychatrische Behandlung). Fragen: Kann ein Arzt aus dieser Situation eine psychiatrische Behandlung abrechnen? Wird das den Kriterien gerecht? Kann ein Arzt eine psychiatrische Behandlung ohne den Patienten darüber zu informieren, dass hier eine psychiatrische Behandlung stattfindet? Kann ein allgemeiner Arzt ohne Zusatzqualifikation überhaupt eine psychiatrische Behandlung durchführen? Grüße Clarissa |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Beanstandungen einer ärztlichen Rechnung nach GOÄ prüft die jeweilige Landesärztekammer (kostenfrei). So ganz pauschal klingt das Beispiel für mich so, als wäre die Rechnung zu beanstanden, aber das kann man nur im konkreten Einzelfall beurteilen, und da ist dann die LÄK der geeignete Ansprechpartner. Generell: Ärzte können die von ihnen erbrachten Leistungen abrechnen, aber nur im Rahmen der komplexen Vorschriften der GOÄ (die diverse Vorschriften enthält, was wie abgerechnet werden darf und vor allem auch was wie nicht). Eine Abrechnung kann nur auf Grundlage des Behandlungsvertrages geschehen, und der Arzt darf vereinfacht gesagt nur behandeln, was er behandeln soll. (Wobei er aber im Rahmen der ärztlichen Kunst natürlich die notwendigen Freiräume hat, "Geschäftsführung ohne Auftrag" etc.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Neulich hörte ich auf einem Symposion über Psychiatrie und deren Grenzen, dass Allgemeinmediziner sogar mehr Psychopharmaka in der Summe verschreiben als Psychiater. Auch die Dosen die Allgemeinmediziner im Einzelfall verschreiben, seien in vielen Fällen zu hoch trug ein Forscher vor. Wenn jemand zB. einen Burn out oder eine Depression hat, geht er sowieso zuerst zum Hausarzt. Noch eine Ergänzung zum Fall: GOÄ 806: Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation -gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten-, Mindestdauer 20 Minuten #P 250 #€ 14,57 Es gibt sogar Fälle wo ein Telfongespräch über GOÄ 806 abgerechnet wird. |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Aus den Antworten ist folgendes zu schließen: 1. Ein Arzt benötigt nicht die fachärztliche Ausbildung um z. Bsp. eine psychiatrische Ziffer abzurechnen. 2. Ein Arzt muss nicht ankündigen, welche Art der Untersuchung er durchführt. Richtig? Zu einem allgemeinen Arzt geht ein Privatversicherter Patient in der Regel wegen einer Grippe oder leichteren Erkrankung, ansonsten direkt zum Spezialisten. ad "Freiheit der Geschäftsführung": Gilt dieses Prinzip im Arzt Patientenverhältnis rein rechtlich? Ist der Arzt die Geschäftsführung? Wenn ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arzt und Patient besteht, ist dann nicht der Patient der Auftraggeber? Was bedeutet, dass der Arzt alle Behandlungen mit dem Patienten abzustimmen hat? (Schließlich verfügt er über dessen Geld.) |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Zitat:
Auch die Dosen die Allgemeinmediziner im Einzelfall verschreiben, seien in vielen Fällen zu hoch trug ein Forscher vor. Wenn jemand zB. einen Burn out oder eine Depression hat, geht er sowieso zuerst zum Hausarzt. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Zitat:
Zitat:
Der Patient hat aber nicht das Recht, dem Arzt vorzuschreiben, wie dieser seine jeweilige Tätigkeit abzurechnen hat, denn das wird von der GOÄ vorgeschrieben, und nur von der. Der Patient geht zum Arzt, weil er's auf den Bronchien hat. Der Arzt ist ein guter Arzt und macht eine vernünftige Anamnese. Er spricht mit dem Patienten über dessen allgemeine Lebensumstände, weil diese ganz erheblich für ein Krankheitsbild und dessen Behandlung sein können. Der Arzt stellt dabei fest, daß der Patient unter bestimmten Lebensumständen leidet. Und widmet sich diesen im Rahmen seiner ärztlichen Kunst. Der Patient willigt darin ein, logisch, denn anderenfalls würde er dem Arzt schließlich sagen: "Kümmern Sie sich um meinen Husten, über meine Eheprobleme möchte ich jetzt nicht reden!" Und nachdem der Arzt mit dem Patienten dann in bestimmter Weise über seine Lebensprobleme geredet und dem Patienten dabei Hilfestellung gegeben hat, kann er eine bestimmte Leistung abrechnen - nämlich genau diese. Denn diese Leistung hat der Patient beim Arzt ja auch in Auftrag gegeben, als er mit dem Arzt über seine allgemeine Lebenssituation sprach. Ob die Abrechnung nun im Einzelfall korrekt ist - das kann man nur im Einzelfall prüfen, dazu wendet man sich an seine Landesärztekammer, die prüft auf Antrag GOÄ-Rechnungen auf formale Korrektheit. (Nicht jedes Gespräch über die Lebensumstände des Patienten ist gleich eine psychiatrische Behandlung, und schon gar nicht automatisch.) Sowas passiert doch übrigens alle Tage: Patient geht zum Arzt, weil er schwere Verspannungen der Rückenmuskulatur hat. Bei der Untersuchung entdeckt der Arzt ein Furunkel auf dem Rücken. Und sagt zum Patienten: "Mensch, das sieht aber nicht gut aus. Das sollten wir spalten, sonst wird das noch schlimmer!" Lässt sich der Patient dann das Furunkel entfernen, findet er später auf seiner Rechnung nicht nur die Untersuchung wegen Verspannungen, sondern auch die Entfernung des Furunkels. Zitat:
Ganz im Gegenteil. Der Privatversicherte geht noch eher als der GKV-Versicherte zum Arzt seines Vertrauens. Und ein Arzt hat viel mehr Freiheiten, bestimmte Behandlungen nach GOÄ abzurechnen, als er das im GKV-System tun kann. Bei der privatärztlichen Behandlung gilt nämlich noch weitgehend das Prinzip der freien Arztwahl und der Therapiefreiheit, was beim GKV-Versicherten längst erheblich eingeschränkt ist. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Zitat:
Zitat:
wenn dir der artz nen schmerzmittel verschreibt, wird er dann auch nicht weitschweifig ausholen, um zu erklären, dass es sich hierbei um eine "pharmako-schmerzterhapie" handelt. ein zahnarzt, der dir ne betäunbung macht, sag auch blos: "ich geb ihnen mal ne spritze" und nicht unbedingt: "dies ist nun ein anästhesie-vorgang, der nach ziffer xy unter anästhesie abgerechnet wird"... in diesem fall hat der artz ein gespräch mit dem patienten geführt, was die hintergründe der vorhandenen krankheit beleuchtet hat. das gehört zu seiner pflicht, er muss ja schließlich gucken, woher kommt die erkältung, is es war organisches oder seelisches. das ist ja erst mal wichtig, um überhaupt eine diagnose zu stellen und dann aufgrund dieser diagnose zu behandeln. scheint dem patienten auch recht gewesen zu sein, wer kam ja wegen der krankheit zum arzt. ich halte das für normal und auch eher umsichtig, so ein gespräch zu führen (und dann narürlich auch abzurechnen). es wirkt bisschen, als missfällt dem patienten blos dies abrechnungstechnische etikett "psychatirsch".... das tatsächlich abgelaufene gespräch scheint er gar nicht zu bemängeln. dazu würd ich sagen: psyche gehört genauso zum menschen, wie herz oder niere. da is nix anrüchiges oder schlimmes dabei. ganz normaler vorgang beim arzt, wenn der merkt, dass man "schlecht drauf" is. Zitat:
ähhhh.... nö. ich glaub, das verwechselst du was. also geschäftsfürung ohne auftrag is nur wenn die patientin grad nen ohnmachtsanfall hat oder anders nicht ansprechbar aber ein notfall vorliegt. dann muss der schon handeln auch ohne auftrag. sonst aber natrülich immer nur mit auftrag. und den auftrag hatte er ja auch. patientin kam ja wegen erklätung. |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Zitat:
Der Arzt muß allerdings dem Patienten vorher sagen, welche Untersuchungen und Behandlungen er machen will, und sich dazu das Einverständnis des Patienten einholen. Vorher... Zumindest auf Anfrage muß der Arzt auch den Patienten in etwa informieren, was die Behandlung kosten wird, wobei das nicht auf den Euro genau erfolgen muß und kann. Ob z.B. ein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund besonderer Schwierigkeit bei der Ausführung der Leistung fällig wird, weiß der Arzt manchmal eben erst, nachdem er die Leistung erbracht hat. Für solche Risiken unerwartet hoher Arztrechnungen hat der Patient dann ja seine Krankenversicherung... Zitat:
Die Anamnese ist nämlich im Regelfall bereits in anderen Leistungen enthalten, die der Arzt erbringt, und wird darüber abschließend bezahlt. Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Aber wenn es kein "rein fiktiver Fall" sein sollte, dann empfehle ich, die Rechnung einfach mal zwecks Prüfung an die GOÄ-Abteilung der zuständigen Landesärztekammer zu schicken. "Honorarvermehrungsabsicht" kommt ja durchaus immer mal wieder bei Ärzten vor.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt |
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| AW: Psychiatrische Untersuchung beim allgemeinen Arzt Zitat:
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