Dies ist eine Diskussion zu Privatpatient -> Zahnarzt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Privatpatient -> Zahnarzt wie sieht es in folgendem fiktiven Fall aus? Nehmen wir an, Herr Ü. hat größere Probleme mit seinen Zähnen und braucht einen guten qualifizierten Zahnarzt. Diesen findet er über das Internet. Herr Ü. schildert seine Situation, erklärt daß er nicht zu den Mutigsten gehört, aber seine Krankenkasse ist OK sie bezahlt jährlich bis zu einer Summe von sagen wir 2000 alle anfallenden Zahnarztgebühren. Man beginnt mit der Behandlung alles ist top. Man einigt sich über eine Summe x ( die einen Mengenrabatt beinhaltet !) Es folgt eine Rechnung zum Jahresende, Herr Ü. bez. wie immer selbst und sofort. Im nächsten Jahr wird weiterbehandelt und man einigt sich über einen machbaren Betrag von sagen wir 2500 . Das ist natürlich nicht so viel um alles einzubauen was bereits vorbereitet wurde. (3 Implantate -Dezember) Aber es folgt ja bald ein neues Versicherungsjahr, und neues Geld steht Herrn Ü. zur weiteren Behandlung zur verfügung.( Dez. // Januar.) Herr Ü. erhält eine Rechnung über 2900 und bez. wie immer innerhalb von einer Woche, obwohl der vereinbarte Betrag um 400,- überschritten wurde. Später erfährt er noch von seiner KK, daß diese nicht alles bez. da einige Posten nicht nachvollziehbar wären !? Darüber will Herr Ü. jedoch nicht sprechen. Wie gesagt er ist nicht der mutigste auf dem Z.-Stuhl,. Nun wird Herr Ü. leider Anfang Jan. 2009 ansteckend Krank. ( die Schweinchen Krankeit ), umd muß demzufolge den bereits vereibarten Termin absagen. In der Fam. stecken sich mehrere Persohnen gegenseitig und abwechselnd an. Im Umfeld waren 3 Persohnen im Krankenhaus. Der Prozeß sämtlichen Krankengeschichten zog sich über ein halbes Jahr hin! Herr Ü. bekommt nach Monaten (Febr.2009) eine weitere Rechnung? über den fast gleichen Zeitraum von 2008, wo er im Jan.00 bereits eine große Gesamtrechnung erhalten hatte!?? Da er bereits im Jan. die komplette 2008-Rechnung bezahlt hatte, war er der Meinung, es handelt sich um einen Buchfungsfehler, da der Behandlungstermin vom Jan. ja abgesagt wurde! Ferner wurde zusätzlich sogar eine größere Anzahlung für zu erbringende Leistungen Anfang Dezember geleistet. Herr Ü. rief an und erklärte schriftlich, daß es sich wohl um ein mißverständnis handeln müsse. Sicher die Anzahlung vergessen abzfuziehen? da der Betrag der neuerlichen Rechnung identisch hoch war wie die Anzahlung. Nach Genehsung wollte Herr Ü. selbstverständlich die Weiterbehandlung wieder fortführen lassen! Es fehlten ja noch Zähne zu den bereits gesetzten Implantaten. Nun folgt der normale Rechnungs Weg .... Fragen : 1) Ist ein mündlicher Vertrag über eine Behandlungsumme nicht doch auch bindend ? ( Privatpatient - Zahnarzt ) - (Der Z. meint einen Behandlungsvertrag zu haben.Und eine Gebührenvereinbahrung sei so nicht notwendig.) 2) Es wurde aber insgesamt nun ca. 40 % mehr berechnet (1. Rechnung 400,- mehr und in der zweiten Rechnung nochmals 600,- - ist 1000,- mehr als vereinbart!! §) Muß ein Patient eine Rechnung lesen und erkennen können um was es sich handelt ? 4) Kann - darf ein Zahnarzt eine Behandlung einfach abbrechen ? Herr Ü. hätte sicherlich nicht mehr den Mut um dort weiterbehandelt zu werden. 5) Was kann der Herr Ü. zu seiner Entlastung angeben ? (Er hat ja nichts auf der Hand, sprich keinen schriftlichen Kostenvoranschlag) ! Herr Ü. steht somit ungewollt als Schuldner da. Gruß der Boarisch e Ps.: habe im Forum viel gesucht aber unter mündlicher Privatpatienten-Vertrag wurde ich nicht fündig. |
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Zitat:
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Und jetzt zu den allgemeinen Fragen: Zitat:
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Der Arzt kann die Behandlung bei einem Privatpatienten dann jederzeit unterbrechen, wenn er dem Patienten damit keinen gesundheitlichen Schaden zufügt. Angebrochene Behandlungen kann er durch einen Kollegen fortführen lassen, wenn dies gewährleistet ist. Nur Notfälle muss er behandeln.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Hallo , danke für die Antwort Humungus. Habe mich etwas eingelesen und versuche das Fallbeispiel etwas verständlicher darzulegen. +++++++ Herr Ü. hatte seine Aufgabe als Patient, sich um die Finanzierung der Behandlung und um die Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Versicherung selbst zu kümmern erbracht. Seit 5 Jahren und ca. 14 000 Euro gab es keine Probleme mit der Versicherung. Das war auch nicht der Punkt da Versicherung immer 2000.- umgehend bezahlte. Klar- der Zahnarzt ist Mediziner, der in erster Linie sein Fach wissen im medizinischen Bereich studiert hat. Aber auch bei der Erstbehandlung lief alles wie mündlich vereinbart - gut. Ist ja denkbar einfach , Herr Ü. bewilligt 2500.- und erhofft gute Arbeit. Herr Ü. hat seinen Eigenanteil vor Behandlung bar bezahlt !! Also die Differenz Versicherungsleistung zum vereinbarten Betrag = 500. Unvorhergesehen Änderungen des Kostenplan wurden Herrn Ü. nicht angezeigt. Aus vorhergegangener Rechnung sind 200.- nicht berechnungsfähige Gebühren (laut Versicherung ) offen zu Gunsten Herrn Ü.. Bemühungen von Herrn Ü. die Sache schriftlich und persöhnlich zu klären gestalten sich als schwierig. Der eigentlich Zahlungsfähige Herr Ü. künftig als Patienten nur noch mit Kugelschreiber unterwegs ?. zu ähnlichen fällen fand ich : 1.Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich verbindlich. Denn der Zahnarzt ist vor Beginn der geplanten Behandlung und bei Aufstellung des Heil- und Kostenplanes regelmäßig in der Lage, die von ihm zu erbringenden Leistungen zu überblicken. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden (Az. 12 U 31/06). 2.Der Zahnarzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet, das zahnärztliche Honorar, das für seine Leistungen anfallen wird, so genau wie möglich im Vorfeld der Behandlung aufzuschlüsseln, um den Patienten in die Lage zu versetzen, seine Entscheidung zu treffen, ob er die Behandlung von diesem Zahnarzt in der vorgesehenen Art und Weise durchführen lassen will. Er kann insofern darauf vertrauen, in welcher Höhe Kosten anfallen werden. 3. Die wirtschaftliche Aufklärung des Patienten über die zu erwartenden Kosten ist eine Nebenpflicht aus dem zahnärztlichen Behandlungsvertrag. 4. Wenn der Zahnarzt sich nicht an die Heil- und Kostenplanung hält und insoweit keine Aufklärung des Patienten erfolgt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Patient kann dann verlangen, dass der Zahnarzt seine Honorarrechnung angleicht. Was tun bei mündlicher Vereinbahrung ? Gruß der Boarisch |
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Zitat:
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms...U%20031-06.pdf Aber nun sagen Sie doch mal, was den fiktiven Patienten hier wirklich ärgert: hat er eine Rechnung gekriegt und findet die nicht in Ordnung? Dann kann er sich von der Zahnärztekammer beraten lassen.
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Hallo Humungus. Ja den Herrn Ü. ärgert das er für 2008 bereits abgerechnet und bezahlt hat. 2009 nochmals ( 2 1/2 Monate) eine Rechnung erhät.( für 2008) Fast gleiches Datum. Diese wurde angenommen bereits bez. zu haben . Einen Termin beim Arzt ! obwohl per Einschreiben erhielt Herr Ü. erst nach Ablauf der Einspruchfrist eines Mahnbescheides.Obwohl angeblich telefonisch zurück gezogen ,wurde der Mahnbescheid weiter verfolgt. Nun sollte Herr Ü. dieses glaubhaft machen können. Herr Ü. obwohl bemüht wird so automatisch zum Schuldner. Ps.: das Gespräch über die Rechnung erfolgte mit aufgezogener Spritze !!... |
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Hier ist das Vertrauensverhältnis offensichtlich nachhaltig gestört. Ich würde dem Patienten raten, sich mit allen Rechnungen und allen Quittungen zu bewaffnen und den Weg zur Zahnärztekammer zu suchen.
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Hallo Humungus ,danke für`s weiterlesen. Ja ist nicht so einfach für einen Laien wie Herr Ü.. Da er nun binnen x Tagen eine schriftliche Klageerwiderung einreichen soll. Ob soetwas für eien Laien sinnvoll ist ? Gruß + danke Boarisch |
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Zitat:
Schilderung und Antrag auf Klageabweisung: Sachverhalt, Vereinbarungen; Behandlungstermine; Abrechnungen und zugehörige Überweisungsbelege Schlusserklärung und Gegenklage, wegen Überzahlung, bzw. Nicht geleisteter Arbeiten. PS. Vielleicht wäre ein RA dann doch geeigneter, sofern man sich außerstande sieht??? WICHTIG: Honorarklärung mit RA - Vor der Beratung!
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Zitat:
dann hat man zwei Möglichkeiten: gleich einen Anwalt nehmen oder schnell zur ZÄK laufen und sich es dann erneut überlegen. Als Laie sollte man diese Sache nicht selber regeln.
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| AW: Privatpatient -> Zahnarzt Zitat:
2 Rechnung offen 3 Mahnbescheid 4 Persöhnlicher Gesprächstermin vereinbart per Einschreiben ( wurde einen Tag nach Einspruch frist gewährt ) Termin wurde mit aufgezogener Spritze geführt. Dabei wurde vereinbart Rechnung (2) der Versicherung einzureichen. Röntgen Aufnahme angefertigt , Füllungen gelockert ! , neuerliches Implantat von Ü. abgelehnt , und Wunsch geäusert das bereits 2007 gesetzte Implantat fertig zustellen vereinbart. 5 Folgetermin wahrgenommen - jedoch nun -obwohl nun auch schriftliche zusage dabei was Ü. für 2009 max. zahlen kann. Der Praxis verwiesen. 6 Unterlagen von K.V. zurück und Behandler zugestellt. 7 Behandler stellt erneut Rechnung 60 für Rauswurf + Röntgen ?? 8 Ü. willigt der Zahlung nur zu - soweit seine unterlagen zugestellt werden ! 9 keine Zusendung der Unterlagen nur Schreiben von Gericht , wegen Rechnung 2 Werde nochmals Gespräch mit KV Zahn Spezialisten führen. Und darüber berichten ![]() vielen dank |
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