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Praxisgebühr und Privatleistung

Dies ist eine Diskussion zu Praxisgebühr und Privatleistung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 13:59
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Praxisgebühr und Privatleistung

Hallo,

Person A wird von einem Toxikolgen/Internisten dazu angeregt eine Panoramaaufnahme beim Zahnarzt machen zu lassen, da A eine nachweisbare Allergie gegen einen Füllungsstoff hat.

Person A geht also zum Zahnarzt und erzählt die Geschichte.

Zahnarzt-Schwester B sagt, dass die Zahnärztin C keinen Grund sieht diese Aufnahme zu machen, nur als Privatleistung.
Achtung: Zahnärztin C hat die bedenkliche Füllung gesetzt.

Zahnarzt-Schwester B fragt A ob A auch zur Zahnärztin C ins Behandlungszimmer möchte - A verneint, nur die Aufnahme für den Toxikologen.

Person A willigt ein zwecks Privatleistung, muss einmal die Karte rüberreichen und 10 Euro Praxisgebühr bezahlen.

Dann geht A mit Schwester B zum röntgen und muss dann im Wartezimmer warten.

Schwester B kommt und bittet A in ein Nebenzimmer.
Zahnärztin C hat es sich wohl nicht nehmen lassen mal einen Blick auf die Aufnahme zu machen und stellt fest das eine Wurzelspitzenresektion gemacht werden muss.

Wohlgemerkt: Zahnärztin C sieht/sah keinen Grund für eine Aufnahme !

Zahnärztin C spricht nicht mit A persönlich !

Person A muss dennoch die Aufnahme in Höhe von 42 Euro bezahlen.

Beim Verlassen der Praxis wird A belehrt das Bild nach der Begutachtung zurückzugeben.

Wie ist hier die Sachlage ?
Wirklich Privatleistung ?
Wem gehört das Bild ?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 14:59
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AW: Praxisgebühr und Privatleistung

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Wie ist hier die Sachlage ?
Die ist aus diesem Vortrag nicht eindeutig zu schließen. Mich wundert beispielsweise, warum dieser "Toxikologe" keine Überweisung ausstellte. Und was eine Panoramaaufnahme bei einer Allergieprüfung zu suchen hat.
Zitat:
Wirklich Privatleistung ?
Kann man nicht sagen. Bei Beschwerden eines GKV-Mitglieds muss eine Kassenuntersuchung durchgeführt werden. Allerdings enthält die nach §12 SGB V nur das Notwendige. Ob die Panoramaaufnahme dazugehört kann nur nach Darstellung des gesamten Sachverhalts und Aussagen der Ärzte entschieden werden.

Kritisch ist außerdem die Berechnung der Praxisgebühr (bzw. des Scheins). Dies ist nur möglich, wenn außer der Privatleistung noch eine Kassenleistung erbracht wurde.

Zitat:
Wem gehört das Bild ?
Dem Zahnarzt, da gibt es keine Diskussion.

Übrigens (was mir gerade einfällt): die Wurzelspitzenresektion wird höchstwahrscheinlich nicht mit der Allergie zusammenfallen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 15:30
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AW: Praxisgebühr und Privatleistung

Die Hausärztin von Person A kann auch keine Überweisung schreiben, sie meinte man hat nach so vielen Jahren ein recht darauf beim Zahnarzt soetwas machen zu lassen ansonsten wäre das bemitleidenswert.


Diese Aufnahme ist notwendig um zu sehen ob der Kiefer schon vereitert und vergiftet ist durch das Quecksilber.
Es können Leichengifte entstehen unter den Zähnen.

Zudem besteht schon eine Quecksilbervergiftung von Lunge, Niere und Leber.
Die Entgiftung erfolgt nun 12 Wochen.


Eine Kassenleistung wurde nicht erbracht, wenn doch welche ?


Wenn dem Zahnarzt das Bild gehört wofür hat dann Person A bezahlt ?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 16:15
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AW: Praxisgebühr und Privatleistung

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Die Hausärztin von Person A kann auch keine Überweisung schreiben, sie meinte man hat nach so vielen Jahren ein recht darauf beim Zahnarzt soetwas machen zu lassen ansonsten wäre das bemitleidenswert.
Diese Aussage ist völlig unfundiert.

Zitat:
Diese Aufnahme ist notwendig um zu sehen ob der Kiefer schon vereitert und vergiftet ist durch das Quecksilber.
Dazu braucht man keine Panoramaaufnahme. Ich bin auch verwundert, wie Amalgam zu Vereiterungen führen kann.
Zitat:
Es können Leichengifte entstehen unter den Zähnen.
Wer hat Ihnen denn diesen Hirnriss erzählt?

Es gibt gar kein Leichengift!

Zitat:
Zudem besteht schon eine Quecksilbervergiftung von Lunge, Niere und Leber.
Die Entgiftung erfolgt nun 12 Wochen.
Aha, wie geht das denn? Handelt es sich hier um eine sogenannte "Ausleitung"? Dann kann ich der Frau sagen, dass sie in die Hände größerer Verbrecher gefallen ist als sie dem Zahnarzt unterstellt. Oder wie wird das gemacht?

Zitat:
Eine Kassenleistung wurde nicht erbracht, wenn doch welche ?
Dazu reicht schon ein Gespräch, in dem es darum geht, ob der Patient Beschwerden hat.
Zitat:
Wenn dem Zahnarzt das Bild gehört wofür hat dann Person A bezahlt ?
Für die Aufnahme:
- Helferin geht in Raum
- Patientin hinterher
- Gerät wird ausgerichtet
- Aufnahme wird gemacht
- Arzt wertet Aufnahme aus
Personalkosten, Arbeitslohn des Arztes
Verbrauchsmaterial: Beißpapier, evtl. Röntgenfilm
Verschleiß am Gerät.

Übrigens: auch, wenn die Aufnahme dem Zahnarzt gehört (er muss sie übrigens 10 Jahre lang aufbewahren) - die behandelnden Ärzte des Patienten haben Zugriff darauf, und unter Umständen muss sie vorübergehend dem Paitenten ausgehändigt werden (so, wie es hier wohl war).
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 16:21
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AW: Praxisgebühr und Privatleistung

Sind sie Toxikologe ?

Anscheinend haben Sie keine Ahnung von der Materie.

Amalgam enthält Quecksilber. Es wurde ein Epikutantest gemacht mit 10 Amalgaminhaltsstoffen. Alle 10 sind positiv getestet mit Fotobeweis.
Meine Zunge hat 3 Wochen geblutet.

Zudem wurde mittels DMPS eine schwere Quecksilbervergiftung im Urin festgestellt.
Quecksilber sammelt sich in den Organen an.

Im Blut wurde es ebenfalls festgestellt.

Ich finde ihr Antwort wirklich unverschämt zumal ich schwer nierenkrank bin mit Dialyse.

Ich möchte mal Sie sehen wenn sie nach jedem Essen kotzen so wie ich es seit Monaten mache.

Ich wünsche Ihnen nicht das mal jemand ihren Trigeminusnerv spritzt damit sie keine Schmerzen mehr haben.

Erzählen Sie einfach weiter das es unbedenklich ist Quecksilber in den Kopf von Menschen zu setzen welches mit Kofferdam ausgebohrt werden muss weil es 10 Mal giftiger wie Arsen ist.
Welches von den Zahnärzten als Sondermüll entsorgt werden muss.

Entweder haben Sie das Glück und keine Amalgamfüllungen/allergie oder wir sehen uns später wieder wenn Sie genauso krepieren wie ich.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 18:25
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AW: Praxisgebühr und Privatleistung

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Anscheinend haben Sie keine Ahnung von der Materie.
Sicher. Sie mit Ihrem "Leichengift" sind da eher der Fachmann.

Wenn Sie hier erwarten, keinen Widerspruch bei Ihren Aussagen zu kriegen, haben Sie sich getäuscht.

Zitat:
Ich finde ihr Antwort wirklich unverschämt zumal ich schwer nierenkrank bin mit Dialyse.
Und die Nierenbiopsie hat ergeben, dass eine Quecksilbervergiftung die Ursache sei?

Zitat:
Entweder haben Sie das Glück und keine Amalgamfüllungen/allergie oder wir sehen uns später wieder wenn Sie genauso krepieren wie ich.
Ich habe mein Amalgam schon seit fast 30 Jahren in manchen Zähnen. Die Plomben halten, und körperlich habe ich keine Probleme. Es geht hier auch nicht um die Diskussion, ob Amalgam schädlich ist. Aber Sie scheinen auf alles, was nicht Ihrer Meinung entspricht, aggressiv zu reagieren.

Im Übrigen ist bei nachgewiesener Schwermetallvergiftung doch die Diskussion über Zahnarztleistungen und Übersichtsaufnahmen völlig unerheblich. Man begibt sich an eine Universitätsklinik, die mit solchen Erkrankungen Erfahrungen hat. Sämtliche nötigen Untersuchungen werden von dort veranlasst, natürlich auch eine wissenschaftlich fundierte Therapie. Alles auf Kosten der GKV.

Übrigens ist die Anwendung von DMPS zu diagnostischen Zwecken off-label, ich hoffe, dass Sie darüber informiert wurden.

EDIT: hier im Sachverhalt müsste geprüft werden, ob die Panoramaaufnahme medizinisch indiziert, notwendig, sinnvoll und wirtschaftlich war. Ist dies der Fall, ist sie eine Kassenleistung.
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Geändert von Humungus (28.05.2011 um 23:45 Uhr).
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Alt 31.05.2011, 08:43
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AW: Praxisgebühr und Privatleistung

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Die Hausärztin von Person A kann auch keine Überweisung schreiben, sie meinte man hat nach so vielen Jahren ein recht darauf beim Zahnarzt soetwas machen zu lassen ansonsten wäre das bemitleidenswert.
Nein, die Aussage ist falsch, Röntgenaufnahmen werden mal für den Normalbürger verständlich ausgedrückt: So oft wie nötig und so wenig wie möglich gemacht. Keine konkrete Beschwerden Keine Aufnahme, in dem Fall eine Leistung auf Verlangen somit im GOZ Bereich.

Diese Aufnahme ist notwendig um zu sehen ob der Kiefer schon vereitert und vergiftet ist durch das Quecksilber.
Es können Leichengifte entstehen unter den Zähnen.
Blödsinn Nummer 2, Durch das Amalgam entsteht keine Vereiterung, diese Wird hervorgerufen aufgrund des Absterbens des Nervs, ( zu tiefe Karies, unsachgemäße Behandlung ohne ausreichende Kühlung, zu hohe Füllungen.. etc..

Zudem besteht schon eine Quecksilbervergiftung von Lunge, Niere und Leber.
Die Entgiftung erfolgt nun 12 Wochen.
Ich würde auf Grund dieser Aussage schleunigst das weite suchen! Quecksilber lagert sich zuerst einmal im Fettgewebe ab, nebenbei gesagt äußert sich eine solche Vergiftung akut/chronisch ganz anders. Ohne näher darauf eingehen zu wollen, ich will gar nicht wissen was sie der Spaß´der Entgiftung/Ausleitung kostet.


Eine Kassenleistung wurde nicht erbracht, wenn doch welche ?
Beratung, aufgrund der gefundenen Entzündung, einziges Manko hier, die Beratung ist keine deligierbare Leistung und hätte von der Zahnärztin durchgeführt werden sollen. So ist diese nicht abrechnungsfähig.


Wenn dem Zahnarzt das Bild gehört wofür hat dann Person A bezahlt ?
Für die Beurteilung des Bildes und die Beratung.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 08:47
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Amalgam enthält Quecksilber. Es wurde ein Epikutantest gemacht mit 10 Amalgaminhaltsstoffen. Alle 10 sind positiv getestet mit Fotobeweis.
Meine Zunge hat 3 Wochen geblutet.

Zudem wurde mittels DMPS eine schwere Quecksilbervergiftung im Urin festgestellt.
Quecksilber sammelt sich in den Organen an.
Falsch, es sammelt sich im Fettgewebe an, Im Urin wird sogar bei Kindern nach Fischverzehr Quecksilber nachgewiesen, diese Testmethode ist nicht aussagekräftig.
Im Blut wurde es ebenfalls festgestellt.
Genau das selbe in Grün.

Ich finde ihr Antwort wirklich unverschämt zumal ich schwer nierenkrank bin mit Dialyse.
Die Nierenerkrankung war davor bestimmt schon vorhanden, das hätten sie der Zahnärztin mitteilen sollen, denn bei gefährdeten Personen, dazu gehören sie, wird Amalgam nicht gelegt.

Ich möchte mal Sie sehen wenn sie nach jedem Essen kotzen so wie ich es seit Monaten mache.

Ich wünsche Ihnen nicht das mal jemand ihren Trigeminusnerv spritzt damit sie keine Schmerzen mehr haben.
Ist kein Symptom einer Quecksilbervergiftung.
Erzählen Sie einfach weiter das es unbedenklich ist Quecksilber in den Kopf von Menschen zu setzen welches mit Kofferdam ausgebohrt werden muss weil es 10 Mal giftiger wie Arsen ist.
Blödsinn Nummer 3.

Welches von den Zahnärzten als Sondermüll entsorgt werden muss.


Entweder haben Sie das Glück und keine Amalgamfüllungen/allergie oder wir sehen uns später wieder wenn Sie genauso krepieren wie ich.
Wie bereits erwähnt, die Nierenerkrankung lag davor schon vor, es hätte der Zahnärztin mitgeteilt werden sollen das diese vorliegt. Eine Nierenerkrankung ist kein Symptom einer akuten/chronischen Quecksilbervergiftung.
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