Dies ist eine Diskussion zu Praxisgebühr und Privatleistung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Praxisgebühr und Privatleistung Person A wird von einem Toxikolgen/Internisten dazu angeregt eine Panoramaaufnahme beim Zahnarzt machen zu lassen, da A eine nachweisbare Allergie gegen einen Füllungsstoff hat. Person A geht also zum Zahnarzt und erzählt die Geschichte. Zahnarzt-Schwester B sagt, dass die Zahnärztin C keinen Grund sieht diese Aufnahme zu machen, nur als Privatleistung. Achtung: Zahnärztin C hat die bedenkliche Füllung gesetzt. Zahnarzt-Schwester B fragt A ob A auch zur Zahnärztin C ins Behandlungszimmer möchte - A verneint, nur die Aufnahme für den Toxikologen. Person A willigt ein zwecks Privatleistung, muss einmal die Karte rüberreichen und 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. Dann geht A mit Schwester B zum röntgen und muss dann im Wartezimmer warten. Schwester B kommt und bittet A in ein Nebenzimmer. Zahnärztin C hat es sich wohl nicht nehmen lassen mal einen Blick auf die Aufnahme zu machen und stellt fest das eine Wurzelspitzenresektion gemacht werden muss. Wohlgemerkt: Zahnärztin C sieht/sah keinen Grund für eine Aufnahme ! Zahnärztin C spricht nicht mit A persönlich ! Person A muss dennoch die Aufnahme in Höhe von 42 Euro bezahlen. Beim Verlassen der Praxis wird A belehrt das Bild nach der Begutachtung zurückzugeben. Wie ist hier die Sachlage ? Wirklich Privatleistung ? Wem gehört das Bild ? MfG |
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Die ist aus diesem Vortrag nicht eindeutig zu schließen. Mich wundert beispielsweise, warum dieser "Toxikologe" keine Überweisung ausstellte. Und was eine Panoramaaufnahme bei einer Allergieprüfung zu suchen hat. Zitat:
Kritisch ist außerdem die Berechnung der Praxisgebühr (bzw. des Scheins). Dies ist nur möglich, wenn außer der Privatleistung noch eine Kassenleistung erbracht wurde. Zitat:
Übrigens (was mir gerade einfällt): die Wurzelspitzenresektion wird höchstwahrscheinlich nicht mit der Allergie zusammenfallen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Die Hausärztin von Person A kann auch keine Überweisung schreiben, sie meinte man hat nach so vielen Jahren ein recht darauf beim Zahnarzt soetwas machen zu lassen ansonsten wäre das bemitleidenswert. Diese Aufnahme ist notwendig um zu sehen ob der Kiefer schon vereitert und vergiftet ist durch das Quecksilber. Es können Leichengifte entstehen unter den Zähnen. Zudem besteht schon eine Quecksilbervergiftung von Lunge, Niere und Leber. Die Entgiftung erfolgt nun 12 Wochen. Eine Kassenleistung wurde nicht erbracht, wenn doch welche ? Wenn dem Zahnarzt das Bild gehört wofür hat dann Person A bezahlt ? |
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es gibt gar kein Leichengift! Zitat:
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- Helferin geht in Raum - Patientin hinterher - Gerät wird ausgerichtet - Aufnahme wird gemacht - Arzt wertet Aufnahme aus Personalkosten, Arbeitslohn des Arztes Verbrauchsmaterial: Beißpapier, evtl. Röntgenfilm Verschleiß am Gerät. Übrigens: auch, wenn die Aufnahme dem Zahnarzt gehört (er muss sie übrigens 10 Jahre lang aufbewahren) - die behandelnden Ärzte des Patienten haben Zugriff darauf, und unter Umständen muss sie vorübergehend dem Paitenten ausgehändigt werden (so, wie es hier wohl war).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Sind sie Toxikologe ? Anscheinend haben Sie keine Ahnung von der Materie. Amalgam enthält Quecksilber. Es wurde ein Epikutantest gemacht mit 10 Amalgaminhaltsstoffen. Alle 10 sind positiv getestet mit Fotobeweis. Meine Zunge hat 3 Wochen geblutet. Zudem wurde mittels DMPS eine schwere Quecksilbervergiftung im Urin festgestellt. Quecksilber sammelt sich in den Organen an. Im Blut wurde es ebenfalls festgestellt. Ich finde ihr Antwort wirklich unverschämt zumal ich schwer nierenkrank bin mit Dialyse. Ich möchte mal Sie sehen wenn sie nach jedem Essen kotzen so wie ich es seit Monaten mache. Ich wünsche Ihnen nicht das mal jemand ihren Trigeminusnerv spritzt damit sie keine Schmerzen mehr haben. Erzählen Sie einfach weiter das es unbedenklich ist Quecksilber in den Kopf von Menschen zu setzen welches mit Kofferdam ausgebohrt werden muss weil es 10 Mal giftiger wie Arsen ist. Welches von den Zahnärzten als Sondermüll entsorgt werden muss. Entweder haben Sie das Glück und keine Amalgamfüllungen/allergie oder wir sehen uns später wieder wenn Sie genauso krepieren wie ich. |
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Sicher. Sie mit Ihrem "Leichengift" sind da eher der Fachmann. Wenn Sie hier erwarten, keinen Widerspruch bei Ihren Aussagen zu kriegen, haben Sie sich getäuscht. Zitat:
Zitat:
Im Übrigen ist bei nachgewiesener Schwermetallvergiftung doch die Diskussion über Zahnarztleistungen und Übersichtsaufnahmen völlig unerheblich. Man begibt sich an eine Universitätsklinik, die mit solchen Erkrankungen Erfahrungen hat. Sämtliche nötigen Untersuchungen werden von dort veranlasst, natürlich auch eine wissenschaftlich fundierte Therapie. Alles auf Kosten der GKV. Übrigens ist die Anwendung von DMPS zu diagnostischen Zwecken off-label, ich hoffe, dass Sie darüber informiert wurden. EDIT: hier im Sachverhalt müsste geprüft werden, ob die Panoramaaufnahme medizinisch indiziert, notwendig, sinnvoll und wirtschaftlich war. Ist dies der Fall, ist sie eine Kassenleistung.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (28.05.2011 um 23:45 Uhr). |
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Zitat:
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| AW: Praxisgebühr und Privatleistung Zitat:
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