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Praxisgebühr praxisbezogen?

Dies ist eine Diskussion zu Praxisgebühr praxisbezogen? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 15:30
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Praxisgebühr praxisbezogen?

Wenn ein Patient bereits die Praxisgebühr bezahlt hat und im selben Quartal zur Urlaubsvertretung seines Stammartztes geht, darf die Vertretung noch einmal Praxisgebühr für das selbe Quartal verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 15:47
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Ist der zweite Arzt offiziell als Vertreter benannt, berechnet dieser keine Praxisgebühr, wenn der Patient schon in diesem Quartal bei deinem "Standard"-Arzt war.

Der Arzt verwendet die Sonder-Abrechnungsnummer 80033 und kriegt ein reduziertes Honorar, obwohl er den Patienten so behandelt, wie immer. Das ist auch der Grund, warum so eine Vertretung hier und da abgelehnt wird.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:35
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Danke für die Antwort.

Frage zum Verständnis: jeder andere Arzt darf also eine zweite Gebühr verlangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:41
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Ja. Nur der Arzt, der der Vertreter des "Urlaubers" ist, kann nicht PGen.

Also: ein Arzt macht Urlaub (übrigens muss er den ab einer Woche Länge bei der KV anmelden).

Er ruft den B an und sagt "kannst Du mich vertreten?" B sagt zu und ist damit Vertreter. C und D sind nicht informiert und deshalb PGen sie.

Ein gemeiner A annonciert in der Zeitung "ich mache Urlaub. Alle Kollegen (sie mögen in der Hölle schmoren) sind meine Vertreter." So verdienen sie nur die Hälfte...

Hier würde ich von keinem Vertreter ausgehen, weil kein Arzt eingewilligt hat. Kommt also ein Patient des A zu einem anderen Arzt, sagt der "ich bin kein Vertreter".

Man sollte nicht vergessen, dass der Vertreterposten prinzipiell für den Vertreter von Nachteil ist, insbesondere, wenn dessen Budget voll ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:42
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Zitat:
Zitat von putbus
Frage zum Verständnis: jeder andere Arzt darf also eine zweite Gebühr verlangen?
Wenn ein anderer Arzt ohne Vorlage einer Überweisung aufgesucht wird, sind erneut 10 Euronen fällig. Davon ausgenommen sind reine Vorsorgeuntersuchungen.
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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Alt 03.02.2009, 20:45
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Erster!

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Davon ausgenommen sind reine Vorsorgeuntersuchungen.
Und noch diverses Andere...
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 21:10
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Wie war das noch mit dem Hasen und dem IGEL ?
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Alt 03.02.2009, 21:56
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Ist aber die IGeL

Alternativen ohne PG:
- empfohlene Impfungen als alleinige Leistung
- Gutachten
- Verkauf von NEM und andere gewerbliche ärztliche Tätigkeit
- BG-Behandlungen
und, und, und.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2009, 07:35
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Warum das denn?
Tja, das kannst Du die KV fragen.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2009, 08:34
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AW: Praxisgebühr praxisbezogen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Warum das denn?
(Die Praxisgebühr wird doch eh an die KV weitergereicht?)
Die Praxisgebühr wirkt sich auch nicht aus, aber im Vertretungsfall wird die sog. Versichertenpauschale die ein Arzt pro Patient/pro Quartal erhält, nur mit dem halben Wert berechnet.

Die KV würde sagen, dass Vertretungsleistungen bei der Berechnung der Grundpauschalen bereits berücksichtigt wurden.

Zitat:
Zitat von Humungus
Ist aber die IGeL
Stimmt auffällig ...
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