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Patientenverfügung wird nicht beachtet

Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung wird nicht beachtet innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 16:53
Boardneuling
 
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Patientenverfügung wird nicht beachtet

HI!
Nehmen wir an, Frau A ist in der schrecklichen Situation, dass ihre Mutter B (87 Jahre alt) mit einer Unpässlichkeit ins Krankenhaus gebracht wurde, im Krankenhaus künstlich beatmet werden musste und in eine neurologische Intensivstation überführt wurde.
Frau A ist im Besitz einer Patientenverfügung, wird von den Ärzten des Klinikums aber ganz klar und deutlich dahingehend belehrt, dass sie (Frau A) nicht in der Lage sei, darüber zu entscheiden, ob für ihre Mutter ein Leben an der Beatmungsmaschine ein lebenswertes wäre oder nicht und darum ALLE lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werde - egal, was in der Patientenverfügung steht, oder nicht.
Originalton Arzt: "Frau B kann ihre Meinung ja geändert haben...."

Nun die Frage: An welche Art von RA wendet sich Frau A am besten?
Der Ra "um Ecke" oder gibt es in diesem Fall "Spezialisierungen"?

Es geht um die Frage, ob es möglich ist, Frau B aus dem Zugriff der Intensivstation herauszubekommen und möglicherweise in ein Hospitz zu verlegen.
Grüße und Danke
Tina
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 17:46
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Mal langsam. Für einen Laien sieht der Anblick auf der Intensivstation meist schockierend aus. Entscheidend ist erst einmal, ob der Zustand der B besserungsfähig ist. Ist dies der Fall, hätte sie wohl auch nichts dagegen, vorübergehend beatmet zu werden.

Ist sicher, dass sich der Zustand nicht bessert, müssen die Ärzte insbesondere in Hinsicht auf die Beatmung so handeln, wie es dem mutmaßlichen Willen der B entspricht. Ihre Patientenverfügung ist ein deutlicher Hinweis und kann nicht ohne Grund ignoriert werden. Tun die Ärzte es trotzdem, kann sich eigentlich ejder Anwalt darum kümmern, am ehesten jemand, der sich mit Betreuungsrecht und/oder Medizinrecht auskennt.

Aber, wie schon gesagt: man sollte erst sicher gehen, dass sich nichts bessern kann.

Einen beatmungspflichtigen Patienten wird man kaum in ein Hospiz verlegen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 10:04
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Zitat:
Zitat von tinaberlin
Originalton Arzt: "Frau B kann ihre Meinung ja geändert haben...."
Wie alt ist denn die Patientenverfügung?

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 19:11
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Hi,
Zitat:
Frau A ist im Besitz einer Patientenverfügung
Dies reicht nicht aus. In einer Patientenverfügung kann lediglich geregelt werden, welche Schritte jemand im Krankheitsfall in Bezug auf seine ärztliche Versorgung wünscht und welche Schritte unterbleiben sollten. Sie ist jedoch keine Vollmacht.
Um diese Wünsche im Falle eines Falles auch durchsetzen zu können bedarf es zusätzlich einer Vorsorge-Vollmacht oder der Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht.

Gruß
Ama Dablam
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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 20:42
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Das ist einerseits richtig, andererseits ist es egal, ob es Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht heißt: der Arzt ist verpflichtet, nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten zu handeln. Selbst, wenn der nur einen Roman im Freitext geschrieben oder ein Videoband aufgenommen hätte, wäre der Effekt der gleiche.

Ein bestellter Betreuer kann natürlich noch erheblich größeren Druck ausüben - aber den gibts im Akutfall oft nicht. Erst, wenn sich der Pulverdampf verzogen hat, denken die Ärzte an solch einen Schritt.

Der TE sollte nachschießen, was mit der Patientin los wäre, seit wie lange sie so schwer erkrankt wäre.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 08:38
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Hi und guten Morgen,

Zitat:
Zitat Humungus
.....ist es egal, ob es Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht heißt.
Nachstehend sinngemäß ein Ausschnitt aus der Datei des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz, die aus meiner Sicht eine der Besten Informationen zum Thema verständlich und ausführlich darstellt.

Eine Patientenverfügung dokumentiert – wie schon gesagt – den Willen des Patienten, wenn er selbst nicht über bestimmte ärztliche Maßnahmen, vor allem den Beginn oder die Fortsetzung einer lebenserhaltenden Behandlung, entscheiden kann. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der mit Rechtsmacht für den Patienten sprechen darf. Dies ist die Person, welche hierzu bevollmächtigt wurde. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Denn wenn niemandem eine Vollmacht erteilt wurde, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bestellen. Auch
dieser ist gehalten, bei den zu treffenden Entscheidungen den Willen des Patienten zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt.


Bei Bedarf ist es also erforderlich, gerade auch im Hinblick auf das Beenden einer lebenserhaltenden Behandlung, mit Hilfe der staatlichen Rechtsmacht den in der Patientenverfügung hinterlegten Willen durchzusetzen.

Wer sich mit dem Thema intensiver befassen möchte hier der entsprechende Link zum Staatsministerium:
http://www.verwaltung.bayern.de/Anla...itundAlter.pdf

Gruß
Ama Dablam
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 08:43
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Zitat:
Zitat von Ama Dablam
Um diese Wünsche im Falle eines Falles auch durchsetzen zu können bedarf es zusätzlich einer Vorsorge-Vollmacht oder der Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht.
Steht wo? Und bitte, selbst wenn im § 1901a BGB auch von einem Betreuer die Rede ist, so besteht nicht generell der Zwang zu einer Vorsorgevollmacht oder der Bestellung eines Betreuers. Dies ist einzelfallabhängig.

Gruß

Pro
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  #8 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 15:05
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Hi!
Danke für die bisherigen Antworten.
Frau A. ist schon zur Betreuerin ernannt worden und das Patiententestament ist auch noch gültig. Frau B. wird nie mehr ohne Beatmungsmaschine leben können, eine Heilungschance ist nicht erkennbar. Die Intensivmedizin hat mal wieder einen 100%igen Pflegefall produziert. Gegen den Willen des betroffenen Menschen.
Es ist ein Drama, was da abläuft......
Gruss
Tinaberlin
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  #9 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 15:53
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Ganz so kann man es nicht sagen. Die Angehörigen hätten die Frau nicht ins Krankenhaus schicken brauchen, sie wäre dann in Ruhe zuhause gestorben. Aber den Mut dazu bringen Angehörige nicht auf und verlagern die Entscheidung dann auf die Ärzte.

Wenn die Betreuerin klar definieren kann, was der Wille der Patientin ist, muss sie dies durchsetzen. Ist das Krankenhaus dazu nicht bereit, Anwalt einschalten!
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  #10 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 19:58
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AW: Patientenverfügung wird nicht beachtet

Hi Humungus!
SO EINFACH IST ES ABER NICHT!
Die Angehörigen wussten von der kurzzeitigen Einweisung zur Klärung eines "kleines" Problems mit den Atemwegen am Anfang gar nichts.
Zu dem Zeitpunkt der Einweisung stand nie und nimmer "Sterben" auf dem Programm. Die alte Lady war noch gut drauf und hatte noch nicht mal ein Testament gemacht. Das Grauen hat sich erst alles auf der Intensiven entwickelt.
Also: immer den Ball flach halten , in diesen Fragen sind alle "Laien"
Scheint es Frau A.
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