Dies ist eine Diskussion zu Patientenkartei abholen müssen? innerhalb des Forums Arztrecht
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? in grunde ist es sinnlos, mit tommy zu diskutieren. mal ist er "bundesbeauftragter für datenschutz" (kann sich aber kein neues bdsg leisten und mit dem verstehen hapert es sowieso) und mal ist er "vorsitzender der bundesärztekammer" und mal ist er ehemaliger "IT-Leiter" ... jeder jeck ist anders, man sollte die aussagen eben nur mit vorsicht genießen @angelito: ja, die herren in weiß fälschen auch schon mal für kollegen die unterlagen oder lassen sie verschwinden. und in diesem punkt bin ich mir ganz sichert .....
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Dies sind aber Einzelfälle, beim feinen Herren klingt alles nach ner gigantischen Verschwörung. Es gibt immer Einzelne die ein System missbrauchen
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Weil Sie mich nicht widerlegen konnten wurden Sie wiederholt unsachlich und versuchen, mich als Idioten darzustellen. Mir ist kein anderes Internetforum bekannt, in dem Moderatoren(und das sind Sie und Tom Rohwer wenn auch womöglich nicht formal so doch praktisch) sich derart gebärden. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Zitat:
Ich kann übrigens keine Beleidigungen erkennen, wobei man es wohl als beleidigend sehen könnte, wenn Du wiederholt jemanden der Lüge beschuldigst, nur weil er sich Deiner Meinung nicht anschließt. Was der Unsinn mit den Moderatoren jetzt soll weiß der Himmel. Hauptsache druff und die nächste Verschwörung der Obrigen, gelle, und wenn man keine findet, dann schafft man sich welche. Sehr aussagekräftig ![]() Also ich klinke mich hier aus, ich nehme gerne an sinnigen Diskussionen teil, diese hier hat aber keinen Sinn, vor allem wenn jemand so fachfremd ist wie das Herrchen
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Hallo, hier wird immer wieder geschrieben, dass der Patient ein Akteneinsichtsrecht hat, bzw. er Kopien seiner Akte, Befunde verlangen darf. Aus welcher Rechtsnorm geht dieses hervor? Für Röntgenbilder ergibt sich das speziell aus §28 RöV und generell aus §10 der Berufsordnung für Ärzte (BOÄ) des jeweiligen Bundeslandes. Diese habe ich bereits gefunden, gibt es noch weitere oder war es das ? vielen Dank |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? oooh ja, beispielsweise§809, 810 BGB 611 BGB Nebenanspruch Hier hast Du ein Kurzreferat, das auch diverse Urteile nennt, in denen man recherchieren kann: http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf...entenakten.pdf
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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