Dies ist eine Diskussion zu Patientenkartei abholen müssen? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Patientenkartei abholen müssen? Fragt nochmal an mit Frist 10 Tagen, keine Antwort. Fragt nochmal an mit Frist 7 Tage. Danach mailt der Arzt: "Zusenden bin ich nicht verpflichtet. Holen Sie es ab oder geben mir Ihre Faxnummer." a)Gegen Erstattung der Portokosten kann der Patient auf Zusendung bestehen, oder? b)er müsse dann auch den erhalt unterschreiben wurde ihm gesagt? c)Der Arzt mailt dabei, er habe es nur in der EDV. Ist Das üblich? Das kann doch jederzeit umgeschrieben werden. Das ist doch garkeine rechtsverbindliche Dokumentation?! |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Zitat:
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Ergänzend zu zeiten: für eine Seite können bis zu 50 ct. berechnet werden, der Erhalt muss nicht quittiert werden (es sind unter Garantie genug Zeugen vorhanden). Papierlose Praxis ist seit fast 20 Jahren im Vormarsch und mittlerweile vorherrschend. Dieses Verfahren ist dann erlaubt, wenn gewährleistet ist, dass die Daten nicht verschwinden können, beispielsweise durch regelmäßige Sicherungen. Betrügen kann man immer, gleich, ob Papier oder nicht! Im Übrigen hat der Patient kein Recht auf seine "vollständige" Kartei, sondern nur auf objektivierbare Befunde, Diagnosen, Durchschriften von Verordnungen, Überweisungen etc. Macht der Arzt sich beispielsweise eine Notiz "Querulant, mit Vorsicht genießen", oder "hat Helferin letztes Weihnachtsfest 50 Euro geschenkt", kann er diese entfernen bzw. schwärzen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Danke für die Auskunft. Zitat:
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Zitat:
Zitat:
Auf diesem Weg wird man Aktenverfälschungen nie verhindern, sondern eher auf dem Weg, dass man Akteninhalte auf Plausibilität überprüft.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Zitat:
Zitat:
Der Arzt hat dann also bei einem Patienten der seit 10 Jahren bei ihm ist genau 10 .doc-Dateien. Überfordert das die Praxisorganisation, für jeden Pat. einen elektronischen Ordner anzulegen mit dessen Dateien? Und ein Schreibschutz der jeweils im übernächsten Jahr aktiviert wird sollte doch rein softwaretechnisch kein Problem sein. Vermutlich verhindert die Ärztelobby, daß hier mit allereinfachsten Mitteln Sicherheit geschaffen wird. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Zitat:
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und? Was ist, wenn der Doktor früher die Papier-Akte neu geschrieben hat? Früher gabs keine Datenmanipulationen? Wirklich? Ist diese Diskussion über die EDV nicht in Wirklichkeit ein Nebenkriegssschauplatz, und Du schlägst jetzt auf den Sack ein, weil der Esel außer Reichweite ist?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? Wer hat Das behauptet oder gefordert? Sie können sich drehen und wenden wie Sie wollen. Was spricht dagegen, die gesamte Kartei des Patienten zB in einer einzigen Excel-ähnlichen Datei zu speichern, in der zB Änderung von Einträgen automatisch in der Form erfolgen, daß der ursprüngliche Eintrag kursiv hinter dem Neuen in Klammern vorhanden bleibt? Und der Neue zB unterstrichen wird. (zB immer dann, wenn ein mehr als 2 Wochen alter Eintrag geändert wird) Das ist ein ganz einfacher Vorschlag der für Fachleute technisch ganz simpel zu realisieren ist. |
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| AW: Patientenkartei abholen müssen? der patient kann seine patientakte und die patientenquittung (= abrechnung gegenüber der krankenkasse) verlangen. ebenso eine eidesstattliche versicherung, dass die übergebenen unterlagen korrekt und vollständig sind. (dazu muß das datum der übergabe und ein inhaltsverzeichnis mitgeliefert werden) und wenn der patient inzwischen nach timbuktu umgezogen ist, darf er die unterlagen natürlich per post verlangen, gegen erstattung der gebühren. achtung: auch einschreiben im beisein von zeugen öffen. ärzte sind nicht automatisch ehrlich, nur weil sie einen weißen kittel tragen .... wenn sich abholen anbietet, dann also lieber abholen (mit zeugen) und wenn nichts kommt, darf der patient vor seinem zuständigen amtsgericht die herausgabe getrost einklagen und von der krankenkasse bekommt man in der regel alle unterlagen in kopie (wenn man sie konkret anfordert) wie krankschreibung, diagnoseschlüssel, verordnungen ..
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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