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Patientenkartei abholen müssen?

Dies ist eine Diskussion zu Patientenkartei abholen müssen? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 10:53
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Patientenkartei abholen müssen?

Patient P bittet um Zusendung vollständige Kopie der Kartei, mit Frist 2 Wochen , keine Antwort.
Fragt nochmal an mit Frist 10 Tagen, keine Antwort.
Fragt nochmal an mit Frist 7 Tage.
Danach mailt der Arzt:
"Zusenden bin ich nicht verpflichtet. Holen Sie es ab oder geben mir Ihre Faxnummer."

a)Gegen Erstattung der Portokosten kann der Patient auf Zusendung bestehen, oder?

b)er müsse dann auch den erhalt unterschreiben wurde ihm gesagt?


c)Der Arzt mailt dabei, er habe es nur in der EDV. Ist Das üblich? Das kann doch jederzeit umgeschrieben werden. Das ist doch garkeine rechtsverbindliche Dokumentation?!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 11:13
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Zitat:
a)Gegen Erstattung der Portokosten kann der Patient auf Zusendung bestehen, oder?
nein. der patient hat lediglich das recht auf einsicht seiner akte, bzw. kann er (gegen kostenerstattung) kopien verlangen. zum versand ist der arzt nicht verpflichtet.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 13:13
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Ergänzend zu zeiten: für eine Seite können bis zu 50 ct. berechnet werden, der Erhalt muss nicht quittiert werden (es sind unter Garantie genug Zeugen vorhanden). Papierlose Praxis ist seit fast 20 Jahren im Vormarsch und mittlerweile vorherrschend. Dieses Verfahren ist dann erlaubt, wenn gewährleistet ist, dass die Daten nicht verschwinden können, beispielsweise durch regelmäßige Sicherungen.

Betrügen kann man immer, gleich, ob Papier oder nicht!

Im Übrigen hat der Patient kein Recht auf seine "vollständige" Kartei, sondern nur auf objektivierbare Befunde, Diagnosen, Durchschriften von Verordnungen, Überweisungen etc. Macht der Arzt sich beispielsweise eine Notiz "Querulant, mit Vorsicht genießen", oder "hat Helferin letztes Weihnachtsfest 50 Euro geschenkt", kann er diese entfernen bzw. schwärzen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 19:19
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Danke für die Auskunft.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
...der Erhalt muss nicht quittiert werden (es sind unter Garantie genug Zeugen vorhanden)...
Bei der Quittierung geht es ja um etwas Anderes. Der Arzt will eine Unterschrift, damit dessen Rechtsverdreher später behaupten kann, "der Patient hat ja selber betätigt, daß er Alles richtig und vollständig erhalten hat".

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
...Papierlose Praxis ist seit fast 20 Jahren im Vormarsch und mittlerweile vorherrschend. Dieses Verfahren ist dann erlaubt, wenn gewährleistet ist, dass die Daten nicht verschwinden können, beispielsweise durch regelmäßige Sicherungen.
Betrügen kann man immer, gleich, ob Papier oder nicht!...
Ist ja eine tolle Argumentation: Weil man sowieso betrügen kann macht man es dem Betrüger so leicht wie möglich. Warum wird nicht wenigstens dafür gesorgt, daß die Datei zB nach 1 Jahr nicht mehr verändert werden kann?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 19:36
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Zitat:
Zitat von Ein feiner Herr Beitrag anzeigen
Der Arzt will eine Unterschrift, damit dessen Rechtsverdreher später behaupten kann, "der Patient hat ja selber betätigt, daß er Alles richtig und vollständig erhalten hat".
Ein Rechtsverdreher mit Verstand würde das nie verlangen, weil diese Zusage nicht nachprüfbar wäre und vor Gericht für Erheiterung sorgen würde. Beid er Quittierung geht es nur darum, dass der Arzt nachweisen kann, dass er dem Patienten Kopien seiner Akte ausgehändigt hat.

Zitat:
Ist ja eine tolle Argumentation: Weil man sowieso betrügen kann macht man es dem Betrüger so leicht wie möglich. Warum wird nicht wenigstens dafür gesorgt, daß die Datei zB nach 1 Jahr nicht mehr verändert werden kann?
Wie soll das denn gehen? Eine Patientenakte wird jedes Mal verändert, wenn man in sie hineingeht. Soll man nach mehreren Jahren Hunderte von Akten von einem Patienten haben? Klar könnte man Sicherungsmechanismen einführen, aber die können alle hintergangen werden. Papierene Akten können ebenso manipuliert werden, meist ohne größeren Aufwand. Eine Patientenkarte schreibt man einfach neu! Oder Teile von Unterlagen "verschwinden". Hartgesottene setzen einen Farbkopierer für Briefmanipulationen ein.

Auf diesem Weg wird man Aktenverfälschungen nie verhindern, sondern eher auf dem Weg, dass man Akteninhalte auf Plausibilität überprüft.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 07:33
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
...Wie soll das denn gehen? Eine Patientenakte wird jedes Mal verändert, wenn man in sie hineingeht. Soll man nach mehreren Jahren Hunderte von Akten von einem Patienten haben?...
Es ging ja Hier erstmal nur um die elektronische Karteiführung. Meine Frage bleibt unbeantwortet:
Zitat:
Zitat von Ein feiner Herr Beitrag anzeigen
....Warum wird nicht wenigstens dafür gesorgt, daß die Datei zB nach 1 Jahr nicht mehr verändert werden kann?
Beispiel: in 2010 erstellte Dateien können letztmalig verändert werden am 31.12.2011.
Der Arzt hat dann also bei einem Patienten der seit 10 Jahren bei ihm ist genau 10 .doc-Dateien. Überfordert das die Praxisorganisation, für jeden Pat. einen elektronischen Ordner anzulegen mit dessen Dateien? Und ein Schreibschutz der jeweils im übernächsten Jahr aktiviert wird sollte doch rein softwaretechnisch kein Problem sein. Vermutlich verhindert die Ärztelobby, daß hier mit allereinfachsten Mitteln Sicherheit geschaffen wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 07:56
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Zitat:
Zitat von Ein feiner Herr Beitrag anzeigen
Es ging ja Hier erstmal nur um die elektronische Karteiführung. Meine Frage bleibt unbeantwortet:
Beispiel: in 2010 erstellte Dateien können letztmalig verändert werden am 31.12.2011.
Der Arzt hat dann also bei einem Patienten der seit 10 Jahren bei ihm ist genau 10 .doc-Dateien. Überfordert das die Praxisorganisation, für jeden Pat. einen elektronischen Ordner anzulegen mit dessen Dateien? Und ein Schreibschutz der jeweils im übernächsten Jahr aktiviert wird sollte doch rein softwaretechnisch kein Problem sein. Vermutlich verhindert die Ärztelobby, daß hier mit allereinfachsten Mitteln Sicherheit geschaffen wird.
Dann könnte aber vorher immer noch ne Menge manipuliert werden und wenn überhaupt, dann wird in der Regeln in den jüngeren Unterlagen manipuliert und nicht in älteren. Eine absolute Sicherheit gibt es nie! Ich finde deswegen so ein System, wie von Dir beschrieben, nicht wirklich nötig, da es keine Sicherheit bringen würde
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Zitat:
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  #8 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 08:08
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Zitat:
Zitat von Ein feiner Herr Beitrag anzeigen
in 2010 erstellte Dateien können letztmalig verändert werden am 31.12.2011.
Der Arzt hat dann also bei einem Patienten der seit 10 Jahren bei ihm ist genau 10 .doc-Dateien. Überfordert das die Praxisorganisation, für jeden Pat. einen elektronischen Ordner anzulegen mit dessen Dateien?
Schon mal in einer Praxis gearbeitet, die 80.000 Patienten hat? Von einer Laborgemeinschaft ganz zu schweigen...

Zitat:
Und ein Schreibschutz der jeweils im übernächsten Jahr aktiviert wird sollte doch rein softwaretechnisch kein Problem sein.
Was bringt das dann? Der Datenfälscher ändert schlicht vorher.

Zitat:
Vermutlich verhindert die Ärztelobby, daß hier mit allereinfachsten Mitteln Sicherheit geschaffen wird.
Genau.

Und? Was ist, wenn der Doktor früher die Papier-Akte neu geschrieben hat? Früher gabs keine Datenmanipulationen? Wirklich?

Ist diese Diskussion über die EDV nicht in Wirklichkeit ein Nebenkriegssschauplatz, und Du schlägst jetzt auf den Sack ein, weil der Esel außer Reichweite ist?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 08:35
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
....Eine absolute Sicherheit gibt es nie!....
Wer hat Das behauptet oder gefordert?

Sie können sich drehen und wenden wie Sie wollen.
Was spricht dagegen, die gesamte Kartei des Patienten zB in einer einzigen Excel-ähnlichen Datei zu speichern, in der zB Änderung von Einträgen automatisch in der Form erfolgen, daß der ursprüngliche Eintrag kursiv hinter dem Neuen in Klammern vorhanden bleibt? Und der Neue zB unterstrichen wird.
(zB immer dann, wenn ein mehr als 2 Wochen alter Eintrag geändert wird)

Das ist ein ganz einfacher Vorschlag der für Fachleute technisch ganz simpel zu realisieren ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 13:40
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AW: Patientenkartei abholen müssen?

der patient kann seine patientakte und die patientenquittung (= abrechnung gegenüber der krankenkasse) verlangen. ebenso eine eidesstattliche versicherung, dass die übergebenen unterlagen korrekt und vollständig sind.
(dazu muß das datum der übergabe und ein inhaltsverzeichnis mitgeliefert werden)

und wenn der patient inzwischen nach timbuktu umgezogen ist, darf er die unterlagen natürlich per post verlangen, gegen erstattung der gebühren.
achtung:
auch einschreiben im beisein von zeugen öffen. ärzte sind nicht automatisch ehrlich, nur weil sie einen weißen kittel tragen ....

wenn sich abholen anbietet, dann also lieber abholen (mit zeugen)

und wenn nichts kommt, darf der patient vor seinem zuständigen amtsgericht die herausgabe getrost einklagen

und von der krankenkasse bekommt man in der regel alle unterlagen in kopie (wenn man sie konkret anfordert) wie krankschreibung, diagnoseschlüssel, verordnungen ..
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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