Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch

Dies ist eine Diskussion zu Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 09:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 2.518
40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)  
Question Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... im allgemeinen wird derzeit auf einen Fall verwiesen bei der ein Orthopäde gegenüber
einem Patienten eine Vorkassen-Leistung verlangt. Dabei ist mir jedoch nicht klar weshalb
dies konkret verursacht ist, denn eine vollständige Leistungsverweigerung wird ja bei
einer chronischen Erkrankung von der zuständigen Krankenkasse eh nicht durchgeführt.

In diesem Zusammenhang ist ferner noch interessant: handelt es sich hierbei nun konkret
um eine Ordnungswidrigkeit die von der Bundesärztekammer mit einer Geldbuße geahndet
werden kann ?! Das würde ungeachtet dessen nicht greifen, wenn der Arzt nicht Mitglied
dieses Fachverbandes ist. Es sei denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft,
was ich jedoch so nicht weiß ?!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 10:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch

1. Die Mitgliedschaft in der Bundesärztekammer (um genauer zu sein: in einer Ärztekammer) ist für Ärzte verpflichtend.

2. Die mediale Darstellung war naturgemäß verzerrend, weil sie in das politische Konzept des Senders hineinpassen musste. Die genauen Umstände sind mir nicht bekannt.

3. Ich gehe davon aus, dass der Orthopäde dem GKV-Patienten schlicht mitteilt, dass seine Praxis voll ist und er ihn nicht behandeln kann. Oder, dass der Patient wegen der katastrophalen Budgetierung (meines Wissens bei Orthopäden ca. 30 Euro pro Fall und Quartal) in Zukunft lediglich die WANZ-Behandlung streng nach Vorschrift kriegen wird. Dann bietet er dem Patienten an, als Privatpatient aufzutreten, um angemessen versorgt zu werden. Das Honorar betrage 100 Euro.

Bei dem Privatpatienten darf er Vorkasse verlangen.

4. Hier liegt meiner Meinung nach sicherlich kein ärztliches Fehlverhalten an sich vor, so dass die Ärztekammer keine Disziplinarmaßnahme aussprechen wird. Was die KV allerdings unternimmt, steht auf einem anderen Blatt, da eventuell ein Verstoß gegen die Kassenärztliche Tätigkeit vorliegt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 13:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch

Zitat:
Zitat von Helmut S

... im allgemeinen wird derzeit auf einen Fall verwiesen bei der ein Orthopäde gegenüber
einem Patienten eine Vorkassen-Leistung verlangt. Dabei ist mir jedoch nicht klar weshalb
dies konkret verursacht ist, denn eine vollständige Leistungsverweigerung wird ja bei
einer chronischen Erkrankung von der zuständigen Krankenkasse eh nicht durchgeführt.
Da aus den Angaben nicht hervorgeht wie der Patient versichert ist (Privat- oder gesetzlich), ist es logisch, dass die Frage nicht genau beantwortet werden kann.

Wie Humungus schon schrieb, kann bei einem Privatpatienten Vorkasse verlangt werden ohne das hier eine Ordnungswidrigkeit vorhanden ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 13:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch

Zitat:
Zitat von vico
Da aus den Angaben nicht hervorgeht wie der Patient versichert ist (Privat- oder gesetzlich), ist es logisch, dass die Frage nicht genau beantwortet werden kann.
Ich gehe hier von einem Kassenpatienten aus (sonst wäre die Propaganda ja nicht so laut), der für die orthopädische Behandlung als Privatpatient auftritt, oder es werden mit einem Kassenpatienten IGeL vereinbart.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 15:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 2.518
40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)40% positive Bewertungen (2518 Beiträge, 27 Bewertungen)  
Question AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch

Natürlich bin ich in meinem Beispiel von einem Kassenpatienten ausgegangen.
Ich bin bisher stets davon ausgegangen, dass derartige Vereinbarungen bei
Privatpatienten auf jeden Fall rechtlich zulässig sind, unabhängig von dem
Sachverhalt ob ein Privatpatient sich hierauf überhaupt einlassen würde.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mehr als 4000 künstliche Gelenke eingesetzt - Orthopäde Professor Hein geht in den Ruhestand Nachrichten: Wissenschaft 01.04.2009 15:00
Bayreuther Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Klaus Fritsch nun Honorarprofessor Nachrichten: Wissenschaft 09.01.2009 13:00
Anspruch auf ALG I ? Sozialrecht 10.10.2007 20:02
Anspruch auf ALG II Sozialrecht 18.11.2006 18:56
Anspruch aus 433 II BGB ? Bürgerliches Recht allgemein 07.02.2006 22:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN