Dies ist eine Diskussion zu Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch innerhalb des Forums Arztrecht
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| ... im allgemeinen wird derzeit auf einen Fall verwiesen bei der ein Orthopäde gegenüber einem Patienten eine Vorkassen-Leistung verlangt. Dabei ist mir jedoch nicht klar weshalb dies konkret verursacht ist, denn eine vollständige Leistungsverweigerung wird ja bei einer chronischen Erkrankung von der zuständigen Krankenkasse eh nicht durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist ferner noch interessant: handelt es sich hierbei nun konkret um eine Ordnungswidrigkeit die von der Bundesärztekammer mit einer Geldbuße geahndet werden kann ?! Das würde ungeachtet dessen nicht greifen, wenn der Arzt nicht Mitglied dieses Fachverbandes ist. Es sei denn es handelt sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft, was ich jedoch so nicht weiß ?! |
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| AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch 1. Die Mitgliedschaft in der Bundesärztekammer (um genauer zu sein: in einer Ärztekammer) ist für Ärzte verpflichtend. 2. Die mediale Darstellung war naturgemäß verzerrend, weil sie in das politische Konzept des Senders hineinpassen musste. Die genauen Umstände sind mir nicht bekannt. 3. Ich gehe davon aus, dass der Orthopäde dem GKV-Patienten schlicht mitteilt, dass seine Praxis voll ist und er ihn nicht behandeln kann. Oder, dass der Patient wegen der katastrophalen Budgetierung (meines Wissens bei Orthopäden ca. 30 Euro pro Fall und Quartal) in Zukunft lediglich die WANZ-Behandlung streng nach Vorschrift kriegen wird. Dann bietet er dem Patienten an, als Privatpatient aufzutreten, um angemessen versorgt zu werden. Das Honorar betrage 100 Euro. Bei dem Privatpatienten darf er Vorkasse verlangen. 4. Hier liegt meiner Meinung nach sicherlich kein ärztliches Fehlverhalten an sich vor, so dass die Ärztekammer keine Disziplinarmaßnahme aussprechen wird. Was die KV allerdings unternimmt, steht auf einem anderen Blatt, da eventuell ein Verstoß gegen die Kassenärztliche Tätigkeit vorliegt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch Zitat:
Wie Humungus schon schrieb, kann bei einem Privatpatienten Vorkasse verlangt werden ohne das hier eine Ordnungswidrigkeit vorhanden ist. |
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| AW: Orthopäde mit Vorkassen-Anspruch Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Natürlich bin ich in meinem Beispiel von einem Kassenpatienten ausgegangen. Ich bin bisher stets davon ausgegangen, dass derartige Vereinbarungen bei Privatpatienten auf jeden Fall rechtlich zulässig sind, unabhängig von dem Sachverhalt ob ein Privatpatient sich hierauf überhaupt einlassen würde. |
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