Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Organisationsverschulden

Dies ist eine Diskussion zu Organisationsverschulden innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 17:03
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 169
89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)  
Organisationsverschulden

Arzt A arbeitet nebenberuflich als Mietscherge (=Honorararzt) in einer Klinik und betreut dort im Bereitschaftsdienst eine 18-Betten-Intensivstation.

Zum Ende eines 24h-Dienstes wartet A vergeblich auf seine Ablösung, auf Nachfrage wird ihm mitgeteilt, die ganze Abteilung (Chefarzt/Oberarzt+2 Fachärzte) hätten fristgerecht zum gleichen Termin gekündigt und jetzt sei eben keiner da.
Gleichzeitig bittet man ihn, an seinen 24h-Dienst (Stufe D) noch 12h dranzuhängen, man bemühe sich um einen Arzt, der übernehmen könne.

Meine Fragen: Darf Arzt A vertragsgemäß seinen Dienst beenden-weil krasses Organisationsverschulden des Trägers?
Oder muß A bleiben um die Versorgung sicherzustellen?
Wie sieht es haftungsrechtlich aus, wenn Fehler passieren?
Nach 24+h muß man von einem Nachlassen der Konzentrationsfähigkeit ausgehen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 22:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Zitat:
Zitat von Pete67 Beitrag anzeigen
Mietscherge (=Honorararzt)
Money makes the world go around...wird immer beliebter!

Zitat:
Zum Ende eines 24h-Dienstes wartet A vergeblich auf seine Ablösung, auf Nachfrage wird ihm mitgeteilt, die ganze Abteilung (Chefarzt/Oberarzt+2 Fachärzte) hätten fristgerecht zum gleichen Termin gekündigt und jetzt sei eben keiner da.
Hier scheint es sich um einen realen Fall zu handeln...

Zitat:
Darf Arzt A vertragsgemäß seinen Dienst beenden-weil krasses Organisationsverschulden des Trägers?
Oder muß A bleiben um die Versorgung sicherzustellen?
Er ist verpflichtet, Notfällen beizustehen. Ich sehe keine Verpflichtung, den Dienst regulär fortzusetzen. Hier handelt es sich nicht um kassenärztliche Tätigkeit, bei der im Rahmen des Notdienstes dieser tatsächlich verlängert werden kann. Ein besonders dreister Honorararzt könnte den Vertrag in diesem Moment neu verhandeln, würde sich aber bei hohen Forderungen auf glattes Eis begeben.

Zitat:
Wie sieht es haftungsrechtlich aus, wenn Fehler passieren?
Nach 24+h muß man von einem Nachlassen der Konzentrationsfähigkeit ausgehen.
Dies muss dem Arzt als Fachmann besonders bewusst sein, und wenn er der Meinung ist, nicht mehr arbeitsfähig zu sein, muss er dies feststellen und spätestens dann den Dienst abbrechen. Für Fehler wird er haften müssen, denn die Weiterführung der Arbeit liegt in seinem Verantwortungsbereich.

Trotz einer AU wäre er aber weiterhin verpflichtet, Notfälle zu behandeln. Hier wird dann haftungsrechtlich eine geringere Anforderung an das äääh Ergebnis seiner Bemühungen gestellt werden - denn er ist ja krank.

Ich frage mich, was das Krankenhaus macht, wenn der Arzt den Dienst verlässt. Eigentlich müsste es den KV-ärztlichen Notdienst im Notfall um Hilfe rufen. Und im Vorfeld zur Vermeidung von Notfällen versuchen, alle transportfähigen Patienten zu verlegen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 23:59
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 169
89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Money makes the world go around...wird immer beliebter!

Ich weiß ;-)

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hier scheint es sich um einen realen Fall zu handeln...
Sagen wirs mal so--war ziemlich einfach zu konstruieren.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Er ist verpflichtet, Notfällen beizustehen.

Tja--auf ner richtigen Intensiv gibts schon den ein oder anderen (mittelbaren) Notfall.
Und ne ITS alleine zu lassen mit der ein oder anderen Beatmung ist ja nicht ganz ohne..


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich frage mich, was das Krankenhaus macht, wenn der Arzt den Dienst verlässt. Eigentlich müsste es den KV-ärztlichen Notdienst im Notfall um Hilfe rufen. Und im Vorfeld zur Vermeidung von Notfällen versuchen, alle transportfähigen Patienten zu verlegen.
Das fragst nicht nur Du Dich.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 07:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Nun gut, das Krankenhaus sollte wenigstens vier Wochen Zeit gehabt haben zu reagieren, es wurde fristgerecht gekündigt. Außerdem würden sich im Haus noch andere Fachärzte befinden, beispielsweise Internisten.

In praxi müsste der Arzt auf der Station verbleiben, wenn ein Patient instabil wäre. Eigentlich sogar bis zum Zusammenbruch. Gleichzeitig die umliegenden Häuser und die Notdienstzentrale anrufen und um Ablösung bitten. Und natürlich verlegen, was das Zeug hält. Das wäre wohl das Einzige, mit dem er das Haus ärgern könnte.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 09:43
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 169
89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nun gut, das Krankenhaus sollte wenigstens vier Wochen Zeit gehabt haben zu reagieren, es wurde fristgerecht gekündigt. Außerdem würden sich im Haus noch andere Fachärzte befinden, beispielsweise Internisten.
Naja-Du weißt wie der Markt aussieht. Es gibt keine erfahrenen Leute mehr.
Wenn man als Bewerber dann noch erfährt dass ALLE Stellen der Abteilung unbesetzt sind geht man gleich wieder.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
In praxi müsste der Arzt auf der Station verbleiben, wenn ein Patient instabil wäre. Eigentlich sogar bis zum Zusammenbruch. Gleichzeitig die umliegenden Häuser und die Notdienstzentrale anrufen und um Ablösung bitten. Und natürlich verlegen, was das Zeug hält. Das wäre wohl das Einzige, mit dem er das Haus ärgern könnte.
Bei 18 fiktiven Patienten mit 6 Beatmungen ist immer einer nicht stabil.
Die fiktive Rettungsleitstelle hat bei der Nachfrage nach 18 freien ITS-Betten mit hysterischem Gelächter reagiert.

Aber zum Rechtlichen/Standesrecht:
Auf welcher Grundlage kann das KH verlangen, dass A bleibt.
Und was hat A zu erwarten, wenn er nach weiteren 6h Arbeit und Warten auf Ablösung mit Hinweis auf "geht nicht mehr" geht?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 10:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Zitat:
Zitat von Pete67 Beitrag anzeigen
Naja-Du weißt wie der Markt aussieht.
Я говорю на русском

Zitat:
Bei 18 fiktiven Patienten mit 6 Beatmungen ist immer einer nicht stabil.
Die fiktive Rettungsleitstelle hat bei der Nachfrage nach 18 freien ITS-Betten mit hysterischem Gelächter reagiert.
Das ist nicht realistisch. IRL würde man in der Warteschleife landen und dann mit fadenscheinigen Argumenten abgespeist werden.

Zitat:
Auf welcher Grundlage kann das KH verlangen, dass A bleibt.
§323c StGB. Dem Arzt als Fachmann ist klar, dass ein Notfall vorliegt bzw. unmittelbar eintreten kann. Er darf sich daraufhin nicht entfernen. §§7 Absatz 2, 26 Absatz 3 Musterberufsordnung
Zitat:
Und was hat A zu erwarten, wenn er nach weiteren 6h Arbeit und Warten auf Ablösung mit Hinweis auf "geht nicht mehr" geht?
Es ist zu prüfen, ob hier der Arzt gegen obige §§ verstoßen hat oder ob wegen Erschöpfung seine Dienstverweigerung korrekt war, da nicht zu erwarten war, dass er durch seine Behandlung den Zustand gegenüber einer anderen Behandlung bessert.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 11:16
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 169
89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)89% positive Bewertungen (169 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Я говорю на русском
Stimmt eigentlich. Oder wie die Maus sagen würde "das war serbokroatisch"

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das ist nicht realistisch. IRL würde man in der Warteschleife landen und dann mit fadenscheinigen Argumenten abgespeist werden.
Doch. Ist es. Und im RL sagt die RLST ganz einfach "das ist nicht unsere Aufgabe, suchen Sie selbst"


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
§323c StGB. Dem Arzt als Fachmann ist klar, dass ein Notfall vorliegt bzw. unmittelbar eintreten kann. Er darf sich daraufhin nicht entfernen. §§7 Absatz 2, 26 Absatz 3 Musterberufsordnung
D.H. wenn A geht macht er sich strafbar, wenn er bleibt und wg Übernüdung Fehler begeht, wird ihm das Bleiben vorgeworfen.
Weil A ja als Fachmann einschätzen kann, dass er eigentlich nicht mehr arbeitsfähig ist?
Sauber.


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Es ist zu prüfen, ob hier der Arzt gegen obige §§ verstoßen hat oder ob wegen Erschöpfung seine Dienstverweigerung korrekt war, da nicht zu erwarten war, dass er durch seine Behandlung den Zustand gegenüber einer anderen Behandlung bessert.
Naja--man kann es ja nicht Dienstverweigerung nennen oder? Vertraglich war ein 24h-Dienst ausgemacht. Also hat A seinen Vertrag erfüllt.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 11:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Zitat:
Zitat von Pete67 Beitrag anzeigen
Und im RL sagt die RLST ganz einfach "das ist nicht unsere Aufgabe, suchen Sie selbst"
Antwort: "Sie haben einen Arzt zur Verfügung, der in Notfällen helfen muss, so wie jeder andere Arzt auch. Wenn Sie den nicht schicken oder zumindest von der Situation informieren, haben Sie eine Anzeige am Hals."

Zitat:
D.H. wenn A geht macht er sich strafbar, wenn er bleibt und wg Übernüdung Fehler begeht, wird ihm das Bleiben vorgeworfen.
Weil A ja als Fachmann einschätzen kann, dass er eigentlich nicht mehr arbeitsfähig ist?
Sauber.
Das ist eben ein kleinerer Haken im sonst perfekten Dasein als Halbgott in Weiß wenn etwas passiert und er war total übermüdet und hat das auch angegeben, wird er glimpflich davonkommen.

Zitat:
Naja--man kann es ja nicht Dienstverweigerung nennen oder?
Damit meine ich den allgemeinen Dienst durch den Arzt. Hippokrates und so...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 18:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Organisationsverschulden

Huch!

Gibt es für solche Fälle irgendeinen Warndienst? So dass man dann als poltenzieller Patient noch schnell dem RTW-Fahrer zurufen kann: "Bloß nicht in dieses Krankenhaus!" oder so? Ich weiß, dazu ist auch nicht jeder in der Lage, aber ...
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lehre vom Organisationsverschulden Bürgerliches Recht allgemein 05.04.2011 15:46
VIP 3 und 4: Gericht bejaht Organisationsverschulden der Commerzbank Nachrichten: Personalien und Kanzleinews 30.03.2009 10:16





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN