Dies ist eine Diskussion zu Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt innerhalb des Forums Arztrecht
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Zitat:
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Die Eltern eines so kleinen Kindes, welches dann langsam heranwächst, müssen aber auch erst einmal erkennen, dass überhaupt ein Fehler begangen wurde und, dass es einen Zusammenhang zwischen diesem Fehler und dem Schaden - der ja sicher auch bei einer PTBS bei einem Kind nicht sofort offensichtlich wäre - geben könnte und, dass hier ein Verschulden des Arztes vorliegen könnte. Soweit ich weiß, ist nicht mal der Hinweis eines Arztes auf einen möglichen Zusammenhang ausreichend um zu unterstellen, dass dem Geschädigten Anspruch begründende Tatsachen bekannt sein mussten. Und dafür, dass Verjährung eingetreten ist, liegt die Beweislast beim Arzt.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Zitat:
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Ich meine, dass der Arzt, der sich auf Verjährung beruft, dies belegen muss und nicht der Kläger, dass hier keine eingetreten ist. Was ja für den Kläger durchaus "positiv" ist. Zusatz:. Zitat:
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt danke, jetzt hab ichs kapiert. |
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Und wenn nun richtig ist, was Du hier gesagt hast - was ich nicht beurteilen kann, aber durchaus einleuchtend finde Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt und der Schaden belegt ist, man darüber vielleicht auch schon ein Gutachten hat, welches vielleicht auch noch auf die möglichen Ursachen eingeht, dann könnte es mE in einem Prozess zu einer Beweislastumkehr kommen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Behandlung die Folgen der Behandlung eines Kindes ohne Narkose bekannt waren (wissenschaftliche Arbeiten darüber etc.) und es sich nicht um einen Arzt in Kleinkleckersdorf handelte....dann meine ich, könnte es sehr sinnvoll sein, mal zu einem Anwalt zu gehen. Das solche Prozesse sehr lange dauern war ja schon erwähnt. Aussichtslos sind sie nicht. Insbesondere nicht bei in der Literatur beschriebenen Fehlern.
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Zitat:
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__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Zitat:
Das Problem ist die Beweisführung der Kausalität, und daran wird es gnadenlos scheitern.
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Zitat:
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| AW: Operativer Eingriff ohne Narkose durch Kinderarzt Zitat:
Wenn die psychischen Probleme allerdings schon im frühen Kindesalter begonnen haben - und so lese ich den Thread - und es weiterhin Aussagen / Gutachten der behandelnden Therapeuten gibt, dass ein Zusammenhang zwischen den Krankheitsmerkmalen und der Operation ohne Narkose gesehen wird und wie bereits oben gesagt dieser Zusammenhang zum Zeitpunkt des Eingriffs in der Literatur bereits ausführlich beschrieben war, also bekannt sein musste, dann halte ich die Möglichkeit durchaus für gegeben, dass ein Gericht hier einen schweren Fehler sieht und die Beweislast, dass es keinen Zusammenhang zwischen Fehler und Folgen gibt durch diese Feststellung des Gerichts beim Arzt landen könnte. Und dann hätte der Geschädigte tatsächlich eine Chance vor Gericht zu gewinnen, denn wenn das Gericht hier einen schweren Behandlungsfehler sieht, dann muss nicht mehr der Kläger die Kausalität beweisen, sondern der Beklagte, dass dies eben nicht so ist. So alle neueren Urteile hierzu. Mit dem Anwalt sollte also besprochen werden ob a) ein Gutachten, welches die Kausalität bestätigt vorhanden ist b) die Folgen von Operationen bei Kindern ohne Narkose zum Zeitpunkt der Operation schon ausreichend in der Literatur beschrieben waren und der Arzt sie kennen musste (vielleicht nicht oder sehr viel später wenn niedergelassener Hausarzt auf dem Lande) c) die Bereitschaft besteht sich hier auf ein langes Verfahren einzustellen d) der Anwalt hier insgesamt Aussicht auf Erfolg sieht. Hier einfach pauschal zu sagen, die Chancen diesen Prozess zu gewinnen wären 0,01 Prozent ohne die Umstände und die Literatur weiter zu kennen, halte ich für eine sehr gewagte Behauptung, wenn nicht gar einfach nur für einen Blick in eine Glaskugel.
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