Dies ist eine Diskussion zu OP-Bericht innerhalb des Forums Arztrecht
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| OP-Bericht folgender fiktiver Fall: Ein Patient wird 2008 operiert, allerdings war die Diagnose falsch (ein "Entzündliches Konglomerat" entpuppte sich im Nachhinein als bösartiger Tumor). Der Patient musste anschließend mehrfach in einer Spezialklinik operiert werden, um den Krebs nachhaltig zu entfernen. Die Spezialklinik sagt dem Patienten, dass ihm im Falle sorgfältiger Ausführung und korrekter Diagnose bei der Erstoperation mehrere Folge-Operationen erspart geblieben wären.Der Patient fordert daraufhin von der Klinik, die ihn 2008 erstmalig operiert hat, den OP-Bericht an. Die Klinik teilt ihm mit "Der Bericht ist nicht auffindbar". Der Patient schaltet MDK und Landesärztekammer ein; beide erhalten dieselbe Antwort von der Klinik. Was kann der Patient nun tun, um an den OP-Bericht zu kommen ? Auch der behandelnde Hausarzt hat keinen OP-Bericht bekommen. Danke |
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| AW: OP-Bericht ![]() Zitat:
Durch den fehlenden Bericht kann zwar dem Arzt nicht so leicht ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, die mangelhafte Dokumentation kann aber auch zu einer Beweislastumkehr führen, so dass der Operateur beweisen muss, dass er korrekt gehandelt hat, was im Nachhinein ohne Dokumentation unmöglich sein dürfte. Der Patient muss hier abwägen, ob er mit dem Haus/dem Operateur streiten will.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: OP-Bericht der patient sollte nochmal nachdrücklich krankenakte und patientenquittung (= abrechnung bei der kassenärztl. vereinigung) verlangen, wenn nichts kommt auf herausgabe der unterlagen klagen und eidesstattliche versicherung verlangen, dass alle unterlagen herausgegeben wurden -> geht relativ fix (und relativ geringe kosten) - und hier muß das krankenhaus die hosen runter lassen - diese aussage ist ggf in einem späteren prozess gut verwertbar (notfalls als prozeßbetrug, wenn doch noch eine akte auftaucht) , dann kann er schon mal beweisen, dass er überhaupt in der klinkik war ![]() einweisung ins krankenhaus und diagnose sollte bei seiner krankenkasse liegen und nach der op war er mit sicherheit krankgeschrieben - --> alle kopien bei der krankenkasse anfordern ! und dann siehe humi: beweislastumkehr nach meinen erfahrungen sollte ein patient keine hilfe von mdk bzw ärztekammer erwarten ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: OP-Bericht Hallo Hera, vielen Dank für die Antwort. Das mit der (Nicht)Hilfe von MDK und Ärztekammer weiß ich mittlerweile leider auch :-( Hat der Patient denn eine Chance Auskunft zu verlangen, wer bei der OP anwesend war (also OP-Schwester, Ärzte, etc.) ? Gruß Stefan |
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| AW: OP-Bericht Zitat:
![]() Zitat:
ich kenne einen beschluß, wo drin steht, dass dem kläger (also dem patienten) die nennung der namen der behandelnden physiotherapeuten zusteht, weil die nur so später als zeugen benannt werden können ... (der arzt wollte sich in dezentes schweigen hüllen ....) und anhand von dienst- bzw. op-plänen sollte diese auskunft möglich sein, wenn schon die akte weg ist der fiktive patient sollte also all seine forderungen zu papier bringen und nachweisbar der klinik und nötigenfalls einem gericht vortragen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: OP-Bericht Operierende Ärzte und Krankenhaus haben, wenn der OP-Bericht verlorengegangen ist, deutlich schlechtere Karten in jedem Kunstfehlerprozess - eben weil ihre Chancen, darzulegen daß sie ordentlich gearbeitet haben, durch das Fehlen des OP-Berichts massiv beeinträchtigt werden. Wenn der OP-Bericht weg ist, ist er weg - egal wie er weggekommen ist (Versehen, Absicht), man wird es nicht schaffen, ihn herbeizuzwingen. Da es aber ja letztlich auch gar nicht um den OP-Bericht geht, sondern um den Kunstfehler, läuft so oder so alles auf den Kunstfehler-Streit bzw. -prozess hinaus. Und da, wie gesagt, ist das Fehlen des OP-Berichts für Ärzte und Krankenhaus ein deutlich größeres Problem als für den Patienten. Am Rande angemerkt: der MdK ist nur für gesetzlich Krankenversicherte zuständig, die Ärztekammer nicht für Krankenhäuser. Aufsichtsbehörde für Krankenhäuser ist das jeweilige Landessozialministerium. Die Ärztekammer wäre in so einem Fall höchstens relevant, wenn es um ein Berufsrechtsverfahren gegen einen der behandelnden Ärzte ginge, aber solange eine zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Aufarbeitung läuft, ruht das ohnehin.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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