Dies ist eine Diskussion zu OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Ich habe mal eine Frage zur ärztlichen Aufklärung für eine OP. Bekanntlich kann es ja Probleme geben, wenn diese zu kurzfristig vor der OP gemacht wird. Aber gibt es auch ein "zu lange" vor der OP (Bsp.: Aufklärung Mitte Januar, geplante OP Mitte April)? Verliert diese dann ihre Gültigkeit oder ist rechtlich anfechtbar, wenn der zeitliche Abstand zur OP zu groß ist? Wenn ja, wie groß darf der zeitliche Abstand maximal sein? Gibt es dazu Quellen? Konnte nur zur gegenteiligen Fragestellung was finden... Ich wäre echt dankbar, wenn mir dies jemand beantworten könnte! Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? Verstehe nicht warum Sie eine Aufklärung anfechten wollen, wenn es ggf. nicht zu einer OP gekommen ist. Die Risiken der OP sollten sich nicht verändert haben. Sollten sich Umstände in diesem Zeitraum ergeben haben, die die Voraussetzung der OP geändert haben und der Patient davon in Kenntnis ist, so hat er darauf aufmerksam zu machen. Yogi Geändert von yogi2006 (16.12.2010 um 10:40 Uhr). Grund: Buchstabe fehlte |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? Zitat:
Die Aufklärung des Patienten hat so zu geschehen, dass dem Patienten bis zum Beginn der beabsichtigen Maßnahme noch eine ausreichende Überlegungsfrist verbleibt. Denn seine Einwilligung ist nur rechtmäßig, wenn er zuvor hinreichend die Argumente für und gegen die ärztliche Maßnahme abwägen konnte. |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? Zitat:
so ist es nicht gemeint. Niemand möchte die Aufklärung anfechten, und es ist auch nicht so, dass sich die OP verschoben hätte oder so, sondern planmäßig an einem so späten Termin stattfindet. Beispiel: Patient X ist wegen einer Knieverletzung in einer 200km entfernten Klinik zur Untersuchung. Es wird festgestellt, dass eine OP notwendig ist, jedoch frühestens in 6-8 Wochen, wenn das Knie abgeschwollen ist. Der Patient möchte die OP auch in dieser Klinik durchführen lassen. Arzt Y sagt, der Patient soll 2 Wochen vor der OP nochmals zur Aufklärung kommen, da es jetzt "aus rechtlichen Gründen" noch zu früh dafür sei. Patient X fragt, ob man da nichts machen könne, da er doch dafür insgesamt 400km fahren muss. Arzt Y meint, es sei nichts zu machen, da die Aufklärung sonst "juristisch nicht gültig und anfechtbar" wäre wegen des zu langen Zeitabstands. Man solle sich doch die Fahrtkosten von der Krankenkasse (GKV!) erstatten lassen, die würden das übernehmen, und das würden schließlich alle so machen (??). (Schlichtweg falsche Auskunft, denn die Krankenkasse übernimmt das natürlich nicht.) Den nächsten freien Termin zur OP bekommt der Patient letztendlich erst 3 Monate später. Wäre die Aufklärung möglich gewesen, oder liegt Arzt Y richtig? Gibt es hierzu ein Urteil oder juristische Quellen, Vorgaben etc.? Mir ist nichts diesbezüglich bekannt, nur das gegenteilige Problem (= "Pat. hatte nicht genügend Bedenkzeit"...). Hätte der Arzt nicht die Aufklärung machen können und - um sich "abzusichern" - am OP-Tag nochmals fragen können, ob sich seitens des Patienten zwischenzeitlich irgendwelche gesundheitlichen Änderungen ergeben haben? So wird das ja oft gehandhabt. Grüße jurili |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? @Buddafly84: so dachte ich eigentlich auch... |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? Allgemein gesehen muss der Patient über die Operation (kurz gesagt) aufgeklärt sein und damit einverstanden sein. Ein zu langer Abstand könnte dazu führen, dass sich der Patient "die Sache anders überlegt" oder Tatsachen vergessen hat, die er nachfragen wollte. Ich würde eine Aufklärung drei Monate vor der OP akzeptieren, wenn der Patient kurzfristig vor der OP erneut aufgeklärt wird und gefragt wird, ob weitere Fragen bestehen. Natürlich nicht erst im OP. Und ich würde es auch für korrekt halten, wenn diese erneute Aufklärung telefonisch geschieht, eventuell mit Mithörern. Wird der Abstand zu groß (beispielsweise ein Jahr), wird die Aufklärung für mich wertlos. Urteile über zu frühe Aufklärung? Frag mal bei der Ärztekammer, die könnten so etwas haben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? @Jurili - hier ist einschlägig die jeweils Landesspezifische Berufsordnung der Ärztekammer - hier mal googeln... Ein Zeitrahmen - maximal gibt es nicht. Auch findet man nicht in jeder Norm einen direkten Hinweis zu dem konkreten Sachverhalt - sonst könnte das ja jeder ![]() Aber im ernst, ich kann mich hier meinem direkten Vorredner anschließen, möchte noch ergänzen, dass sofern es hier im Vorfeld ein Gespräch gegeben hat, ein Gespräch am OP Tag u.U. auch ausreichend wäre um ggf. noch vorhandene Fragen zu beantworten und Zweifel auszuräumen. Erfahrungsgemäß finden solche Gespräche meistens einen Tag vor der OP statt. Es kann durchaus möglich sein, dass evtl. bildgebende Verfahren nötig sind, die aber zum Zeitpunkt des mögl. Erstgespräches nicht möglich waren, da medizinische Gründe dagegen sprachen. Hier kann man auch den Arzt konkret dazu befragen. So können evtl. Bilder etc. bei einem ortsnahen Arzt gemacht werden und diese zum Gespräch oder vorab zugesendet werden. Auch spricht nichts dagegen, evtl. 48 Stunden vor OP den Termin zur Aufklärung der OP zu fixieren. Rechtliche Gründe sehe ich keine die einer Aufklärung zu einem früheren Zeitpunkt entgegenstehen - jedenfalls nicht aus juristischer Sicht. Aus medizinischer Sicht, kann es aus den genannten Gründen (Schwellung Knie; Problem eines diagnostisch, operativen Ansatzes) - hier wird sich der Arzt ja absichern wollen - wohl geben. Rat - siehe oben. grüße Yogi - Außer evtl. wirtschaftliche.... |
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| AW: OP-Aufklärung: zeitl. Maximal-Abstand? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| ärztliche aufklärung, op-aufklärung, zeitabstand zur op |
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