Dies ist eine Diskussion zu Notfallpraxis und Arbeitsunfall innerhalb des Forums Arztrecht
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| Notfallpraxis und Arbeitsunfall in einer Firma passiert in der Kueche ein Unglueck. Der Deckel eines Wasserkochers faellt ab und das kochende Wasser ergiesst sich ueber die Hand einer Mitarbeiterin. Kollegen helfen mit Kuehlen aber die Schmerzen sind ziemlich stark. Nach kurzer Zeit bilden sich Brandblasen am linken Daumen. Nehmen wir an das Arbeitsklima sei nicht so gut und weil jeder Angst um seinen Job hat kann keiner der Kollegen anbieten Kollegin zu einem Arzt zu fahren. Diese Person kennt sich in der Stadt nicht gut aus aber der Weg zu einer nahen Notfallpraxis wird gut beschrieben. Diese Person schafft es gerade so mit dem Auto dorthin zu fahren. Dort wird diese Person gleich in ein Behandlungszimmer gebracht. Auf die Frage was passiert sei und diese Person sagt dass es auf der Arbeit passiert sei befindet sie sich ohne Behandlung, und inzwischen mit heiss gewordenem Kuehlhandtuch um die Hand auf der Strasse wieder. Man wuerde keine Arbeitsunfaelle behandeln. Angenommen die Person hat starke Schmerzen und ist leicht verwirrt und zittert. Die muendliche Beschreibung zum naechsten Krankenhaus, zweite rechts, dann links, wieder links, an der Ampel wieder rechts, etc.. fuehrt nicht zum Ziel. Vielleicht war es auch etwas anderes. Nachdem diese Person verzweifelt den Polizeinotruf angerufen hat und diese sie zum Krankenhaus eskortiert hat bietet der nette Polizist an, eine Anzeige gegen den Arbeitgeber aufzunehmen was Person ablehnt, denn ihren Job moechte sie nicht verlieren. Aber eine Beschwerde gegen die Notfallpraxis wird nicht entgegengenommen. Angenommen, die Wunde ist inzwischen gut verheilt auch wenn der Daumen, warscheinlich wegen einer spaeteren Entzuendung leicht vernarbt sei und die Haut dort bei kleinster Sonenneinstrahlung und selbst mit Schutzfaktor 50 verbrennt. Kann mir jemand etwas zu diesem theoretischen Fall schreiben? Stimmt es, dass Notfallpraxen keine Arbeitsunfaelle behandeln duerfen? Und (etwas anderes Thema) warum wollte der Polizist eine Anzeige gegen den Arbeitgeber aufnehmen? Unsichere Kueche? Taxi haette gestellt werden muessen? Lieben Dank. |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
1. ein Notfall muss von jedem Arzt behandelt werden. Hier war unbedingt eine weitere Kühlung indiziert, um das "Nachbrennen" im tieferen Gewebe zu verhindern. 2. Für die Abrechnung von BG-Unfällen ist eine Zulassung als D-Arzt notwendig, die nicht jeder Arzt hat. Möglich also, dass man kein Geld für die Behandlung kriegt. Trotzdem muss das unternommen werden, was im Moment unaufschiebbar ist. Zitat:
Die unterlassene Hilfeleistung ist aber dem Arzt vorzuwerfen. Zumindest hätte er einen Blick auf den Patienten werfen müssen, um sich zu vergewissern, dass er die Behandlung folgenlos für den Patienten ablehnen kann. Eine Verletzung der Berufspflichten ist es wahrscheinlich ebenso.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
aber hier sollte nicht das Geld im Vordergrund stehen. Dem Patienten eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über die Hand laufen lassen wäre schon mal ganz gut gewesen. Und dann noch ein Taxi zur nächsten Handchirurgie oder Verbrennungsabteilung. Hätte außer dem Wasser nichts gekostet. Den 5-Sekunden-Arztblick hätte er sich dann je nach Tageszeit mit den Ziffern 1 bis 5 vergüten lassen...6,21 Euro mindestens.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
Das lässt sich offenbar nicht ändern. Aber bei einem Notfall, also wenn akut ärztliche Maßnahmen notwendig sind, wird auch dieser Erbsenzähler früher oder später einlenken. Viele Grüße, Cephalotus |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
Richtig ist: Arbeitsunfälle müssen regulär zuerst zu einem sogenannten "D-Arzt", der von der Berufsgenossenschaft zugelassen ist. Aber: das gilt grundsätzlich nicht für eine notwendige Erstversorgung von Verletzungen. Die kann und muß jeder Arzt machen, der D-Arzt wird dann anschließend eingeschaltet. Zitat:
Außer natürlich, daß er über seine BG den Arbeitnehmer unfallversichert hat. Der AG kann doch nichts dafür, daß die Mitarbeiter das nicht gebacken bekommen, einen Rettungswagen zu rufen. Zitat:
Richtig ist: für die Durchführung des "berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens" (bei allen Arbeitsunfällen und Arbeitserkrankungen) sind als erste Ansprechpartner die "D-Ärtze" (Durchgangs-Ärzte) zuständig. "D-Arzt" sind alle Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen, außerdem üblicherweise fast alle Unfallchirurgen; eine Ausnahme gibt es übrigens für Augenverletzungen, die dürfen alle Augenärzte für die BG versorgen. Das hat aber nichts mit der Erstversorgung von Unfallverletzungen zu tun. Wenn es möglich ist, begibt man sich gleich zum D-Arzt, der zudem genau dafür gut ausgebildet und ausgestattet sein sollte. Wenn man erstmal zu einem anderen Arzt muß, schickt der einen dann anschließend zum D-Arzt weiter, damit das BG-Heilverfahren ordnungsgemäß aufgenommen werden kann. (Der ganze Umstand liegt u.a. an den aus Arbeitsunfällen resultierenden Renten-Ansprüchen usw.; die BGs wollen, daß die Behandlung von Arbeitsunfällen von Anfang an kompetent und unter Beachtung der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit läuft; für Arbeitsunfähigkeitsrenten müssen sie nämlich zahlen...) Wenn der D-Arzt dann dran gewesen ist, legt er zusammen mit dem Patienten die weitere Behandlung fest; entweder macht er sie, oder er schickt den Patienten zu einem Facharzt, usw. usf. Zitat:
Um eine eventuelle "unsichere Küche" kümmert sich dann die BG, wenn sie die Unfallmeldung bekommt - sollte die Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit enthalten, darf sich der AG auf einen baldigen Besuch eines BG-Prüfers gefasst machen. Die BG holt sich dann nämlich u.U. ihre Kosten beim AG zurück, wenn der den Unfall durch Organisationsverschulden und grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
Zitat:
Selbst wenn der Arzt der Ansicht ist: "Das kann bis zum D-Arzt warten", muß er den Patienten entsprechend informieren und ihm sagen, wer der nächste D-Arzt ist. Und dann ggf. einen Rettungswagen oder Krankentransport rufen, wenn die Umstände nahelegen, daß der Patient nicht weiß, wie er dorthin kommen soll.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Notfallpraxis und Arbeitsunfall Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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