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niederlassung psych. psychotherapeuten

Dies ist eine Diskussion zu niederlassung psych. psychotherapeuten innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 22.02.2009, 22:05
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niederlassung psych. psychotherapeuten

hallo,

ein psychologischer psychothearpeut hat den abschluss zum psychoanalytiker

um zu arbeiten benötigt er eine niederlassung, die nur durch praxissitzkauf möglich ist

die kosten sind ca. 50.000 euro ohne gegenwert (bei ärzten gibt es praxiseinrichtung und patientenkartei)

es ist im gespräch, dass im jahr 2011 der niederlassungsstop aufgehoben werden soll

möglicherweise müssen die therapeuten dann direkt mit den krankenkassen verhandeln und werden im preis gedrückt

wenn jemand für 50.000 eine niederlassung ohne gegenwert kauft und der stop 2011 aufgehoben wird, wäre die frage inwiefern das rechtens ist und was man sinnvollerweise machen soll damit man keinen verlust zu erleiden hat

danke für die antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 00:48
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Zitat:
Zitat von stefan2235
um zu arbeiten benötigt er eine niederlassung, die nur durch praxissitzkauf möglich ist
Wieso? Kann er nicht eine neue Praxis ausfmachen?
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 09:35
V.I.P.
 
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Zitat:
Zitat von Defendant
Wieso? Kann er nicht eine neue Praxis ausfmachen?
Wenn es denn eine reine Privatpraxis sein soll, ginge das (da die meisten KV-Bezirke dicht sind). Aber ich gehe davon aus, dass dem psychologischen Psychotherapeuten mit Abschluss zum Psychoanalytiker an einem Kassenarztsitz gelegen ist, um seine Leistungen auch über die GKV abrechnen zu können.


Zitat:
Zitat von stefan2235
wenn jemand für 50.000 eine niederlassung ohne gegenwert kauft und der stop 2011 aufgehoben wird, wäre die frage inwiefern das rechtens ist und was man sinnvollerweise machen soll damit man keinen verlust zu erleiden hat
Das LG München hat z.B. die Zahlung von 48.000 Euro als nicht sittenwidrig beurteilt. Andere halten wiederum nur den Preis von 18.000 Euro für angemessen. Kommt halt immer auf den Einzelfall an.

Eine Info scheint jedoch vorbei geschwappt zu sein:
Zitat:
Überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (PÄ) bzw. Leistungserbringer der Arztgruppe Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen (LE KJ), können in einzelnen Planungsbereichen trotz Zulassungsbeschränkung zugelassen werden. Diese beiden Berufsgruppen sollen in jedem Planungsbereich mindestens im Anteil von 25 % (PÄ) bzw. 20 % (LE KJ) der allgemeinen Verhältniszahl vertreten sein (Mindestversorgungsanteil von 25 % bzw. 20%).

*Diese Sonderregelung wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) zum 01.01.2009 eingeführt. Sie gilt bis zum 31.12.2013.
Quelle: http://www.kvb.de/servlet/PB/menu/1004705/index.html

Es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur KV.
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Geändert von Ed van Schleck (23.02.2009 um 09:41 Uhr). Grund: Klammertext erster Satz nachgetragen
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 14:17
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Der TE sollte sich mit den üblichen Modalitäten zu Berechnung eines Praxiswertes befassen. Dann könnte er selber herausfinden, ob ein Preis von 50.000 Euro angemessen ist.

Übrigens, es gibt eine einfache Faustregel, mit der man dies ungefähr einschätzen kann:
1. Materieller Wert, also Wert der Praxiseinrichtung. Bei einem PP ist das wohl kaum etwas bis auf die vielen Taschentuchhalter hihi
2. Ideeller Wert. Ca. ein Jahresgewinn ist das absolute Maximum, ein Halbjahresgewinn o.K.

Beides zusammenrechnen.

Übrigens: auch, wenn 2011 Niederlassungsfreiheit kommen würde, wäre die Praxis noch etwas wert, weil sie sich schon einen Namen erarbeitet hat. Eine Klage bei einem so lächerlichen Betrag wie 50.000 Euro für einen Sitz, an dem man noch zwei Jahre verdienen konnte, wird wenig Sinn machen.

Willkommen im Lande der Selbständigen! Hier gibt es kein Netz und keinen doppelten Boden!

Ein OT-Rat: Man sollte auch eine VT-Ausbildung haben, die lässt sich mit den Kassen eher zu Geld machen . Mit freudianischem Gruß *amDaumennuckel*
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 23:50
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Zitat:
Zitat von stefan2235
wenn jemand für 50.000 eine niederlassung ohne gegenwert kauft
Warum macht er das?
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 07:55
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Warum macht er das?
Macht er ja gar nicht. Er meint nur, dass er keinen Gegenwert erhält.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 22:21
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Zitat:
Zitat von Humungus
Macht er ja gar nicht. Er meint nur, dass er keinen Gegenwert erhält.
Und warum kauf er eine Praxis, wenn er meint, er würde keinen Gegenwert erhalten?

Daß einer versehentlich was kauft, weil er meint, es habe den Wert X, und das stellt sich dann als Irrtum heraus - kann passieren.

Aber wenn einer schon selber meint, die Sache habe nicht Wert X - wie blöde muß man dann sein, um dafür X zu zahlen??
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  #8 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 08:01
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Aber wenn einer schon selber meint, die Sache habe nicht Wert X - wie blöde muß man dann sein, um dafür X zu zahlen??
Ich gehe mal schlicht davon aus, dass X die Praxis gekauft hat und erst später erfahren hat, dass 2011 eventuell die Niederlassungssperre wegfällt. Mangelnde Vorbereitung auf einen Kauf ist im Geschäftsleben eine Voraussetzung für einen Reinfall.

Aber, wie ich sagte, hat die Praxis einen Wert, selbst, wenn der materielle Wert fast null ist und 2011 eventuell die Sperre weg ist.

Der Psychotherapeut sollte auch bedenken, dass er mit einem vollen Patientenstamm, den er zu Verhandlungen 2011 mit der Kasse mitbringt, eine weitaus bessere Verhandlungsposition hat als ein Anfänger. Patienten in Therapie werden kaum wechseln und die Kasse deshalb unter Druck setzen.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 14:53
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Es ist richtig, dass der Patientenstamm einen oder vielmehr den betriebswirtschaftlichen Wert einer Praxis ausmacht.

Aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass die Patientenkartei durch einen Nachfolger nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Patienten genutzt werden darf.
Jegliche Zuwiderhandlung würde eklatant gegen die geltenden spezifischen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Der Praxisverkäufer hat also Sorge dafür zu tragen, dass der freie Zugriff auf digitale Daten gesperrt wird und Papierakten verschlossen aufbewahrt werden.
Er darf diese Daten seinem Nachfolger in Obhut geben und ihm auch den "Schlüssel" für den Datenzugriff aushändigen.
Diese Vorgehensweise entspricht dem anerkannten "Zwei-Schrank- Modell".

Der Nachfolger muss vertraglich auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 16:18
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AW: niederlassung psych. psychotherapeuten

Es geht bei dem ideellen Wert nicht nur um die schon existierenden Patienten, sondern in erster Linie um den Bekanntheitsgrad und den Ruf der Praxis. Und der ist üblicherweise bei einer für den Fachbereich überdurchschnittlich hohen Scheinzahl besonders gut und verspricht zukünftig gute Umsätze.

Man greift (verhält man sich korrekt) ja nicht auf die alte Kartei zu, sondern der Vorgänger "wärmt die bestehenden Patienten vor". Bei einer hohen Bindung an den Vorgänger führt dies zwar zu einer Reduktion, aber im Allgemeinen ist die Bereitschaft, das Verhältnis in der Praxis fortzuführen, hoch.

Deine Hinweise bezüglich Datenschutz und "Zwei-Schränke-Modell" sind natürlich richtig.
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