Dies ist eine Diskussion zu Nicht aufgeklärte Erweiterung eines Eingriffs wurde durchgeführt innerhalb des Forums Arztrecht
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| Nicht aufgeklärte Erweiterung eines Eingriffs wurde durchgeführt nehmen wir mal eine ein junger hübscher Mensch (Pat) hat einen Unfall und muss sich einen Schneidezahn (2er) implantieren lassen. Es kommt zum Vorgespräch, Pat fragt selbst nach (!), ob ausreichend Knochen vorhanden ist, weil er sich belesen hat, das dies in dem Bereich manchmal ein Problem ist. Arzt sagt, es sei bei ihm niemals ein Knochenproblem, macht Röntgen, guckt das aber nicht mehr zusammen mit Pat an, Pat bekommt Termin, mit der Aussage, danach seien leichte Wundschmerzen 2-3 Tage normal, leichte Schwellung auch, Arbeitsausfall eigentlich nur 3 Tage, alles weitere wie Wundinfektion, Implantatverlust wurde auch aufgeklärt. Am Tag X bekommt Pat, der starke Zahnarztangst hat und im Vorgespräch erwähnte (unter Zeugen), daß ausdrücklich nur das gemacht werden dürfe, was vereinbart ist das Implantat unter Analgosedierung gesetzt. Arzt merkt während OP und Sedierung , daß Knochen nicht ausreicht, erweitert die Implantatstelle und entimmt in der Nähe der Wunde Knochenspäne, muß dazu den halben Oberkiefer aufschneiden, freilegen, hochziehen, Zahnfleisch an 2 Nachbarzähnen lösen und alles mit 5- 6 Fäden zusätzlich zur Implantationsstelle vernähen. Pat hat ein halbseitig geschwollenes Gesicht - massivst, als hätte er 3 Tennisbälle in sich - Hämatöme bis übers Auge, Auge kann 2 Tage nicht geöffnet werden, alles rot und lila massive Schmerzen ! Nie hätte (Angst-) Pat einer Knochentransplantation zugestimmt, sondern statt dessen eine Brücke gewählt. Die ganze Geschichte wurde nicht aufgeklärt sondern auf Nachfrage, ob so etwas passieren könne, verneint. Pat muß länger im Job fehlen, hat Angstzustände, ob alles heilt, ist mit der Situation in seinem Mund überfordert, kann nur Flüssignahrung zu sich nehmen, keine Termine wahrnehmen weil auch die Übergangsprothese wegen der massiven Schwellung nicht einzustezen ist, fühlt sich "vergewaltigt", weil er aus der Vergangenheit heraus schlecht mit Situationen klar kommt wo ihm ohne, daß er es will jemand Leid antut ... hat Albträume und Angstzustände. Wo und mit welcher Aussicht kann man Schadenersatz einklagen ? Was gibt es zu beachten ? Das Ganze ist vor 3 Tagen geschehen und der Pat ist eine Frau. |
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| AW: Nicht aufgeklärte Erweiterung eines Eingriffs wurde durchgeführt hat dieser fiktive Patient davor über Risiken und mögliche Komplikationen des Eingriffes etwas schriftliches erhalten womöglich auch unterschrieben? |
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| AW: Nicht aufgeklärte Erweiterung eines Eingriffs wurde durchgeführt Zitat:
Eine Implantation ist ja ein elektiver Eingriff, über die dazugehörigen Risiken wurde aufgeklärt. Es wurde aber NICHT aufgeklärt, daß eine Erweiterung mittels Knochenaufbau mit zusätzlichem Eingriff und zusätzlichem Risiko nötig werden könne. - also über die OP des Knochengewinnes und der Verpflanzung wurde nicht aufgeklärt und dem wurde auch nicht zugestimmt. Im Gegenteil - auf Nachfrage, ob so etwas in vorligendem Fall passieren könne würde NEIN geantwortet. Es war nämlich im Vorfald der (Angst-) Patientin klar, daß eine normale Implantation für sie o.k. wäre, aber ein Knochenaufbau mit allen Komplikationen (sie sieht aus wie Zombie ...) NICHT. Frage: DASS es ein Fehler ist, ist relativ klar, weil was operiert wurde, wofür es kein Einverständnis gibt. Doc darf nicht einfach Knochen irgendwo weghobeln und verpflanzen ohne zu erwähnen, daß das nötig sein könne. Wieviel Schaden / Schmerzensgeld (Schmerzen sind enorm!) sind zu erwarten, lohnt es sich in Bezug auf etwaige Anwaltskosten, Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ... |
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| AW: Nicht aufgeklärte Erweiterung eines Eingriffs wurde durchgeführt google mal nach "schmerzensgeldtabelle",wegen anhaltspunkten über die höhe. es gibt zwei möglichkeiten. einmal strafrechtlich und einmal zuvielrechtlich. strafrechtlich wäre, eine anzeige bei der polizei oder staatsanwaltschaft wegen körperverletzung. zivilrechtlich wäre eine klage wegen schmerzensgeld... das sind aber zwei verschiedene sachen. das eine ist generell auch ohne das andere möglich. ich weiß nicht, was da am sinnvollsten ist. die verletzungen sollten alle dokumentiert werden, also durch andere ärztin und fotos machen, am besten täglich... auch der psychische schaden ist zu dokumentieren, es geht hier ja nicht "nur" ums körperliche. das kann möglicherweise auch die hausärztin, besser vielleicht eine psychiaterin. damit wären dann erst mal beweise gesichert. als nächstes, würde ich mich bei einer anwältin (fachgebiet medizinrecht) beraten lassen, welches vorgehen am besten ist und nichts weiter auf eigene faust machen. falls keine finanziellen mittel vorhanden sind, kann man einen rechtsberatungsutschein beim amtsgericht beantragen, dann ist eine erste beratung kostenlos (oder 10 euro oder so). die anwaltskosten muss der verlierer des prozesses tragen. ich meine, dass die sache seeeeehr klar ist, so dass da kein so großes risiko für die patientin ist. das wird ja die anwältin genauer sagen können. |
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