Dies ist eine Diskussion zu Neues Gutachten für BG, da gleiches Gutachten für Versicherung nicht aussagekräftig? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Neues Gutachten für BG, da gleiches Gutachten für Versicherung nicht aussagekräftig? Ein psych. Gutachten für die Versicherung wurde erstellt, wg. Autounfall und Folgeschäden. Jetzt wird ein weiteres Gutachten von der BG verlangt, da laut BG ein Gutachten für Versicherungen nicht so aussagekräftig sind. Es geht um den Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen. Gelten je nach Auftraggeber andere Maßstäbe ? Eine Erwerbsunfähigkeit ist doch immer die selbe, egal wer das wissen will, oder? Ich vergleiche das mit einem Beinbruch : die Fraktur ist doch die selbe, egal ob der Notarzt oder der Hausarzt das diagnostizieren, oder? Kennt sich jemand damit aus? Im Prinzip können von mir Gutachten gemacht werden en mas, aber diese Mal sind 7 Stunden veranschlagt und ich muss per Bahn 400km mit viel Umsteigen quer durch Deutschland fahren. Mir fällt es schon schwer, in die nächste Stadt zu fahren, da durch Unfall behindert. Ich würde mich über eine Antwort freuen ! Danke, LG von Annagret |
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| AW: Neues Gutachten für BG, da gleiches Gutachten für Versicherung nicht aussagekräft Nein, die Voraussetzungen der verschiedenen Renten sind unterschiedlich. So wird für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, zahlbar durch die öffentlichen Träger, geprüft, ob der Anspruchsteller überhaupt noch drei, bzw. sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Für eine private Erwerbs - oder besser: Berufsunfähigkeitsrente- kann es genügen, länger als sechs Monate arbeitsunfähig zu sein. Ich gebe zu, daß ich den Sachverhalt geradezu kriminell vereinfache, aber dafür ist das Thema zu komplex. Kurz: Das Gutachten muß sein. |
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| AW: Neues Gutachten für BG, da gleiches Gutachten für Versicherung nicht aussagekräftig? Ich danke für die schnelle Antwort, aber - entschuldigung- ich glaube , dass ich mich verkehrt ausgedrückt habe. Es geht nur um eine EU - Rente, nicht um Berufsunfähigkeit. Eine EU-Rente wird schon seit 1998 bezogen , durch die LVA begründet mit einem Gutachten aus dem Jahre 2003. Für die GLEICHE EU - Rente wird nun von der BG ein erneutes Gutachten gefordert. Also zu dem gleichen Sachverhalt. Es ist auch genau so mit einer Dauer von 7 Stunden veranschlagt wie das letzte . Die Begründung der BG ist, das bei einer BG andere Maßstäbe gelten um den Grad der EU festzustellen. Ich verstehe das nicht, weil ja die Krankheit die selbe ist ! Viele Grüße annagret |
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| AW: Neues Gutachten für BG, da gleiches Gutachten für Versicherung nicht aussagekräft Genau das meinte ich. Von den unterschiedlichen Trägern werden unterschiedliche Maßstäbe verwendet. Es läßt sich natürlich nicht ausschließen, daß die BG einen Ablehnungsgrund sucht, den sie im ursprünglichen Gutachten nicht findet. Möglich ist auch, daß seit 1998 eine Besserung eingetreten ist. Da wird man wohl die jeweiligen Voraussetzungen der Rentengewährung im Detail vergleichen müssen. Eine Ablehnung der Begutachtung wird sicherlich zunächst zu einer Ablehnung der Rentengewährung führen. |
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