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Nachträglich Geld zurückfordern ?

Dies ist eine Diskussion zu Nachträglich Geld zurückfordern ? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 22.04.2011, 14:25
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Nachträglich Geld zurückfordern ?

Hallo !

Angenommen Person A hat im Jahre 2006 starke Gesichtsschmerzen, verschiedene Untersuchungen werden durchgeführt ohne Ergebnis.
Letzten Endes Verdacht auf Trigenimusnerv.
Arzt verschreibt Nerventabletten.

Schmerzen halten an, Bereitschaftszahnarzt entfernt auf Verlangen von Person A zwei alte Amalgamfüllungen auf dieser Gesichtshälfte. Gesichtsschmerzen hören auf.

Person A geht am Montag zum Zahnarzt und verlangt eine neue Füllung.
Composite-Füllung - Eigenanteil 50 %

Person A muss 43,20 Euro zahlen.

2007 muss ebenfalls eine Füllung ersetzt werden - Person A wünscht wieder Composite-Füllung - 20,02 Euro.

2010 - Person A hat Wurzelbehandlung im Backenzahn - Ärztin setzt Amalgam da im Backenzahn kein Composite halten würde.

2011 - Person A hat seit langem nach dem Essen stets das Gefühl des Erstickens.

Lutscht einen Bonbon um den Hustenanfall zu stoppen und eine Seitenfüllung fällt heraus.

Zahnarzt setzt neue Füllung. Person A zahlt 61,55 Euro weil Füllung zwischen zwei Zähnen.

Gefühl des Erstickens verstärkt sich.

Arzt schlägt Speicheltest vor, Ergebnis 3-fache Quecksilbergrundbelastung nach dem Kauen als erlaubt.

Person A muss Speicheltest selber tragen - 39,00 Euro.

Person A macht Epikutantest - 50,00 Euro.

Festgestellt wird starke Allergie auf Amalgam, Quecksilber und 6 weiteren Substanzen.


Können die Kosten für Speicheltest und positiven Epikutantest erstattet werden ?

Können die Kosten für die Composite-Füllungen RÜCKWIRKEND erstattet werden, da es laut Krankenkasse heißt das bei positiven Epikutantest die Kosten für Composite-Füllungen übernommen werden ?


MfG
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