Dies ist eine Diskussion zu Nachträglich Geld zurückfordern ? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Nachträglich Geld zurückfordern ? Angenommen Person A hat im Jahre 2006 starke Gesichtsschmerzen, verschiedene Untersuchungen werden durchgeführt ohne Ergebnis. Letzten Endes Verdacht auf Trigenimusnerv. Arzt verschreibt Nerventabletten. Schmerzen halten an, Bereitschaftszahnarzt entfernt auf Verlangen von Person A zwei alte Amalgamfüllungen auf dieser Gesichtshälfte. Gesichtsschmerzen hören auf. Person A geht am Montag zum Zahnarzt und verlangt eine neue Füllung. Composite-Füllung - Eigenanteil 50 % Person A muss 43,20 Euro zahlen. 2007 muss ebenfalls eine Füllung ersetzt werden - Person A wünscht wieder Composite-Füllung - 20,02 Euro. 2010 - Person A hat Wurzelbehandlung im Backenzahn - Ärztin setzt Amalgam da im Backenzahn kein Composite halten würde. 2011 - Person A hat seit langem nach dem Essen stets das Gefühl des Erstickens. Lutscht einen Bonbon um den Hustenanfall zu stoppen und eine Seitenfüllung fällt heraus. Zahnarzt setzt neue Füllung. Person A zahlt 61,55 Euro weil Füllung zwischen zwei Zähnen. Gefühl des Erstickens verstärkt sich. Arzt schlägt Speicheltest vor, Ergebnis 3-fache Quecksilbergrundbelastung nach dem Kauen als erlaubt. Person A muss Speicheltest selber tragen - 39,00 Euro. Person A macht Epikutantest - 50,00 Euro. Festgestellt wird starke Allergie auf Amalgam, Quecksilber und 6 weiteren Substanzen. Können die Kosten für Speicheltest und positiven Epikutantest erstattet werden ? Können die Kosten für die Composite-Füllungen RÜCKWIRKEND erstattet werden, da es laut Krankenkasse heißt das bei positiven Epikutantest die Kosten für Composite-Füllungen übernommen werden ? MfG |
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