Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Dies ist eine Diskussion zu Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden! innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 18:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Wie sieht es in folgendem fiktiven Fall aus?

Frau S. geht zu ihrem Zahnarzt da ihr 2 Backenzähne überkront werden sollten. Da Frau S. mittlerweile EU-Rentnerin wurde und somit das nötige Geld für die Überkronung fehlte, ließ sie sich von ihrem Zahnarzt ein Provisorium anfertigen.

Der Zahnarzt schloß kurz darauf seine Praxis und Frau S. wandte sich einem anderen Arzt zu.

Nun brach dieses Provisorium und ihr neuer Zahnarzt fertigte ein Neues an. Vergass aber dabei seine Patientin darauf aufmerksam zu machen, dass das neue Provisorium eigenfinanziert werden müsse und ließ sie auch nichts unterschreiben.

Frau S. ging davon aus, dass das Provisorium, wie auch das Erste, von ihrer Krankenkasse übernommen würde, denn ansonsten hätte sie sich kein neues machen lassen, sondern sich die Zähne einfach ziehen lassen.

Schon 2 Tage später flatterte Frau S. eine Rechnung ihres Zahnarztes über ca. 80€ ins Haus.

Angnommen diesen Fall gäbe es - muss Frau S. diese Rechnung bezahlen, obwohl der Zahnarzt sie nicht auf die Kosten hingewiesen hat und sie auch nichts unterschrieben hat?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 22:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Hallo zusammen,
habe ich die Frage falsch gestellt, oder warum antwortet mir niemand?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 22:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Noch ein wenig Geduld, bitte. Unsere Zahnspezis sind wohl im Wochenende...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 13:21
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Bonn
Alter: 33
Beiträge: 114
100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (114 Beiträge, 13 Bewertungen)  
Wink AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Wurde für die geplante Überkronung ein Heil und Kostenplan geschrieben??

Wurde dieser bei der Krankenkasse eingereicht??

Wurde in Bezug der EU-Rente eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt??

Ich weiss, viele Fragen, aber die sind in diesem Fall nicht unerheblich.
__________________
Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel....
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 13:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern - Starnberg
Alter: 45
Beiträge: 1.225
96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1225 Beiträge, 234 Bewertungen)  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Eine Rechnung von einem Zahnarzt über 80,--€ ???

Dachte, dass diese erst ab 3 Stellen vor dem Komma, als kleinste Einheit kennen.

Anruf bei der Kasse und Sachverhalt schildern!

Lg.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 18:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Zitat:
Zitat von wirbelsturm
Wurde für die geplante Überkronung ein Heil und Kostenplan geschrieben??

Wurde dieser bei der Krankenkasse eingereicht??

Wurde in Bezug der EU-Rente eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt??

Ich weiss, viele Fragen, aber die sind in diesem Fall nicht unerheblich.
Hallo, erstmal Danke für eure Antworten.

1. Eine Überkronung war gar nicht geplant, da Frau S. dem Zahnarzt sofort mitgeteilt hatte, dass sie den Preis nicht zahlen konnte. Dementsprechend wurde auch kein Heil und Kostenplan erstellt.

Ohne Frau S. über etwaige Kosten zu informieren, wurde ihr dann ein Provisorium angefertigt. Auch ohne Heil und Kostenplan und Frau S. musste auch nichts unterschreiben.

2. Eine Zuzahlungsbefreiung wurde nicht beantragt. Frau S. weiß vielleicht gar nicht das es so etwas gibt.

Bedanke mich schon jetzt für eure Antworten.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 12:40
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Hallo

Ich gehe davon aus, dass Frau S. in der GKV versichert ist. Ohne HKP kein Geld. Sollte es sich um eine Leistung handeln die von der KK nicht bezuschusst wird, dann muss der ZA vor Beginn der Behandlung eine Merhkostenvereinbarung mit dem Patienten abschließen. Da nichts vorliegt und unterschrieben wurde, muss die Rechnung in diesem Fall auch nicht gezahlt werden.

Interssant zu wissen wäre noch folgendes; Welche Gebührenziffern beinhaltet die Rechnung?

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 18:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spatzerl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Hallo und Danke für eure Antworten.

Nehmen wir mal an, auf der Rechnung steht folgendes:
"Der Berechnung der Honorarleistungen liegt die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) vom 22.10.1987 und die Gebührenordnung für Ärzte )GOÄ) vom 01.01.96 zugrunde.

Die Gebührenziffer ist 227.

Liebe Grüsse,

Spatzerl
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 18:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Zitat:
Zitat von Pro
Da nichts vorliegt und unterschrieben wurde, muss die Rechnung in diesem Fall auch nicht gezahlt werden.
Sicher? Müsste da nicht zumndest der nach dem BGB anfallende ortsübliche Werklohn entrichtet werden?
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 21:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden!

Zitat:
Zitat von Defendant
Sicher? Müsste da nicht zumndest der nach dem BGB anfallende ortsübliche Werklohn entrichtet werden?
Diese Diskussion hatten wir vor kurzem mal mit Jesus Inquilino, und irgendwie sind wir zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen.

Eindeutig ist, dass es Bundesmantelverträge gibt, die Ärzte und Zahnärzte zu einer schriftlichen Vereinbarung zwingen, bevor mit einer außervertraglichen Leistung begonnen wird. Siehe §4 Absatz 5 Buchstabe d BMVZ: http://www.kzv-berlin.de/cms/download/handbuch/D_01.pdf

Jesus hielt entgegen, dass jederzeit eine privatärztliche Behandlung mit der Konsequenz, dass das BGB eintreten würde, möglich sei.

Hier der Thread http://www.juraforum.de/forum/t302553/pp15/p1

Aber wie ist das nun mit lex specialis derogat lex genaralis?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wann muss Reparatur bezahlt werden? Mietrecht 04.02.2010 15:09
muss ein storniertes hotelzimmer bezahlt werden Mietrecht 29.03.2008 10:10
Muss eine Klassenfahrt bezahlt werden? Schulrecht und Hochschulrecht 15.01.2007 13:56
Muss Abschlepprechnung bezahlt werden? Straßenverkehrsrecht 20.12.2006 20:53
???Muss diese Rechnung bezahlt werden??? Bürgerliches Recht allgemein 15.07.2005 11:25





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN