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Muss Arzt A Röntgenbild an Arzt B weiterleiten?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Arzt A Röntgenbild an Arzt B weiterleiten? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 31.08.2006, 21:50
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Muss Arzt A Röntgenbild an Arzt B weiterleiten?

Hallo zusammen.

Gehen wir einmal davon aus, Patient P ist bei Arzt 1 in Behandlung. Nun werden bei 1 Röntgenbilder erstellt (z. B. wegen einem Knochenbruch, Weisheitszähnen etc.). P entizeht 1 nun das vertrauen und geht zum Arzt 2. Der benötigt allerdings zur Weiterbehandlung die Röntgenbilder. 1 weigert sich nun an 2 (die Konkurrenz) diese zu übergeben. 2 möchte P nun daher erneut unter den Röntgenapparat legen, was P wiederum nicht passt.

Ich meine, mal etwas von einem Röntgenschutzgesetz gehört zu haben, in dem es so geregelt ist, dass Röntgenbilder an andere Ärzte übergeben werden. Ob es in diesem Fall - also bei einem Wechsel zur Konkurrenz ist, weiss ich leider nicht. Wie ist das mit den Röntgenaufnahmen, muss 1 die an 2 weiterleiten?

Wenn 1 das müsste - wessen Problem wäre das jetzt (dass 1 sich weigert)? Muss P dann zum Anwalt und die Röntgenbilder "herausklagen" oder wie?

L G
Disap
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 09:21
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AW: Muss Arzt A Röntgenbild an Arzt B weiterleiten?

Eine Weiterleitungspflicht besteht nicht. Allerdings kommt sowohl eine Nebenpflicht auf Herausgabe an P in Betracht als auch ein Anspruch auf Aushändigung von Kopien an P. Letzteres ergibt sich aus § 28 der Röntgenverordnung.

Wenn 1 sich weigert, sind die in der Frage vorgeschlagenen Schritte in der Tat sinnvoll.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 10:40
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AW: Muss Arzt A Röntgenbild an Arzt B weiterleiten?

Ist richtig. Leider sind Prozesse nun einmal sehr zeitaufwändig, ärztliche Behandlungen dagegen eilbedürftig.

Man könnte daher die Krankenkasse oder die Ärztekammer um Intervention bitten. Die Kammer muß zumindest das standesrechtliche Verhalten überprüfen, die Kasse muß zwar nicht handeln, wird es aber wollen, weil sie im Zweifel die neuen Bilder bezahlt.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 14:15
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AW: Muss Arzt A Röntgenbild an Arzt B weiterleiten?

Richtig, die Ärztkammer wäre in diesem Fall die Kassenzahnärztliche Vereinigung ( KZV ) des jeweiligen Bundeslandes. Zur Herausgabe einer Kopie ist der ZA verpflichtet, richtig, nur wird er dies nicht umsonst machen, dass heisst er kann eine Gebühr verlangen. Wieviel liegt in seinem Ermessen, jedoch sollte es im Rahmen bleiben.
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