Dies ist eine Diskussion zu minijob + unterhalt innerhalb des Forums Arztrecht
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| minijob + unterhalt angenommen man bekommt 350 +- im Monat Unterhalt, Kindergeld und hat nun die Möglichkeit zu einem Nebenjob. Bei diesem Nebenjob hat man zwei Möglichkeiten das Geld zu bekommen: 1. Auf Rechnung 2. Als Minijob / 400 job Wie sieht es da mit Steuern und Finanzen aus? Soweit ich weiß bekommt man Kindergeld nur solange bis man eine bestimmte Geld grenze im Jahr eingenommen hat. Angenommen man bekommt Kindergeld bis 6.000, werden Unterhalt und Minijob zusammen gerechnet? Ist man dann dazu verspflichtet selbst Krankenversicherung zu zahlen? Lohnt sich eher Minijob oder auf Rechnung? Falls ich dies im falschen Forum frage tut es mir leid, aber ich hoffe, dass trotzdem jemand auf die Fragen antwortet. |
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| AW: minijob + unterhalt sorry - aber im ARZTrecht..... |
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| AW: minijob + unterhalt verdammt, ich wollte auf arbeitsrecht eins drüber oder drunter, tut mir leid. |
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| AW: minijob + unterhalt Hallo Ob man mit einem 400 Job Steuern zahlen muss weil der Unterhalt mit einfließt, dass sollten Sie eventuell im Steuerrecht nachfragen. Die Poblematik liegt dann eher im Unterhaltsanspruch. Denn einem volljährigen Kind stehen, sofern andere Voraussetzungen erfüllt sind, ein Barunterhalt von 640,00 zu. Demnach sind die 400 sowie das Kindergeld von 184 in Abzug zu bringen und dem Kind verbleibt ein Unterhaltsanspruch von 56 . Bei der Kindergeldberechnung bleibt der Volljährigen- und Kindesunterhalt unberührt. So sollte es auch bei der steuerlichen Berechnung sein, wenn ich § 22 Abs. 1a EStG richtig verstanden habe. PS; Wenn das Kind den Unterhaltsanspruch aufrecht erhalten will, dann sollte es max. 56,00 hinzuverdienen. Gruß Pro |
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