Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Messi Praxis

Dies ist eine Diskussion zu Messi Praxis innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 22:43
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 24
Keine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, susi007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Messi Praxis

Mal angenommen die Mitarbeiterin einer Arztpraxis wäre gezwungen diese Praxis wegen katastrophalen Hygiene Zuständen, Arbeitsschutz und zunehmender Verwahrlosung des praktizieren Arztes zu melden.
Wohin müsste sie sich wenden ? Ärztekammer, Ordnungs. oder Gesundheitsamt, BG f. Gesundheit u. Wohlfahrtspflege ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 08:51
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 27
Beiträge: 199
96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)  
AW: Messi Praxis

Zitat:
Zitat von susi007 Beitrag anzeigen
Mal angenommen die Mitarbeiterin einer Arztpraxis wäre gezwungen diese Praxis wegen katastrophalen Hygiene Zuständen, Arbeitsschutz und zunehmender Verwahrlosung des praktizieren Arztes zu melden.
Wohin müsste sie sich wenden ? Ärztekammer, Ordnungs. oder Gesundheitsamt, BG f. Gesundheit u. Wohlfahrtspflege ?
Gesundheitsamt, die schicken dann eine nette Person die die Zustände überprüft, danach gibt es Zeit die Mängel zu beseitigen so lange diese überhaupt noch zu beseitigen sind.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 08:57
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Messi Praxis

Hallo

Zitat;

- Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV gem. § 75 Abs. 7 SGB V
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie gem. § 136 Abs. 2 SGB V
- Qualitätssicherungsvereinbarungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung ambulant durchführbarer Operationen
- sonstiger stationsersetzender Eingriffe gem. § 115b Abs. 1 Nr. 3 SGB V

Wann wendet sich also an die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes.
Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Gesundheitsamt, die schicken dann eine nette Person die die Zustände überprüft, danach gibt es Zeit die Mängel zu beseitigen so lange diese überhaupt noch zu beseitigen sind.
Unsinn.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 14:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Messi Praxis

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Unsinn.
Nö. Wesentlich effektiver und kurzfristiger als die KV.

Die Mitteilung an das Gesundheitsamt ist sogar ausgesprochen unangenehm, weil dieses berechtigt ist, unangekündigt zu erscheinen und zu begehen. Genauso übel ist das Gewerbeaufsichtsamt.

KV, Ärztekammer, Polizei, Krankenkasse: eigentlich geht alles.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.

Geändert von Humungus (10.03.2011 um 15:59 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 16:12
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.197
96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9197 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Messi Praxis

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Die Mitteilung an das Gesundheitsamt ist sogar ausgesprochen unangenehm, weil dieses berechtigt ist, unangekündigt zu erscheinen und zu begehen.


Buddafly84, ich nehme den "Unsinn" zurück. Manchmal sollte man doch ersteinmal das IfSG lesen, insbesondere § 36 i.V.m. § 16.

Sorry.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 09:53
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 27
Beiträge: 199
96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)96% positive Bewertungen (199 Beiträge, 32 Bewertungen)  
AW: Messi Praxis

Danke den kurzzeitig war ich wirklich verwirrt wegen dem Unsinn.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 21:04
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Messi Praxis

Zitat:
Zitat von susi007 Beitrag anzeigen
Mal angenommen die Mitarbeiterin einer Arztpraxis wäre gezwungen diese Praxis wegen katastrophalen Hygiene Zuständen, Arbeitsschutz und zunehmender Verwahrlosung des praktizieren Arztes zu melden.
Wohin müsste sie sich wenden ? Ärztekammer, Ordnungs. oder Gesundheitsamt, BG f. Gesundheit u. Wohlfahrtspflege ?
Ärztekammer, Ordnungsamt/Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt, BG.

As you like it. Am besten alle vier.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Qualitätsmangagement in der Praxis Nachrichten: Wissenschaft 30.09.2010 12:00
Poesie und Praxis Nachrichten: Wissenschaft 24.03.2009 10:00
Legitimation BRD/ Aus der Praxis :D Staats- und Verfassungsrecht 25.11.2008 18:08
TUB: Gelebte Praxis Nachrichten: Wissenschaft 08.08.2007 14:00
Uni begegnet Praxis Nachrichten: Wissenschaft 08.06.2007 11:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN