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Mahnsache zwischen dem Arzt und der Patientin

Dies ist eine Diskussion zu Mahnsache zwischen dem Arzt und der Patientin innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 21:27
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Mahnsache zwischen dem Arzt und der Patientin

Hallo alle zusammen,

darf ich erstmal die Personen vorstellen, die in meiner, leider nicht ausgedachten Geschichte auftreten? Also: die Hauptdarsteller sind:
1. eine junge Ausländerin,
2. eine Krankenkasse und
3. ein Arzt.

Stellt Euch vor, eine junge Frau kommt nach Deutschland, um zu studieren. Natürlich schliesst sie u.a. auch einen Krankenversicherungsvertrag. Sie lässt sich danach irgendwann beim Arzt behandeln, die Rechnung ist hoch, wird aber laut Vertrag durch die Versicherung übernommen. Die Rechnungen hat sie der Krankenkasse auch unverzüglich geschickt. (Bemerkung: Zu der Zeit der Behandlung war sie bei der Krankenkasse noch versichert. Nach ein paar Monate wechselt sie die Krankenkasse, die Rechnungen bleiben aber offen.)

Dann weigert sich die Krankenkasse indirekt, die Rechnungen zu bezahlen: angeblich brauche man noch fehlende Unterlagen von dem Arzt (schriftlich). Der Arzt behauptet (per Telefon), diese längst der Krankenkasse gesendet zu haben, danach antwortet die Krankenkasse gar nicht mehr.

Letztendlich (ungefähr nach zwei Jahren) bekommt unsere arme Frau eine gerichtliche Klage: der Arzt möchte jetzt die Summe für die Behandlung von ihr bekommen. So viel kann sie leider nicht auszahlen, da sie Studentin ist, hat also ein nur sehr geringes Einkommen. Vor dem Gericht hat sie eine riesengrosse Angst, weil sie auch kein Geld für einen Anwalt hat.

Jetzt möchte ich mich erstmal für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und anschliessend fragen:
1. Was muss dieses armes Mädchen tun?
2. Ist eine Klage überhaupt gerecht?
3. Was passiert, wenn das Gericht sie verpflichtet, die Summe doch auszuzahlen?

Vielen Dank Euch allen im Voraus,

Ksenia
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 21:40
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AW: Mahnsache zwischen dem Arzt und der Patientin

Ich gehe davon aus, dass die Frau privat versichert war (also keine Krankenkasse, sondern eine Krankenversicherung).

In diesem Fall hat sie ein direktes Vertragsverhältnis zum Arzt und zu der Versicherung. Diese hat mit dem Arzt nix zu tun!

Folge: ist die Forderung des Arztes berechtigt, muss die Frau diese dem Arzt erstatten. Sie kann danach versuchen, sich das Geld von der Versicherung zurückzuholen.

Also: zwei Prozesse: im ersten wird die Frau gegen den Arzt verlieren (bzw. sie wird die Forderung wohl ohne Gegenwehr anerkennen und sich den Prozess sparen), und im zweiten wird sie die Krankenversicherung verklagen und den Arzt als Zeugen dafür antanzen lassen, dass alle nötigen Unterlagen der Krankenversicherung zugesandt wurden.

Eines stimmt an der Geschichte leider nicht, und zeugt von gewaltigen äääh Gedächtnislücken: der Arzt wird die Frau mehrmals angemahnt haben, schon da hätte sie aktiv werden müssen.

Und noch etwas: die Frau wird einen Anwalt brauchen, der sie berät. Alleine wird sie das Problem nicht lösen.-
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 22:16
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AW: Mahnsache zwischen dem Arzt und der Patientin

Vielen Dank für die schnelle Antwort, lieber Humungus!

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich gehe davon aus, dass die Frau privat versichert war (also keine Krankenkasse, sondern eine Krankenversicherung).
Ja, das stimmt.

Zitat:
Folge: ist die Forderung des Arztes berechtigt, muss die Frau diese dem Arzt erstatten.
Tja, so ist das nunmal - erst zahlt man die Versicherungsbeiträge, und dann bezahlt man auch die Rechnung selber...

Zitat:
Eines stimmt an der Geschichte leider nicht, und zeugt von gewaltigen äääh Gedächtnislücken: der Arzt wird die Frau mehrmals angemahnt haben, schon da hätte sie aktiv werden müssen.
Stimmt auch. Sie dachte aber, da die Leistungen von der Versicherung zu tragen sind, muss der Arzt diese logischerweise von der Versicherung anfordern... Lag da wie gesagt wohl leider falsch

Zitat:
Und noch etwas: die Frau wird einen Anwalt brauchen, der sie berät. Alleine wird sie das Problem nicht lösen.-
Leider hat sie dafür kein Geld. Mal sehen, ob es mit dem Beratungshilfeschein klappt, ansonsten sieht es ziemlich trübe aus. Vielen Dank Dir nochmal!
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