Dies ist eine Diskussion zu Liegt Schweigepflichtverletzung vor? innerhalb des Forums Arztrecht
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? ![]() Zitat:
in vielen anderen fällen, geht es lediglich um eine einmalige sache. ich kenne es so, dass ärtzinnen mal kurz miteinander telefonieren. wegen solcher sachen habe ich immer mündlich entbinden können. Zitat:
![]() ich kenne es aus der praxis allerdings, eben genau wegen dieses gesetzes, anders. nämlich haben viele fachärztinnen gar keine lust, ständig irgendwelche infos an die hausärtzin rauszuschicken (was ein papierkrieg). denn nach §73 sgbv muss das ja durchgehend passieren (fortwährende berichterstattung sozusagen). und da sind sie etwas abgenervt, erklären den patientinnen die sache und bitten sie, dass sie ihnen unterschreiben, dass sie eben genau da nicht einwilligen. also eine ausdürkcliche, schriftliche nicht-entbindung von dieser "blanko"-schweigepflicht. das wird gemacht, falls es später mal rückfragen oder prüfungen gibt, dass sie belegen können, ihrer pflicht, die patientin nach hausärztin zu befragen, nachgekommen sind. da mag es sicher unterschiede zwischen einzelnen fachrichtungen geben. radiologinnen werden sicher eher berichte weitergeben als psychiaterinnen. aber ärztinnen, die durchgehend behandeln haben eher keine lust auf ständigen (sinnlosen) papierkram. Zitat:
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Zitat:
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Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
ich hab damals beiden ärztinnen sone ausdrückliche nicht-entbindung unterschrieben, eben aufgrund dieses gesetzes. Zitat:
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Im Regelfall schickt bei einer Überweisung durch den Hausarzt zum Facharzt der Facharzt den Befund zum Hausarzt, das wird von §73 (1b) SGB V gar nicht erfasst. Und dafür kann man von einer konkludenten Einwilligung des Patienten ausgehen. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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