Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Dies ist eine Diskussion zu Liegt Schweigepflichtverletzung vor? innerhalb des Forums Arztrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 11:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.820
98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

moin jungs, neinein, das les ich anders.

Zitat:
Schweigepflichtentbindung muss schriftlich laufen.
sofern nach §73 sgbv verfahren wird: ja. was aber nicht heißt, dass generell nur schriftliche schweigepflichtentbindungen zulässig wären. beim §73 sgbv geht es um eine ständig sich wiederholende weitergabe von infos.

in vielen anderen fällen, geht es lediglich um eine einmalige sache. ich kenne es so, dass ärtzinnen mal kurz miteinander telefonieren. wegen solcher sachen habe ich immer mündlich entbinden können.

Zitat:
Zitat von humi
Komisch. Ich habe das selber noch nicht erlebt.
lass mich raten: du bist privatpatient.

ich kenne es aus der praxis allerdings, eben genau wegen dieses gesetzes, anders. nämlich haben viele fachärztinnen gar keine lust, ständig irgendwelche infos an die hausärtzin rauszuschicken (was ein papierkrieg). denn nach §73 sgbv muss das ja durchgehend passieren (fortwährende berichterstattung sozusagen). und da sind sie etwas abgenervt, erklären den patientinnen die sache und bitten sie, dass sie ihnen unterschreiben, dass sie eben genau da nicht einwilligen. also eine ausdürkcliche, schriftliche nicht-entbindung von dieser "blanko"-schweigepflicht. das wird gemacht, falls es später mal rückfragen oder prüfungen gibt, dass sie belegen können, ihrer pflicht, die patientin nach hausärztin zu befragen, nachgekommen sind.

da mag es sicher unterschiede zwischen einzelnen fachrichtungen geben. radiologinnen werden sicher eher berichte weitergeben als psychiaterinnen. aber ärztinnen, die durchgehend behandeln haben eher keine lust auf ständigen (sinnlosen) papierkram.

Zitat:
Genau. Und ich breche dieses Gesetz, und ich fühle mich gut dabei.
beschwer dich nicht, wenn du ärger kriegst, ich hab dir letztes jahr schon davon erzählt.
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.493
98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20493 Beiträge, 1464 Bewertungen)  
AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
beim §73 sgbv geht es um eine ständig sich wiederholende weitergabe von infos.
Das klingt gut. Kann es nicht auch sein, dass es um die HzV, die Hausarztzentrierte Versorgung, oder spezielle Hausarztmodelle geht? In deren Rahmen kommt es auch eher zu Datenaustausch.

Zitat:
lass mich raten: du bist privatpatient.
Ich kenne etwa 70.000 Kassenpatienten...

Zitat:
nämlich haben viele fachärztinnen gar keine lust, ständig irgendwelche infos an die hausärtzin rauszuschicken (was ein papierkrieg).
Kann auch ausgesprochen schwachsinnig sein, wenn der Hausarzt den Befund einer gynäkologischen Routineunterschung kriegt. Viele Fachärzte möchten auch ungerne einen Brief schreiben und dafür nur Porto kassieren, denn die Leistung "Brief schreiben" wird nicht mehr bezahlt.

Zitat:
beschwer dich nicht, wenn du ärger kriegst, ich hab dir letztes jahr schon davon erzählt.
Waaas? Dann hast Du es mir nicht richtig erzählt!
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #13 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.820
98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von humungus
Kann es nicht auch sein, dass es um die HzV, die Hausarztzentrierte Versorgung, oder spezielle Hausarztmodelle geht?
ne, das halte ich für unwahrscheinlich, weil zwei verschiedene ärztinnen mich mal über diese sache so aufgeklärt haben und ich weder von harzv noch irgendwelchen hausarzmodellen oder ähnlichem betroffen bin.
ich hab damals beiden ärztinnen sone ausdrückliche nicht-entbindung unterschrieben, eben aufgrund dieses gesetzes.

Zitat:
Kann auch ausgesprochen schwachsinnig sein, wenn der Hausarzt den Befund einer gynäkologischen Routineunterschung kriegt.
jo oder brillengläser-werte...
Mit Zitat antworten

  #14 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 19:49
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.335
89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6335 Beiträge, 365 Bewertungen)  
AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von the-caver Beitrag anzeigen
Aber gerne doch: SGB V, §73(1b). Und es bezieht sich eben nicht nur auf die Überweisung.
Das bezieht sich allerdings auf die - "aktive" - Erhebung von Daten/Befunden durch den Hausarzt beim Facharzt.

Im Regelfall schickt bei einer Überweisung durch den Hausarzt zum Facharzt der Facharzt den Befund zum Hausarzt, das wird von §73 (1b) SGB V gar nicht erfasst. Und dafür kann man von einer konkludenten Einwilligung des Patienten ausgehen.

Zitat:
Zumindest hat er ein Problem, wenn er es nicht tut. Denn genau dazu ist er nach oben genanntem Paragraphen verpflichtet. und praktischerweise lässt man sich dann eben nicht nur gegenüber dem Hausarzt entbinden, sondern auch gegenüber weiteren Leistungserbringern, wie dies in eben diesem Paragraphen auch vorgesehen ist.
Eine "pauschale Schweigepflichtsentbindung" ist in ihrer Wirksamkeit mehr als zweifelhaft. Zumal ein Schweigepflichtsentbindung auch zeitlich nicht unbegrenzt gültig ist... Nach spätestens einem Jahr braucht es im Regelfall eine neue, aktuelle.

Zitat:
Und das ist auch durchaus üblich - ich bin ja zum Glück nur selten in eigener Sache unterwegs, aber wenn ich mal irgendwen zu einem Facharzt begleite, dann schiebt die Helferin eigentlich immer den entsprechenden Zettel über den Tresen.
Ich habe, wenn mit Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt gegangen, noch niemals eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, weder beim Hausarzt noch beim Facharzt. Die Befunde des Facharztes lasse ich mir mitgeben, lese sie, und übergebe sie dann meinem Hausarzt. (Und wenn ich aus irgendeinem Grunde mal der Ansicht sein sollte, mein Hausarzt solle einen fachärztlichen Befund nicht erhalten, dann werde ich ihm den nicht geben, und wenn's mir aus irgendeinem Grund wichtig ist, den Facharzt auch entsprechend instruieren.)
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Liegt Testamentsfälschung vor? Erbrecht 14.08.2010 18:11
Was liegt hier vor??? Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.08.2009 19:57
Gesetzentwurf für KIT liegt vor Nachrichten: Wissenschaft 31.03.2009 16:00
Testament liegt vor; was nun? Erbrecht 19.03.2007 21:54
liegt ein Irrtum vor? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.02.2006 21:53





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios