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Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Dies ist eine Diskussion zu Liegt Schweigepflichtverletzung vor? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 17.12.2011, 18:30
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Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Pat.V hat einen neuen Hausarzt. Der fordert bei einem Neurologen (Behandlungszeitraum Jan-Okt.2010 damals wegen Verdacht auf neurologische Erkrankung) Unterlagen an.
Eine Schweigepflichtsentbindung wurde nicht abgegeben.

Eine Helferin faxt einen nicht mehr aktuellen Bericht von Januar 2010 wie auch subjektive Verlaufsnotizen, die der Neurologe im Okt. 2010 erstellte.
Beide Schreiben sind allerdings an den damaligen Hausarzt, den Pat.V bis Oktober 2010 aufsuchte, adressiert.

In der Anamnese, ist auch eine ausführliche Schilderung mit Diagnosen des verstorbenen Bruders zu lesen. Pat V unterhielt sich mit dem Neurologen zwar mal über die Famiiengeschichte, aber das geschah am Rande der Behandlung. Hinzu kommt, dass die Erhebungen des Arztes nicht korrekt sind.
Der Pat V bekommt die Diagnose Trigeminusneuralgie, die hatte und hat er aber nicht. (Das würde ein Betroffener garantiert mitbekommen)

In der Verlaufsnotiz wurde mit einem Satz vermerkt, dass Pat V. mal eine (rechtliche) Auseinandersetzung mit der Polizei gehabt habe.
Ebenso ein kurzer Vermerk, dass durch eine Klinik letztes Jahr die Verdachtsdiagnose bestätigt wurde. Ansonsten kurze Notizen wie Pat V lehnt Reha ab. Medikaion ist nicht gewünscht....

Nicht nur Pat V ist entsetzt auch der neue Hausarzt. Er wolle eigentllich nur etwas über die Erkrenkung wissen, alles andere interessiere ihn nicht.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Hat der Arzt die Schweigepflicht verletzt? Ist Pat V in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 20:18
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von batavia Beitrag anzeigen
Pat.V hat einen neuen Hausarzt. Der fordert bei einem Neurologen (Behandlungszeitraum Jan-Okt.2010 damals wegen Verdacht auf neurologische Erkrankung) Unterlagen an.
Eine Schweigepflichtsentbindung wurde nicht abgegeben.
Dann darf der Neurologe überhaupt nichts an den Hausarzt herausgeben.

Allerhöchstens kann der Hausarzt dem Patienten eine Überweisung geben, ihn zum Neurologen schicken, und bitten, zusammen mit den neuen Befunden, Arztbrief usw. auch ältere Befunde mitzugeben. Das wird durchgehen, solange der Patient nicht widerspricht.

Zitat:
Eine Helferin faxt einen nicht mehr aktuellen Bericht von Januar 2010 wie auch subjektive Verlaufsnotizen, die der Neurologe im Okt. 2010 erstellte.
Beide Schreiben sind allerdings an den damaligen Hausarzt, den Pat.V bis Oktober 2010 aufsuchte, adressiert.
Sitzt der neue Hausarzt in der ehemaligen Praxis des alten? Das macht es zwar nicht weniger rechtswidrig, aber könnte immerhin Ansatz einer Erklärung sein.

Zitat:
Nicht nur Pat V ist entsetzt auch der neue Hausarzt. Er wolle eigentllich nur etwas über die Erkrenkung wissen, alles andere interessiere ihn nicht.
Das sind nun wieder zwei verschiedene Baustellen.

Der Neurologe (und jeder andere Arzt) darf dem Hausarzt überhaupt nur etwas mitteilen, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Die kann konkludent bei einer Überweisung zur Mitbehandlung gegeben sein.

Wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, kann der Neurologe (oder jeder andere Arzt) dem Hausarzt alles mitteilen, was von der Schweigepflichtsentbindung umfasst wird. Das ist im Regelfall alles, was zum Behandlungsvorfall gehört, um den es geht. Es sei denn, der Patient schließt bestimmte Dinge aus ("Das sagen Sie meinen Hausarzt bitte nicht!") oder es ist offensichtlich, daß es dem Interesse des Patienten zuwiderläuft.

Zitat:
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Verstoß gegen §203 StGB und die ärztliche Berufsordnung.
Zitat:
Hat der Arzt die Schweigepflicht verletzt?
Ja.
Zitat:
Ist Pat V in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden?
Das folgt daraus.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 19.12.2011, 21:03
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

auch der hausarzt hat gegen die schweigepflicht verstoßen. er hätte nicht beim neurologen anfragen dürfen, da er sich gar nicht als arzt des patienten hätte outen dürfen.

nicht nur inhaltlich besteht schweigepflicht, sondern umfasst die schweigepflicht auch schon, dass ein behandlungsverhältnis überhaupt besteht.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 00:09
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
auch der hausarzt hat gegen die schweigepflicht verstoßen. er hätte nicht beim neurologen anfragen dürfen, da er sich gar nicht als arzt des patienten hätte outen dürfen.
Langsam, es ist nicht geklärt, was zwischen Hausarzt und Patient besprochen wurde. Wenn der Hausarzt die Befundanforderung erwähnt, kann eine konkludente Entbindung von der Schweigepflicht vorliegen. Die muss nicht immer schriftlich sein, sonst würde das Praxissystem implodieren.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:25
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
auch der hausarzt hat gegen die schweigepflicht verstoßen. er hätte nicht beim neurologen anfragen dürfen, da er sich gar nicht als arzt des patienten hätte outen dürfen.
Grenzwertig. Man kann von einer konkludenten Einwilligung des Patienten ausgehen, daß sein Arzt für ihn solche Auskünfte einholt.

Zitat:
nicht nur inhaltlich besteht schweigepflicht, sondern umfasst die schweigepflicht auch schon, dass ein behandlungsverhältnis überhaupt besteht.
In Grenzen: ja. Absolut: nein. Der Patient verzichtet z.B. schon konkludent auf Anonymität, wenn er die Arztpraxis betritt. Wenn da sein Nachbar sitzt, erkennt der ihn ja auch. Und der Patient kann nicht verlangen, daß es Einzelkabinen als Wartezimmer mit separatem Eingang gibt.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:27
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Langsam, es ist nicht geklärt, was zwischen Hausarzt und Patient besprochen wurde. Wenn der Hausarzt die Befundanforderung erwähnt, kann eine konkludente Entbindung von der Schweigepflicht vorliegen. Die muss nicht immer schriftlich sein, sonst würde das Praxissystem implodieren.
Exakt so ist es.

Nur kann eben der Facharzt nicht einfach sagen "Na, wenn der Kollege das anfordert, dann wird der Patient schon einverstanden sein."

Das geht, wenn der Patient mit einer Überweisung des Hausarztes zum Facharzt geht. Dann ist er konkludent einverstanden. So scheint's hier aber nicht gewesen zu sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 22:54
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Exakt so ist es.

Das geht, wenn der Patient mit einer Überweisung des Hausarztes zum Facharzt geht. Dann ist er konkludent einverstanden. So scheint's hier aber nicht gewesen zu sein.
Ganz so einfach ist es auch nicht - zumindest nicht bei Kassenpatienten. Da ist der Facharzt verpflichtet, das Einverständnis des Patienten schriftlich einzuholen (SGB V, genaue Hausnummer ist mir gerade entfallen).

Deshalb unterschreibt praktisch jeder Patient beim Facharzt erst mal eine Schweigepflichtsentbindung. Je nachdem, wie allgemein die gefasst ist, kann es dann durchaus sein, dass eine Befundweitergabe auch an andere behandelnde Ärzte davon erfasst wird. Dann stellt sich nur noch die Frage, wie hoch man die Latte für den Nachweis legt, dass der anfordernde Arzt tatsächlich Behandler ist: Ein Anscheinsbeweis könnte möglicherweise schon dadurch gegeben sein, dass Dr. X anruft und gezielt nach dem Befund fragt - denn von wem sollte er das erfahren haben, wenn nicht vom Patienten?

Natürlich ist das keine empfehlenswerte Vorgehensweise, aber soooo eindeutig böse ist es eben doch nicht immer. Ich selber sehe das für meinen Bereich allerdings etwas strenger.

Es ist übrigens nicht sooo selten, dass Patienten, die mit dem Inhalt ihres Arztbriefs nicht einverstanden sind, die vermeintliche Schweigepflichtskeule auspacken - nach Zusendung einer Kopie der unterzeichneten Schweigepflichtsentbindung erledigt sich das regelmäßig.

Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen tatsächlich extrem nachlässig (um es mal noch freundlichzu formulieren) mit der Weitergabe von Befunden umgegangen wird. Gewisse Großpraxen wollen eigentlich nie die Einverständniserklärung sehen, wenn ich nach 'nem Befund frage - und zwar auch dann nicht, wenn sie so weit weg sind, dass sie garantiert nicht mal wissen, ob die Faxnummer, die ich angebe, wirklich zu einer Klinik gehört.

Grüße

the-caver
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 08:09
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von the-caver Beitrag anzeigen
Da ist der Facharzt verpflichtet, das Einverständnis des Patienten schriftlich einzuholen (SGB V, genaue Hausnummer ist mir gerade entfallen).
Äääh, das solltest Du nachreichen, das wäre mir völlig neu. Es könnte sich auch höchstens auf die Überweisung(spflicht) beziehen.

Zitat:
Deshalb unterschreibt praktisch jeder Patient beim Facharzt erst mal eine Schweigepflichtsentbindung.
Nein! Sicher nicht!

Natürlich ist es einfacher, sich generell von der Schweigepflicht befreien zu lassen. Aber das ist absolut unverhältnismäßig und ignoriert die individuellen Rechte des Patienten. Und wenn man für jeden Patienten eine spezifizierte Entbindung erarbeiten müsste, könnte man auch gleich aufhören zu arbeiten.

Ein Sonderbereich kann natürlich so etwas wie das Labor sein. Hier muss der Facharzt zwangsläufig berichten. Allerdings kann man in solchen Bereichen wieder konkludent von einer Entbindung ausgehen - denn welcher Patient lässt sich zapfen und will nicht, dass der Zapfer das Ergebnis erfährt?

Zitat:
Es ist übrigens nicht sooo selten, dass Patienten, die mit dem Inhalt ihres Arztbriefs nicht einverstanden sind, die vermeintliche Schweigepflichtskeule auspacken
Na ja, das ist, wenn man den Sack schlägt, weil man an den Esel schwer rankommt.

Zitat:
Gewisse Großpraxen wollen eigentlich nie die Einverständniserklärung sehen, wenn ich nach 'nem Befund frage -
Chefs informieren, dass bei den Helferinnen (und evtl. bei den Ärzten) Nachholbedarf besteht.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 09:14
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Äääh, das solltest Du nachreichen, das wäre mir völlig neu. Es könnte sich auch höchstens auf die Überweisung(spflicht) beziehen.
Aber gerne doch: SGB V, §73(1b). Und es bezieht sich eben nicht nur auf die Überweisung.

Zitat:
Nein! Sicher nicht!
Doch! Sicher doch!

Zumindest hat er ein Problem, wenn er es nicht tut. Denn genau dazu ist er nach oben genanntem Paragraphen verpflichtet. und praktischerweise lässt man sich dann eben nicht nur gegenüber dem Hausarzt entbinden, sondern auch gegenüber weiteren Leistungserbringern, wie dies in eben diesem Paragraphen auch vorgesehen ist.

Und das ist auch durchaus üblich - ich bin ja zum Glück nur selten in eigener Sache unterwegs, aber wenn ich mal irgendwen zu einem Facharzt begleite, dann schiebt die Helferin eigentlich immer den entsprechenden Zettel über den Tresen.

Zitat:
Natürlich ist es einfacher, sich generell von der Schweigepflicht befreien zu lassen. Aber das ist absolut unverhältnismäßig und ignoriert die individuellen Rechte des Patienten.
Eine *generelle* Entbindung gegenüber allem und jeden und für alle Zeiten (wie sie z.B. Privatversicherungen gerne mal einfordern) ist selbstverständlich unwirksam, weil der Patient ja zum Zeitpunkt der Entbindung noch gar nicht wissen kann, was in Zukunft alles an Daten über ihn anfällt - ich hatte auch nichts anderes behauptet. Aber eine formularmäßige Entbindung gegenüber anderen Behandlern ist selbstverständlich rechtens (und auch üblich), denn genau das ist der in 73(1b) vorgesehene Fall. Spannend wäre höchstens die Frage, ob das auch für *zukünftige* Behandler gilt (was ich aus dem Bauch raus eher verneinen würde). Damit hätte der Neurologe aus dem Fallbeispiel dann möglicherweise ein Problem. SGB V sieht den Weg über den vorbehandelnden Hausarzt vor - denn der hat ja alles, wenn sich immer alle brav an §73 gehalten haben

Zitat:
Ein Sonderbereich kann natürlich so etwas wie das Labor sein. Hier muss der Facharzt zwangsläufig berichten. Allerdings kann man in solchen Bereichen wieder konkludent von einer Entbindung ausgehen - denn welcher Patient lässt sich zapfen und will nicht, dass der Zapfer das Ergebnis erfährt?
Ändert nichts daran, dass 73(1b) die Schriftform fordert. Bei Laborgemeinschaften ist das auch unproblematisch, denn da ist ja der "Zapfer" formal auch der Leistungserbringer. Bei niedergelassenen Laborärzten ist das natürlich nicht möglich, denn die haben ja nur das Blut und nicht den Patienten. Theoretisch müsste also der Einsender die unterschriebene Erlaubnis gleich mitschicken, was natürlich aus den von Dir genannten Gründen völliger Unsinn wäre. Mal wieder ein schönes beispiel für gesetzgeberische Handwerkskunst im Sozialrecht...

Zitat:
Na ja, das ist, wenn man den Sack schlägt, weil man an den Esel schwer rankommt.
Das sind in der Regel ohnehin Patienten, die sich eher selber schlagen - aber das ist ein anderes Thema...

Zitat:
Chefs informieren, dass bei den Helferinnen (und evtl. bei den Ärzten) Nachholbedarf besteht.
Ich denke ja gar nicht dran - ist doch praktisch, wenn ich nicht für jeden MRT-Befund erst noch Formulare ausfüllen muss
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  #10 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 10:51
V.I.P.
 
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AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor?

Zitat:
Zitat von the-caver Beitrag anzeigen
Aber gerne doch: SGB V, §73(1b). Und es bezieht sich eben nicht nur auf die Überweisung.
Kuck mal da, den bürokratischen Irrsinn kannte ich bisher noch nicht. Du hast recht: Schweigepflichtentbindung muss schriftlich laufen.

Zitat:
Und das ist auch durchaus üblich - ich bin ja zum Glück nur selten in eigener Sache unterwegs, aber wenn ich mal irgendwen zu einem Facharzt begleite, dann schiebt die Helferin eigentlich immer den entsprechenden Zettel über den Tresen.
Komisch. Ich habe das selber noch nicht erlebt.

Zitat:
Mal wieder ein schönes beispiel für gesetzgeberische Handwerkskunst im Sozialrecht...
Genau. Und ich breche dieses Gesetz, und ich fühle mich gut dabei.

Zitat:
Ich denke ja gar nicht dran - ist doch praktisch, wenn ich nicht für jeden MRT-Befund erst noch Formulare ausfüllen muss
Rechtsbrecherunterstützer!
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