Dies ist eine Diskussion zu Liegt Schweigepflichtverletzung vor? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Eine Schweigepflichtsentbindung wurde nicht abgegeben. Eine Helferin faxt einen nicht mehr aktuellen Bericht von Januar 2010 wie auch subjektive Verlaufsnotizen, die der Neurologe im Okt. 2010 erstellte. Beide Schreiben sind allerdings an den damaligen Hausarzt, den Pat.V bis Oktober 2010 aufsuchte, adressiert. In der Anamnese, ist auch eine ausführliche Schilderung mit Diagnosen des verstorbenen Bruders zu lesen. Pat V unterhielt sich mit dem Neurologen zwar mal über die Famiiengeschichte, aber das geschah am Rande der Behandlung. Hinzu kommt, dass die Erhebungen des Arztes nicht korrekt sind. Der Pat V bekommt die Diagnose Trigeminusneuralgie, die hatte und hat er aber nicht. (Das würde ein Betroffener garantiert mitbekommen) In der Verlaufsnotiz wurde mit einem Satz vermerkt, dass Pat V. mal eine (rechtliche) Auseinandersetzung mit der Polizei gehabt habe. Ebenso ein kurzer Vermerk, dass durch eine Klinik letztes Jahr die Verdachtsdiagnose bestätigt wurde. Ansonsten kurze Notizen wie Pat V lehnt Reha ab. Medikaion ist nicht gewünscht.... Nicht nur Pat V ist entsetzt auch der neue Hausarzt. Er wolle eigentllich nur etwas über die Erkrenkung wissen, alles andere interessiere ihn nicht.Wie sieht die rechtliche Lage aus? Hat der Arzt die Schweigepflicht verletzt? Ist Pat V in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden? |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Allerhöchstens kann der Hausarzt dem Patienten eine Überweisung geben, ihn zum Neurologen schicken, und bitten, zusammen mit den neuen Befunden, Arztbrief usw. auch ältere Befunde mitzugeben. Das wird durchgehen, solange der Patient nicht widerspricht. Zitat:
Zitat:
Der Neurologe (und jeder andere Arzt) darf dem Hausarzt überhaupt nur etwas mitteilen, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Die kann konkludent bei einer Überweisung zur Mitbehandlung gegeben sein. Wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, kann der Neurologe (oder jeder andere Arzt) dem Hausarzt alles mitteilen, was von der Schweigepflichtsentbindung umfasst wird. Das ist im Regelfall alles, was zum Behandlungsvorfall gehört, um den es geht. Es sei denn, der Patient schließt bestimmte Dinge aus ("Das sagen Sie meinen Hausarzt bitte nicht!") oder es ist offensichtlich, daß es dem Interesse des Patienten zuwiderläuft. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? auch der hausarzt hat gegen die schweigepflicht verstoßen. er hätte nicht beim neurologen anfragen dürfen, da er sich gar nicht als arzt des patienten hätte outen dürfen. nicht nur inhaltlich besteht schweigepflicht, sondern umfasst die schweigepflicht auch schon, dass ein behandlungsverhältnis überhaupt besteht. |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Langsam, es ist nicht geklärt, was zwischen Hausarzt und Patient besprochen wurde. Wenn der Hausarzt die Befundanforderung erwähnt, kann eine konkludente Entbindung von der Schweigepflicht vorliegen. Die muss nicht immer schriftlich sein, sonst würde das Praxissystem implodieren.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Nur kann eben der Facharzt nicht einfach sagen "Na, wenn der Kollege das anfordert, dann wird der Patient schon einverstanden sein." Das geht, wenn der Patient mit einer Überweisung des Hausarztes zum Facharzt geht. Dann ist er konkludent einverstanden. So scheint's hier aber nicht gewesen zu sein.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Deshalb unterschreibt praktisch jeder Patient beim Facharzt erst mal eine Schweigepflichtsentbindung. Je nachdem, wie allgemein die gefasst ist, kann es dann durchaus sein, dass eine Befundweitergabe auch an andere behandelnde Ärzte davon erfasst wird. Dann stellt sich nur noch die Frage, wie hoch man die Latte für den Nachweis legt, dass der anfordernde Arzt tatsächlich Behandler ist: Ein Anscheinsbeweis könnte möglicherweise schon dadurch gegeben sein, dass Dr. X anruft und gezielt nach dem Befund fragt - denn von wem sollte er das erfahren haben, wenn nicht vom Patienten? Natürlich ist das keine empfehlenswerte Vorgehensweise, aber soooo eindeutig böse ist es eben doch nicht immer. Ich selber sehe das für meinen Bereich allerdings etwas strenger. Es ist übrigens nicht sooo selten, dass Patienten, die mit dem Inhalt ihres Arztbriefs nicht einverstanden sind, die vermeintliche Schweigepflichtskeule auspacken - nach Zusendung einer Kopie der unterzeichneten Schweigepflichtsentbindung erledigt sich das regelmäßig. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen tatsächlich extrem nachlässig (um es mal noch freundlichzu formulieren) mit der Weitergabe von Befunden umgegangen wird. Gewisse Großpraxen wollen eigentlich nie die Einverständniserklärung sehen, wenn ich nach 'nem Befund frage - und zwar auch dann nicht, wenn sie so weit weg sind, dass sie garantiert nicht mal wissen, ob die Faxnummer, die ich angebe, wirklich zu einer Klinik gehört. Grüße the-caver |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Zitat:
Nein! Sicher nicht!Natürlich ist es einfacher, sich generell von der Schweigepflicht befreien zu lassen. Aber das ist absolut unverhältnismäßig und ignoriert die individuellen Rechte des Patienten. Und wenn man für jeden Patienten eine spezifizierte Entbindung erarbeiten müsste, könnte man auch gleich aufhören zu arbeiten. Ein Sonderbereich kann natürlich so etwas wie das Labor sein. Hier muss der Facharzt zwangsläufig berichten. Allerdings kann man in solchen Bereichen wieder konkludent von einer Entbindung ausgehen - denn welcher Patient lässt sich zapfen und will nicht, dass der Zapfer das Ergebnis erfährt? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Zitat:
Doch! Sicher doch! Zumindest hat er ein Problem, wenn er es nicht tut. Denn genau dazu ist er nach oben genanntem Paragraphen verpflichtet. und praktischerweise lässt man sich dann eben nicht nur gegenüber dem Hausarzt entbinden, sondern auch gegenüber weiteren Leistungserbringern, wie dies in eben diesem Paragraphen auch vorgesehen ist. Und das ist auch durchaus üblich - ich bin ja zum Glück nur selten in eigener Sache unterwegs, aber wenn ich mal irgendwen zu einem Facharzt begleite, dann schiebt die Helferin eigentlich immer den entsprechenden Zettel über den Tresen. Zitat:
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| AW: Liegt Schweigepflichtverletzung vor? Zitat:
Kuck mal da, den bürokratischen Irrsinn kannte ich bisher noch nicht. Du hast recht: Schweigepflichtentbindung muss schriftlich laufen.Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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