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Krankenkasse Forderung

Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse Forderung innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 17.02.2010, 17:31
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Krankenkasse Forderung

Hallo,

Krankenkasse schreibt im Jnauar 2010, sie möcht vom Versicherten 280 Euro Zuzahlungen haben. Trotz wiederholten Zahlungsaufforderungen stünde dies aus.
Mehr steht da nicht.

Versicherter kann sich an nichts erinnern und ruft dort an.
Es stellt sich raus, das ganze soll noch von 2005 sein. Selbstbeteiligung Krankenhausaufenthalt.
Mitarbeiter der Krankenkasse meint auch das ganze wäre nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen würde. Die letzte Mahnung wäre übrigens am 5. Januar 2006 rausgegangen.

Versicherter hat auch keine Unterlagen darüber,und weiss auch gar nicht, ob das damals bezahlt worden ist..

Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt nach Recherche wohl 4 Jahre.
Würde die dann am 4.4, 2010 enden, oder bis zum Ende des Jahres?
Genügt auch eine einfache (angebl.) Mahnung zur Hemmung der verjährung?

Merkwürdig ist auch, da steht als Datum "im Januar 2010" und nicht das genaue Datum. (Schreiben Mitte Januar bekommen ). Oder machen die das öfter so mit dem Datum?

Hört wohl besser ins Sozialrecht rein. Bei Gelegenheit wirds eventuell verschoben.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 22:39
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von berniebär
Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt nach Recherche wohl 4 Jahre.
Meines Wissens stimmt das, vielleicht schreibt Pro etwas dazu, der kennt sich damit aus.

Verjährt wären die Ansprüche, so sie 2005 entstanden wären, somit am 31.12.2009.

Zitat:
Zitat von berniebär
Genügt auch eine einfache (angebl.) Mahnung zur Hemmung der verjährung?
Nein!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 06:25
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von berniebär
Versicherter kann sich an nichts erinnern und ruft dort an.
Es stellt sich raus, das ganze soll noch von 2005 sein. Selbstbeteiligung Krankenhausaufenthalt.
Dem Krankenhaus sollte es problemlos möglich sein, dem Patienten mitteilen zu können, in welcher Höhe die Selbstbeteiligung entrichtet wurde und welche Zahlungsdaten der KK übermittelt wurden.

Zitat:
Zitat von berniebär
Mitarbeiter der Krankenkasse meint auch das ganze wäre nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen würde. Die letzte Mahnung wäre übrigens am 5. Januar 2006 rausgegangen.
Die KK beruft sich auf den § 25 SGB IV: http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/25.html
"Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind."
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Geändert von Ed van Schleck (18.02.2010 um 06:28 Uhr). Grund: Schreibfehler
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Alt 18.02.2010, 08:36
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von berniebär
Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt nach Recherche wohl 4 Jahre.
So ist es. Wie bereits verlinkt, ergeht diese ais dem § 25 Abs. 1 SGB IV und natürlich kann diese Verjährungsfrist auf 30 Jahre ausgebreitet werden, sofern dem Schuldner ein Vorsatz nachgewiesen wird. Und genau da habe ich meine Zweifel, wenn der Versicherte so wie in diesem Fall sich nicht erinnern kann. Damit hat die KK das Nachsehen und wird die Forderung als fruchtlos einstellen.

Vorsätzlich wäre es dann, wenn der KK irgendetwas vorliegen würde, was auf einen Vorsatz hindeuten könnte, so z.B. eine Aussage von irgendeiner Person die meint das der Versicherte gesagt hat; "Das bezahle ich nicht"! Aber genau das wird wohl nicht vorkommen.

Dem Versicherten ist jedoch schwer anzuraten gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, eben mit dem Verweis auf den § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und somit ist die Forderung von 2005 am 31.12.2009 verjährt. Der Vorwurf des Vorsatz wird vom Versicherten mit Verleumdung zurückgewiesen.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 19:04
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von Pro
Der Vorwurf des Vorsatz wird vom Versicherten mit Verleumdung zurückgewiesen.
Hmmm, den Teil mit der Verleumdung würde ich ja zunächst einmal weg lassen.

Auch würde ich dem Gedächtnis auf die Sprünge helfen und erst mal nachforschen, wie oft und lange in 2005 stationär behandelt wurde. Bei einer Forderung über 280 Euro müsste ja eine stationäre Behandlungsdauer von insgesamt mind. 4 Wochen in 2005 zu Grunde liegen.

Wenn tatsächlich mehrere Zahlungsaufforderungen ergangen sein sollten, warum sind diese nicht beim betroffenen Patienten angekommen?

Als KK würde ich schon von Vorsatz ausgehen wollen, wenn schon in der entsprechenden Klinik nicht gezahlt wurde. Denn eine Patientenverwaltung hakt da schon nach ...
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  #6 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 21:09
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Als KK würde ich schon von Vorsatz ausgehen wollen, wenn schon in der entsprechenden Klinik nicht gezahlt wurde. Denn eine Patientenverwaltung hakt da schon nach ...
Die Selbstbeteiligung muss an die KLinik bezahlt werden? Nachgehackt hat da keiner. Scheint irgendwie untergegangen zu sein. Patient war danach weiter in der Klinik. Bloß in einem anderen fachbereich, und da ist das irgendwie einwandfrei über die Bühne gegangen.

Zitat:
Wenn tatsächlich mehrere Zahlungsaufforderungen ergangen sein sollten, warum sind diese nicht beim betroffenen Patienten angekommen?
Ist ja nicht. Von Januar 2010 , ist die erste , wo man sich daran erinnern kann.
Das merkwürdige ist ja auch, da steht nur was von 280 Euro. Noch nicht mal, von wann, und weswegen. Die tun gerade so, als wenn sie vorgestern zum x-Male in der Angelegenheit vorgesprochen hätten.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 22:52
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von berniebär
Die Selbstbeteiligung muss an die KLinik bezahlt werden?
Ja. § 39 Abs. 4 Satz 1 SGB V

Ergänzend dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43b.html

Auch würde es mich wundern, wenn dieser Patient keinen Aufnahme-/Behandlungsvertrag hat unterschreiben müssen. Und darin ist die Pflicht geregelt, was die Zahlung der 10 Euro pro Kalendertag betrifft.

Meine Meinung ist, dass der Patient aus der Nummer nicht raus kommt und die 280 Euronen zu entrichten sind.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 07:43
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Auch würde es mich wundern, wenn dieser Patient keinen Aufnahme-/Behandlungsvertrag hat unterschreiben müssen. Und darin ist die Pflicht geregelt, was die Zahlung der 10 Euro pro Kalendertag betrifft.
Es besteht aber immer noch kein Vorsatz, wenn man schlicht vergisst, seiner Pflicht nachzukommen.

Zitat:
Zitat von Ed von Schleck
Meine Meinung ist, dass der Patient aus der Nummer nicht raus kommt und die 280 Euronen zu entrichten sind.
Ich sehe das anders. Die Kassenfuzzies haben dieses Mal geschlafen.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 10:07
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AW: Krankenkasse Forderung

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Hmmm, den Teil mit der Verleumdung würde ich ja zunächst einmal weg lassen.
Im Gegenteil. Wenn die KK einem Patienten des Vorsatz beschuldigt ohne einen geringsten Anhaltspunkt zu haben, dass ist es Verleumdung.Der § 39 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist natürlich maßgebend und im Aufnahme-/Behandlungsvertrag wird diese Zuzahlung erwähnt. Dies wird i.d.R. als gesonderte Aufforderung betrachtet, welche jedoch in Vergessenheit geraten kann.

Wenn die KK schläft und die Verjährung eingetreten ist, dann ist es nunmal so. Einen Vorsatz kann ich derzeit nicht erkennen und dieser müsste von der KK nachgewiesen werden.

Gruß

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  #10 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 12:59
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AW: Krankenkasse Forderung

Ich würde sagen, das ganze ist irgendwie untergegangen. Und wofür gibts die Verjährungsregel?
Aber die Klinik sucht jetzt die Unterlagen heraus. Die haben das eh damals alles gemanagt. der Patient hat da bis heutiges Datum (Januar 2010) noch nichts davon gehört bzw. kann sich an nichts erinnern.
Wenn sich Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass es nicht bezahlt worden ist, wirds halt (noch ma) überwiesen. Ich denke, dass die da bei der Krankenkasse eh am längeren Hebel sitzen. Die können ja auch direkt selber Pfändungen einleiten?
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