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Krankenhaus Reisepass eingezogen

Dies ist eine Diskussion zu Krankenhaus Reisepass eingezogen innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 12:40
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Question Krankenhaus Reisepass eingezogen

Liebe Community,

angenommen eine Person aus Österreich macht Urlaub in der Türkei. Diese Person trinkt über den Durst, wird im Hotel ohnmächtig, es wird vom Hotel die Rettung gerufen.
Anschließend wird diese Person in eine Privatklinik gebracht.

Dessen Freundin muss den Reisepass der zu behandelnden Person mitnehmen, und dieser wird von der Leiterin des Krankenhauses eingezogen.

Am Tag nach der Behandlung und Genesung der Person besteht die Leiterin auf Barzahlung, ansonsten bliebe der Reisepass in Verwahrung.

Ist das rechtens?

Liebe Grüße
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Alt 27.01.2011, 14:02
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Zitat:
Zitat von Line6 Beitrag anzeigen
Dessen Freundin muss den Reisepass der zu behandelnden Person mitnehmen, und dieser wird von der Leiterin des Krankenhauses eingezogen.

Am Tag nach der Behandlung und Genesung der Person besteht die Leiterin auf Barzahlung, ansonsten bliebe der Reisepass in Verwahrung.

Ist das rechtens?
In der Türkei? Wer kennt hier die türkischen Gesetze?

Der Reisepaß eines deutschen Staatsbürgers ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland wäre es sogar gesetzlich unzulässig, einen Reisepaß oder Personalausweis als "Pfand" zu verlangen.

In der Türkei ... sollte sich die Deutsche Botschaft darum kümmern.

Genau das ist ihr verdammter Job.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 10:26
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
In der Türkei ... sollte sich die Deutsche Botschaft darum kümmern.

Genau das ist ihr verdammter Job.
Wohl kaum, wenn die Person aus Österreich kommt.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 10:45
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Ein Österreicher der in der Türkei in der Patsche sitzt und ein deutsches Juraforum soll helfen?

Wie oben schon erwähnt, zur Botschaft des eigenen Landes gehen und um Hilfe bitten oder die Rechnung bezahlen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 10:52
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Tja, so sind die Sitten in der Türkei! Das nächste Mal sollte er lieber in Deutschland saufen. Da würde das nicht so einfach gehen, und das Krankenhaus müsste die Polizei über die Fluchtabsichten informieren, damit die hilft.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 15:24
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Zitat:
Zitat von Mitleser Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
In der Türkei ... sollte sich die Deutsche Botschaft darum kümmern.
Genau das ist ihr verdammter Job.Wohl kaum, wenn die Person aus Österreich kommt.
Sie werden lachen - aber EU-Bürger können sich in Notfällen, wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist, tatsächlich an die Botschaften und Konsultate jedes anderen EU-Mitgliedsstaates wenden, und diese sind dann zur Hilfe verpflichtet.
(Beschluss des Rates der EU Nr. 95/553/EG vom 19. Dezember 1995)

Den Österreicher hatte ich in der Tat überlesen - eine solche Frage in einem .de-Forum zu stellen, ist aber - wie Humungus schon anmerkte - auch eher sinnfrei.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 11:26
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Sie werden lachen - aber EU-Bürger können sich in Notfällen, wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist, tatsächlich an die Botschaften und Konsultate jedes anderen EU-Mitgliedsstaates wenden, und diese sind dann zur Hilfe verpflichtet.
(Beschluss des Rates der EU Nr. 95/553/EG vom 19. Dezember 1995)
@TomRohwer
@Mitleser

Ich weiß nicht, wo Sie diese Information her haben, aber genau in diesem Beschluss heißt es in Artikel 1:
'Jeder Bürger der Europäischen Union genießt den konsularischen Schutz jeder diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats, wenn es in dem Hoheitsgebiet, in dem er sich befindet,
- weder eine erreichbare ständige Vertretung

- noch einen erreichbaren zuständigen Honorarkonsul
seines Mitgliedstaats oder eines anderen Staates gibt, der die ständige Vertretung für seinen Mitgliedstaat wahrnimmt.'

Und Österreich hat in der Türkei eine Botschaft. Auf der Homepage des Österreichischen Außenministeriums sind die Öffnungszeiten der Botschaft vermerkt. Außerdem steht dort wörtlich: 'Österreicher in Notlagen können außerhalb der Dienstzeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft kontatieren.' Eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist somit gewährleistet.

Insofern treffen die Voraussetzungen nicht zu, daß der Österreicher sich in der Türkei an die deutsche Botschaft mit der Aussicht auf erfolgreiche Hilfe wenden kann. Mitleser sein Einwand war also sehr berechtigt.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #8 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 12:27
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
@TomRohwer
@Mitleser

Ich weiß nicht, wo Sie diese Information her haben
Nun - aus genau dem Text, den Sie selbst zitieren...

Zitat:
aber genau in diesem Beschluss heißt es in Artikel 1:
'Jeder Bürger der Europäischen Union genießt den konsularischen Schutz jeder diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats, wenn es in dem Hoheitsgebiet, in dem er sich befindet,
- weder eine erreichbare ständige Vertretung

- noch einen erreichbaren zuständigen Honorarkonsul
seines Mitgliedstaats oder eines anderen Staates gibt, der die ständige Vertretung für seinen Mitgliedstaat wahrnimmt.'
Ja. Genau das schrieb ich ja auch. Lesen hilft. Wirklich.

Zitat:
Und Österreich hat in der Türkei eine Botschaft.
Ja. Und? Bestreitet auch niemand.

Es ändert nichts daran, daß EU-Bürger in Notfällen, wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist, tatsächlich an die Botschaften und Konsultate jedes anderen EU-Mitgliedsstaates wenden können, und diese sind dann zur Hilfe verpflichtet sind.

Genau, wie ich es schrieb.
Zitat:
Insofern treffen die Voraussetzungen nicht zu, daß der Österreicher sich in der Türkei an die deutsche Botschaft mit der Aussicht auf erfolgreiche Hilfe wenden kann.
Das hat auch niemand behauptet.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 12:35
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Aber im vorliegenden Sacherhalt ist für genau den Österreicher 'seine' Botschaft erreichbar.

'wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist...' schließt aus, daß dann die Zuständigkeit einer 'anderen' Botschaft aus.
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Geändert von klausschlesinge (14.02.2011 um 13:27 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 16:40
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AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Aber im vorliegenden Sacherhalt ist für genau den Österreicher 'seine' Botschaft erreichbar.

'wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist...' schließt aus, daß dann die Zuständigkeit einer 'anderen' Botschaft aus.
Ihr seid süß, ihr diskutiert, dabei sagt ihr beide das Gleiche und habt beide Recht
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Zitat:
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