Dies ist eine Diskussion zu Krankenhaus Reisepass eingezogen innerhalb des Forums Arztrecht
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| angenommen eine Person aus Österreich macht Urlaub in der Türkei. Diese Person trinkt über den Durst, wird im Hotel ohnmächtig, es wird vom Hotel die Rettung gerufen. Anschließend wird diese Person in eine Privatklinik gebracht. Dessen Freundin muss den Reisepass der zu behandelnden Person mitnehmen, und dieser wird von der Leiterin des Krankenhauses eingezogen. Am Tag nach der Behandlung und Genesung der Person besteht die Leiterin auf Barzahlung, ansonsten bliebe der Reisepass in Verwahrung. Ist das rechtens? Liebe Grüße |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Zitat:
Der Reisepaß eines deutschen Staatsbürgers ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland wäre es sogar gesetzlich unzulässig, einen Reisepaß oder Personalausweis als "Pfand" zu verlangen. In der Türkei ... sollte sich die Deutsche Botschaft darum kümmern. Genau das ist ihr verdammter Job.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Zitat:
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Ein Österreicher der in der Türkei in der Patsche sitzt und ein deutsches Juraforum soll helfen? Wie oben schon erwähnt, zur Botschaft des eigenen Landes gehen und um Hilfe bitten oder die Rechnung bezahlen
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Tja, so sind die Sitten in der Türkei! Das nächste Mal sollte er lieber in Deutschland saufen. Da würde das nicht so einfach gehen, und das Krankenhaus müsste die Polizei über die Fluchtabsichten informieren, damit die hilft.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Zitat:
(Beschluss des Rates der EU Nr. 95/553/EG vom 19. Dezember 1995) Den Österreicher hatte ich in der Tat überlesen - eine solche Frage in einem .de-Forum zu stellen, ist aber - wie Humungus schon anmerkte - auch eher sinnfrei.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Zitat:
@Mitleser Ich weiß nicht, wo Sie diese Information her haben, aber genau in diesem Beschluss heißt es in Artikel 1: 'Jeder Bürger der Europäischen Union genießt den konsularischen Schutz jeder diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats, wenn es in dem Hoheitsgebiet, in dem er sich befindet, - weder eine erreichbare ständige Vertretung - noch einen erreichbaren zuständigen Honorarkonsul seines Mitgliedstaats oder eines anderen Staates gibt, der die ständige Vertretung für seinen Mitgliedstaat wahrnimmt.' Und Österreich hat in der Türkei eine Botschaft. Auf der Homepage des Österreichischen Außenministeriums sind die Öffnungszeiten der Botschaft vermerkt. Außerdem steht dort wörtlich: 'Österreicher in Notlagen können außerhalb der Dienstzeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft kontatieren.' Eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist somit gewährleistet. Insofern treffen die Voraussetzungen nicht zu, daß der Österreicher sich in der Türkei an die deutsche Botschaft mit der Aussicht auf erfolgreiche Hilfe wenden kann. Mitleser sein Einwand war also sehr berechtigt.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Zitat:
![]() Zitat:
Lesen hilft. Wirklich.Zitat:
Es ändert nichts daran, daß EU-Bürger in Notfällen, wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist, tatsächlich an die Botschaften und Konsultate jedes anderen EU-Mitgliedsstaates wenden können, und diese sind dann zur Hilfe verpflichtet sind. Genau, wie ich es schrieb. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Aber im vorliegenden Sacherhalt ist für genau den Österreicher 'seine' Botschaft erreichbar. 'wenn konsularische Betreuung durch die Botschaft oder ein Konsulat des eigenen Landes nicht erreichbar ist...' schließt aus, daß dann die Zuständigkeit einer 'anderen' Botschaft aus.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (14.02.2011 um 13:27 Uhr). |
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| AW: Krankenhaus Reisepass eingezogen Zitat:
__________________ Zitat:
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