Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung durch Anästhesie? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Körperverletzung durch Anästhesie? A hatte vor geraumer Zeit eine Zahnbehandlung mit einer Leitungsanästhesie. Als Folge dieser Leitungsanästhesie, hat A eine taube Zunge davon getragen. Das so etwas passieren kann, darüber wurde A im Vorfeld der Anästhesie nicht augeklärt. Zudem wurde die Behandlung von einer 'Ärztin' durchgeführt die noch nicht ihre Approbation erhalten hatte und die Behandlung in Vertretung ihres erkrankten Vaters (der lag zum Zeitpunkt der Behandlung im Krankenhaus) in dessen Praxis durchgeführt hat. Zudem wurde durch Akteneinsicht ersichtlich, das sie ihrer Dokomentationspflicht mangelhaft nachgekommen ist und sich zudem in Widersprüche verstrickt was die Folgebehandlung angeht. Könnte hier ein Tatbestand der Körperverletzung als Folge einer Nicht-Aufklärung vorliegen? Wie könnte man in solch einem Fall vorgehen? Viele Grüße |
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| AW: Körperverletzung durch Anästhesie? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Körperverletzung durch Anästhesie? Was wäre wenn ein bereits eingeschalteter Anwalt nicht motiviert genug ist und evtl. Mandanten die Sache 'selbst' in die Hand nehmen und auf der Suche nach anwendbaren bzw. Urteilen und Begründungen wären um ihm zuzuarbeiten? Könnte §223 STGB zur Anwendung kommen und mit welcher Begründung? |
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| AW: Körperverletzung durch Anästhesie? Zitat:
Zitat:
Eins noch: im Kampf mit der Berufshaftpflicht der Zahnärztin wird ein Laie gnadenlos unterliegen, und auch ein Anwalt, der nicht im Medizinrecht beschlagen ist, ziemlich alt aussehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Körperverletzung durch Anästhesie? Auch wenns nicht besonders ermutigend ist, danke ich Dir für Deine ehrliche Einschätzung! |
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| AW: Körperverletzung durch Anästhesie? Moment, was heißt "nicht besonders ermutigend"? Im Bereich Medizinrecht braucht der Patient zwei Dinge: einen fachkundigen Anwalt und viel, viel Geduld. Leider auch meist einige Euro, die er vorstrecken muss, wenn die Sache kompliziert ist und/oder lange dauert. Das heißt nicht, dass man aufstecken soll, insbesondere dann nicht, wenn man das Gefühl hat, im Recht zu sein. Genau darauf spekulieren die Haftpflichtversicherungen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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