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Knorpelinfektion nach OP

Dies ist eine Diskussion zu Knorpelinfektion nach OP innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 09:03
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Knorpelinfektion nach OP

Angenommen:
Patient A: Kassenpatient, lässt sich bei einem HNO-Arzt (Aug. 2008)eine Kiefernhölenfensterung machen wegen seines chronischen Schnupfens.
Monate nach der OP merkt er, das sich der Nasenrücken aufgrund einer Knorpelinfektion (Eitereinschmelzung) absenkt(Sattelnasenbildung).
Die Bildung der Sattelnase kann sowohl durch Fotos und CT-Aufnahmen belegt werden.
Patient A ist seit Oktober 2010 Privatpatient auf Grund seine mittlerweile eingetretenen Verbeamtung.

1. Wer haftet (Kasse od. Arzt?)für so einen Fall, wenn kein schuldhaftes Versagen des Arztes vorliegt.
2. Kann er auf Grund der noch nicht eingetretenen Verjährung noch Ansprüche an seine damalige Krankenkasse stellen obwohl er jetzt woanders privat versichert ist oder erlöschen automatisch nach Austritt bei der Versicherung alle Ansprüche?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 09:14
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AW: Knorpelinfektion nach OP

Zitat:
Zitat von letler Beitrag anzeigen
Angenommen:
Patient A: Kassenpatient, lässt sich bei einem HNO-Arzt (Aug. 2008)eine Kiefernhölenfensterung machen wegen seines chronischen Schnupfens.
Monate nach der OP merkt er, das sich der Nasenrücken aufgrund einer Knorpelinfektion (Eitereinschmelzung) absenkt(Sattelnasenbildung).
Die Bildung der Sattelnase kann sowohl durch Fotos und CT-Aufnahmen belegt werden.
Patient A ist seit Oktober 2010 Privatpatient auf Grund seine mittlerweile eingetretenen Verbeamtung.

1. Wer haftet (Kasse od. Arzt?)für so einen Fall, wenn kein schuldhaftes Versagen des Arztes vorliegt.
Niemand
2. Kann er auf Grund der noch nicht eingetretenen Verjährung noch Ansprüche an seine damalige Krankenkasse stellen obwohl er jetzt woanders privat versichert ist oder erlöschen automatisch nach Austritt bei der Versicherung alle Ansprüche?
Nein, sobald man aus der Versicherung austritt, hat man keinerlei Ansprüche in der Richtung, in dem Sinne müsste deine neue Versicherung PKV in dem Fall dafür aufkommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 10:12
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AW: Knorpelinfektion nach OP

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Nein, sobald man aus der Versicherung austritt, hat man keinerlei Ansprüche in der Richtung, in dem Sinne müsste deine neue Versicherung PKV in dem Fall dafür aufkommen.
Das ist soweit richtig.

Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme. Und zwar dann, wenn es sich um eine außervertragliche Leistung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung gehandelt hat. Dann muss die Krankenkasse welche zum Zeitpunkt der Kostenübernahme zuständig war, auch Nachfolgekosten übernehmen, dies erfolgt im Regressverfahren der Krankenkassen. Ebenso ist es beim Zahnersatz wenn während der Gewährleistungsfrist ein Mängelgutachten den schlechten Zahnersatz bestätigt. Dann hat der Versicherte einen Anspruch gegen den Zahnarzt und sein gegenwärtige KK einen Anspruch gegen die damalige KK. Diese hat dann einen Regressanspruch gegenüber dem Zahnarzt.

PS: Bitte die Forenregeln einhalten, keine Ich-Form in der Antwort.

Gruß

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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 11:12
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AW: Knorpelinfektion nach OP

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Das ist soweit richtig.

Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme. Und zwar dann, wenn es sich um eine außervertragliche Leistung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung gehandelt hat. Dann muss die Krankenkasse welche zum Zeitpunkt der Kostenübernahme zuständig war, auch Nachfolgekosten übernehmen, dies erfolgt im Regressverfahren der Krankenkassen. Ebenso ist es beim Zahnersatz wenn während der Gewährleistungsfrist ein Mängelgutachten den schlechten Zahnersatz bestätigt. Dann hat der Versicherte einen Anspruch gegen den Zahnarzt und sein gegenwärtige KK einen Anspruch gegen die damalige KK. Diese hat dann einen Regressanspruch gegenüber dem Zahnarzt.

PS: Bitte die Forenregeln einhalten, keine Ich-Form in der Antwort.

Gruß

Pro
Nur mit dem Unterschied das eine Kiefernhölenfensterung, keine Gewährleistungsfrist aufbringt und auch keine auservertragliche Leistung darstellt, wie in dem mir sehr gut bekannten genannten Beispiel.

Ps: Sorry passiert so schnell nicht wieder..

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 11:24
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AW: Knorpelinfektion nach OP

Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Nur mit dem Unterschied das eine Kiefernhölenfensterung, keine Gewährleistungsfrist aufbringt und auch keine auservertragliche Leistung darstellt,
Das hatte ich doch nicht bemängelt. Lediglich der Hinweis das es Ausnahmen gibt war der Grund meiner Ausführung. In diesem Fall ahst du doch Recht.
Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Ps: Sorry passiert so schnell nicht wieder..
Was? Und wieso Sorry?

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 12:23
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AW: Knorpelinfektion nach OP

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Das hatte ich doch nicht bemängelt. Lediglich der Hinweis das es Ausnahmen gibt war der Grund meiner Ausführung. In diesem Fall ahst du doch Recht.
Was? Und wieso Sorry?

Gruß

Pro
Sorry wegen der Ich Form.. passiert so schnell nicht wieder, aber im Eifer des Gefechts ..

Schöne Ostern
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  #7 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 13:06
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AW: Knorpelinfektion nach OP

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Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Sorry wegen der Ich Form.. passiert so schnell nicht wieder, aber im Eifer des Gefechts ..
Achso.
Zitat:
Zitat von Buddafly84 Beitrag anzeigen
Schöne Ostern
Danke, ebenso.

Gruß

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