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Klinik droht Patientin mit Inkasso

Dies ist eine Diskussion zu Klinik droht Patientin mit Inkasso innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 01.06.2009, 16:04
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Klinik droht Patientin mit Inkasso

Hallo, folgender theoretischer Fall:

Patientin A wird mit Brustkrebs diagnostiziert. Nach mehrmonatiger Behandlung im Krankenhaus gilt Sie als geheilt.

Die Krankenversicherung von A und das Krankenhaus können sich nach erfolgter Behandlung nicht über die Behandlungskosten einigen. KV meint, das KKH stelle EUR 1500,- zuviel in Rechnung. Das KKH nimmt das Vergleichsangebot der KV über EUR 500,- nicht an und wendet sich stattdessen an A, verlangt die fehlenden EUR 1500,- von ihr und droht sofort mit Inkasso.

Das KKH begründet dies damit, die Rechnungen wären an A verschickt worden. A liegt eine Kopie des Schreibens von KV an KKH vor, mit der Aufforderung, Kostenvoranschläge u/o Rechnungen direkt an die KV zu senden (Schreiben im Vorfeld der Behandlung). Das KKH hatte sich jedoch nicht daran gehalten.


Jetzt die Fragen:
- muss Patientin A die Forderung des KKH begleichen, obwohl sie ordentlich krankenversichert war und mit Brustkrebs eine eindeutige medizinische Indikation vorlag?
- wie sollte A sich korrekt verhalten bzw. wie kann A sich gegen die Forderungen und Inkasso-Drohungen des KKH wehren?


Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!
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Alt 01.06.2009, 17:57
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Preisfrage, um das Weitere abzukürzen:
Im Krankenhaus Privatpatient?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 18:12
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Nein, gesetzlich krankenversichert.

Es geht auch nicht darum, dass die Versicherung bestimmte Leistungen nicht tragen will, sondern darum, dass die KV meint bestimmte Positionen würden sich überschneiden, d.h. doppelt abgerechnet werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 18:41
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte muss keine eigene Zahlung leisten, mit Ausnahme der 10 Euro täglich.

Wurde vom Patienten eine Wahlleistungsvereinbarung geschlossen? Oder wurde eine Abrede über Zusatzleistungen getroffen, die nicht durch die Kasse übernommen werden?

Warum ist überhaupt eine Rechnung an die Patientin geschickt worden? Das ist mehr als ungewöhnlich!
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Alt 02.06.2009, 13:22
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Humungus,
denkbar wäre auch, dass sich diese GKV-Patientien im Vorfeld für das Prinzip der Kostenerstattung entschieden hat.

Aber so ganz schlüssig ist der geschilderte SV bislang nicht!
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Alt 02.06.2009, 13:38
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
denkbar wäre auch, dass sich diese GKV-Patientien im Vorfeld für das Prinzip der Kostenerstattung entschieden hat.
Stimmt. Dann hätte sie aber eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben müssen oder wenigstens einen Behandlungsvertrag, wenn sie 3. Klasse ohne Chef liegt.

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Aber so ganz schlüssig ist der geschilderte SV bislang nicht!
Stimmt. Hier fehlt etwas. Keine Klinik schickt einem Kassenpatienten eine Rechnung ohne irgend eine Besonderheit.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 12:26
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Danke schonmal für die Hilfe! Es gibt noch Ergänzungen zumFall:

A ist bei einer gesetzlichen KK, hat allerdings eine Zusatzsversicherung (ZV) für stationäre Krankenhausbehandlungen, welche privatärztliche Behandlung und Zimmerzuschläge übernimmt.

A hat für von ZV abgedeckte Leistungen enen Wahlleistungsvertrag im KKH unterschrieben, die Rechnungen gehen trotz schriftlicher Aufforderung durch ZV an KKH nicht an ZV, sondern an A, welche sie an ZV weitergibt.

Laut ZV ist die Rechnung 1500 EUR zu hoch, begründet dies nicht in den Leistungen, sondern mit sich überschneidende Rechnungspositionen. Nun verlangt das KKH diese 1500 EUR Differenz von A und droht mit Inkasso.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 15:11
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AW: Klinik droht Patientin mit Inkasso

Aha. Na also, das passt schon viel besser!

1. Der Vertragspartner des Krankenhauses (bzw. der Ärzte) ist und bleibt der Patient. Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Rechnungen, die der Patient ihr einschickt.
2. Das Krankenhaus kann direkt mit der PKV abrechnen, muss dies aber nicht tun!
3. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern müssen diese unter sich ausmachen. Die PKV entscheidet prinzipiell für sich alleine und berät den Patienten gegenüber dem KH.
4. Das Thema "überschneidende Leistungen" ist schon uralt, darüber könnte man stundenlang erzählen. Hier kommt es am liebsten zu Meinungsverschiedenheiten, weil der Arzt sagt, dass die Leistungen selbständig waren und die PKV, dass die Leistung A in der Leistung B enthalten ist, wenn der Eingriff C durchgeführt wird. Ich will dies hier auch nicht in aller Ausführlichkeit breittreten, weil es auf die Einzelfallkonstellation ankommen kann.
5. Die Patientin sollte ihre PKV darüber informieren, dass das KH auf der Erstattung besteht. Die PKV kann dann entscheiden, ob sie
- doch zahlt (was öfters vorkommt)
- nicht zahlt und den Patienten in der Wahl eines Anwalts berät, der damit Erfahrung hat. Unterliegt die Patientin gegenüber dem KH, kann sie dieses Urteil nämlich dazu nutzen, um das Geld wiederum von der PKV einzufordern.
6. Die Patientin sollte hier auch mit dem KH reden. Ich gehe mal davon aus, dass dieses eine satt fünfstellige Summe fordert. Es sollte möglich sein, einen Vergleich zwischen dem KH und der PKV zu schließen, weil die Patientin sonst dieses KH vielleicht nicht mehr aufsucht. Den Streit mit dem KH muss sie allerdings selber ausfechten, die PKV kann da nur beraten.
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