Dies ist eine Diskussion zu Kieferorthopäde - Falscher Behandlungsabschluss, selbst finanzieren? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Kieferorthopäde - Falscher Behandlungsabschluss, selbst finanzieren? Person A (gesetzlich krankenversichert) geht seit der Grundschule regelmäßig zum Kieferorthopäden und erhält während seiner Kindheit anfangs lose Spangen, dann eine feste Spange und anschließend, nachdem die Zähne gerade sind, noch eine lose Spange, die Person A ein Jahr tragen soll. Dies war kurz vor dem 18. Lebensjahr. Somit hat Person A alles in seiner Macht stehende getan, um gerade Zähne zu bekommen. Leider verschieben sich die Zähne immer dann, wenn die lose Spange nicht getragen wird. Person A trägt die löse Spange daraufhin ein weiteres Jahr und begibt sich wieder zum Kieferorthopäden. Dieser vermutet, dass die Weisheitszähne daran schuld sind. Person A lässt sich alle Weisheitszähne daraufhin entfernen. An der Situation ändert sich nicht, Person A ist aber mittlerweile schön über 18 Jahre. Der Kieferorthopäde schlägt jetzt vor, einen Retainer einzubauen, Kostenpunkt ca. 200 Euro, muss aus der eigenen Tasche gezahlt werden, aber die Zähne bleiben so wie sie sind - leicht schief. Nachdem sich die Zähne von Person A immer weiter verschieben, beschließt diese den Kostenvorschlag von knapp 600 Euro anzunehmen um die Zähne wieder gerade zu stellen und einen Retainer anschließend einzubauen. Dies wird anhand von durchsichtigen Schienen erledigt. An diesen sieht man die Zahnstruktur. An der letzten Schiene sieht man auch, dass der betroffene Zahn immer noch nicht in gerader Position ist - sprich, es ist von vorne herein klar, dass dies nicht ausreichen wird. Dennoch tut der Kieferorthopäde so, als würde er es damit schaffen. Erst beim letzten Termin eröffnet er, dass dies wohl nicht ausreicht und erneut Abdrücke genommen werden müssen und es dann wohl ca. 1000 Euro kostet. Fragen: - Kann man dem Kieferorthopäden eine Schuld zuweisen, da er es versäumt hat, direkt nach Behandlungsabschluss einen Retainer einzubauen, wo Person A unter 18 Jahre alt war? - Person A kann man ja nicht vorwerfen, dass diese irgendwas falsch gemacht hat, sie hat sich an alles gehalten, was gefordert war, somit ist es ja nicht seine Schuld und müsste diesen Fehler nicht selbst finanzieren? - Kann man dem Kieferorthopäden keine Schuld zuweisen, da er irreführende Preiskalkulationen gemacht hat? Ist der Kostenvorschlag in irgend einer Weise bindend oder kann sich der Kieferorthopäde rausreden? - Person A hat noch nicht den zusätzlichen Abdrücken/Kosten zugestimmt, kann man formell etwas unterschreiben/fordern, dass nach diesen Abdrücken auch wirklich die erneute Behandlung abgeschlossen wird und es nicht noch weitere Zahlungsforderungen gibt? //edit: PS: Im Kostenvoranschlag (für die 600 Euro) steht, dass als Therapie "Korrektur des Engstandes, der Rotationen"... usw. gemacht wird - unter Korrektur versteht Person A, dass die Zähne danach gerade sind. Weiter steht, dass "die Behandlung vorraussichtlich ca. 6 Quartale dauern" wird. Es sind 2 Monate vergangen, also fehlen noch 14 Monate? Geändert von SeroVanDax (16.10.2010 um 13:40 Uhr). |
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| AW: Kieferorthopäde - Falscher Behandlungsabschluss, selbst finanzieren? Das ist eine zahnmedizinische Frage, keine juristische. Man sollte einen Gutachter der Zahnärztekammer oder des medizinischen Dienstes etc.pp. konsultieren. Die Krankenversicherung ist auch dazu da, ihr Mitglied in so einem Fall zu beraten.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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