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Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Dies ist eine Diskussion zu Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 14:02
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Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Nehmen wir an, eine Patientin hat mal Brustkrebs gehabt. Nach Amputation und Chemotherapie ist sie soweit wiederhergestellt. Nach 2 Jahren entwickelt sich ein Hautausschlag an der Amputationstelle. Ihr Frauenarzt/allgemeiner Arzt, der ihre Krankengeschichte gut kennt, behandelt sie auf Pilz/allergische Reaktion/unverträglichkeit des Spezial-BHs.

Nach 1 Jahr ergebnisloser Behandlung, während der Ausschlag immer größer wird, stellt die Patientin eine Schwellung ihrer Lymphknoten fest. Sie geht auf eigene Initiative zu einem Hautarzt, der nach einer Gewebeprobe sofort Hautkrebs diagnostiziert.

Wie eindeutig läge in so einem Fall grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Frauenarztes vor? Wie gross wäre die Mitverantwortung der Patientin, nicht selber schon früher zu einem Hautarzt gegangen zu sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 14:30
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AW: Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Zitat:
Zitat von Batox Beitrag anzeigen
Wie eindeutig läge in so einem Fall grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Frauenarztes vor?
Nicht sehr eindeutig, während Fahrlässigkeit wahrscheinlich ist.

Zitat:
Wie gross wäre die Mitverantwortung der Patientin, nicht selber schon früher zu einem Hautarzt gegangen zu sein?
Man muss ihr zugute halten, dass sie fachärztlichem Rat vertraut hat.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 01:30
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AW: Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Zitat:
Zitat von Batox Beitrag anzeigen
Wie eindeutig läge in so einem Fall grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Frauenarztes vor?
So eindeutig, wie sie das Gericht aus der Stellungnahme eines Gutachters zu einem ärztlichen Kunstfehler ableitet.

Will sagen: das kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und vor allem die Einschätzung des vom Gericht bestallten Gutachters an.

Zitat:
Wie gross wäre die Mitverantwortung der Patientin, nicht selber schon früher zu einem Hautarzt gegangen zu sein?
Die dürfte gegen Null gehen, denn ein Patient darf sich darauf verlassen, daß der Arzt ihn nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt.

Es ist zwar richtig, daß Ärzte das nicht immer tun, und manchmal glatt das Gegenteil tun - aber das braucht sich kein Patient anlasten lassen.

Das braucht sich in den meisten Fällen wohl noch nicht mal ein Patient anlasten lassen, der selber Arzt ist...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 25.01.2011, 14:24
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AW: Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
So eindeutig, wie sie das Gericht aus der Stellungnahme eines Gutachters zu einem ärztlichen Kunstfehler ableitet.

Will sagen: das kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und vor allem die Einschätzung des vom Gericht bestallten Gutachters an.
Jaja, soviel habe ich mir schon selber gedacht

Mir ist klar dass einerseits "grobe Fahrlaessigkeit" an "Vorsatz" grenzt, und dass einfache Fahrlaessigkeit hier auf jeden Fall vorliegt.

Der Rechtsanwalt ist selbstverstaendlich der Ansicht, dass eindeutig grobe Fahrlaessigkeit vorliegt, schliesslich bekommt der sein Geld auch beim verlorenen Prozess.

Deswegen war die Frage ja nach einer Wahrscheinlichkeit - haben wir 50% auf "grob"? Oder eher 10%? Oder ist es tatsaechlich vollkommen unmoeglich, sowas vorher abzuschaetzen?

Der einzige Bekannte von uns, der mal einen Schmerzensgeldprozess gefuehrt hat, ist jedenfalls der Ansicht, dass es vollkommen unmoeglich ist, so einen Prozess zu gewinnen, solange man dem Arzt nicht Vorsatz nachweisen kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2011, 02:10
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AW: Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Zitat:
Zitat von Batox Beitrag anzeigen
Mir ist klar dass einerseits "grobe Fahrlaessigkeit" an "Vorsatz" grenzt, und dass einfache Fahrlaessigkeit hier auf jeden Fall vorliegt.
"Auf jeden Fall" ist eine sehr gewagte Aussage. Fahrlässigkeit liegt grundsätzlich immer nur dann vor, wenn der Arzt gegen die "Regeln der ärztlichen Kunst" verstoßen hat, wobei diese auch einen Graubereich haben, den Ärzte haben Therapiefreiheit, und Krebs mit Grünem Tee statt Zytostatika zu behandeln ist nicht von vornherein automatisch immer eine fahrlässige Verletzung der Regeln ärztlicher Kunst.

Zitat:
Der Rechtsanwalt ist selbstverstaendlich der Ansicht, dass eindeutig grobe Fahrlaessigkeit vorliegt, schliesslich bekommt der sein Geld auch beim verlorenen Prozess.

Deswegen war die Frage ja nach einer Wahrscheinlichkeit - haben wir 50% auf "grob"? Oder eher 10%? Oder ist es tatsaechlich vollkommen unmoeglich, sowas vorher abzuschaetzen?
Das lässt sich sogar sehr gut abschätzen - von einem medizinischen Gutachter.

Nur bei den Juristen ist man damit völlig falsch. Das ist eine medizinische Frage.

Der richtige Weg wäre hier erstmal der über die Krankenversicherung, die Ombudsleute der Ärztekammern, etc.pp.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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Alt 26.01.2011, 14:51
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AW: Keine Gewebeprobe bei Hautausschlag grob fahrlässig?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das lässt sich sogar sehr gut abschätzen - von einem medizinischen Gutachter.

Nur bei den Juristen ist man damit völlig falsch. Das ist eine medizinische Frage.
Vermutlich laeuft das schon darauf hinaus, dass der eine Bekannte richtig liegt. Es muesste sich ein Mediziner finden, der dem behandelnden Arzt grobe Fahrlaessigkeit bescheinigt. Mediziner aber neigen dazu, einander gut zu beschuetzen (und das ist auch richtig und wichtig).

OK, danke fuer die Tipps und die Auskunft. Ich denke ich wuesste woran ich waere, wenn der Fall nicht rein hypothetisch waere .
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