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keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Dies ist eine Diskussion zu keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?! innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 03:36
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keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

W hat einen Arbeitsunfall
beim Aussteigen/laden aus dem Dienstfahrzeug abgerutscht und mit dem Fuß verdreht
aufgekommen, geht aber erst 2 Tage danach nach Dienstende zum Facharzt f. Orthopädie
weil die Beschwerden dann sehr heftig wurden.
Der Facharzt ist der Meinung das sei kein Fall für die BG und nimmt auch keine
Unfallmeldung auf AN geht weiter mit Schmerzen arbeiten.

W erkrankt ca. 8 Tage später - fieberhafte Erkältung .etc.…….. muß mit Antibiotika
und Schmerzmitteln behandelt werden da sich auch die Verletzung v. Unfall verschlimmert
hat. W wird vom Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben.
Hausarzt rät W wieder zum Orthopäden zu gehen bzw. zum Durchgangsarzt
damit der Arbeitsunfall der BG gemeldet wird da dies nicht in die Befugnisse des
Hausarztes fällt.
W ist wieder beim Orthopäden dieser meldet dann nur auf Drängen hin den Unfall an
die BG weil er der Meinung ist bei einem Unfall müsste Gewalteinwirkung v. außen
auf den Körper eingewirkt haben.
Der Arzt ist aber nicht bereit an diesem Tag den Patienten ärztlich zu versorgen weil es
nun nicht geklärt sei wer nun die Kosten für die Behandlung übernimmt, die Krankenkasse
oder die BG.
Facharzt gibt dem Patienten einen Termin für in 2 Wochen bis die Frage der Kostenübernahme geklärt ist!

Da W wegen des Unfalles nun nicht fachärztlich versorgt wurde, hat W einen
Durchgangsarzt im Krankenhaus aufgesucht der W Krankengymnastik und
Massagen verordnet hat und auch auf Grund dieser Unfallverletzung arbeitsunfähig
schreiben wollte, dies war aber nicht nötig da W noch eine AU v. Hausarzt hat.

Die Bürokraft der Firma ist nun sehr verärgert weil die Unfallmeldung so spät erfolgte
Da sie nun Stress bekäme mit der BG weil der Unfall so spät erst gemeldet wird
und schreit u. beschimpft W und unterstellt unter anderem W würde „krank machen


Wie soll sich W nun verhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 08:03
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Zitat:
Zitat von Wussel
Wie soll sich W nun verhalten?
Zu einem anderen Orthopäden gehen. Und der Tippse sagen, sie soll ihr vorlautes Mundwerk halten.

Ansonsten ist mir die Fragestellung, die hier diskutiert werden soll, nicht klar.

Allgemein gesagt ist jeder Arzt verpflichtet, Notfälle zu behandeln, gleich welche Kasse oder Versicherung. Handelt es sich jedoch nicht um einen Notfall, kann er die Behandlung aus verschiedenenen Gründen ablehnen. Hier hat es sich vermutlich nicht um einen Notfall gehandelt, denn wer erst einmal in Ruhe zuende arbeitet und dann den Arzt aufsucht (wie übrigens oft...), der hat keine erheblichen Beschwerden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 15:51
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Zitat:
Zitat von Wussel
W hat einen Arbeitsunfall
beim Aussteigen/laden aus dem Dienstfahrzeug abgerutscht und mit dem Fuß verdreht
aufgekommen, geht aber erst 2 Tage danach nach Dienstende zum Facharzt f. Orthopädie
weil die Beschwerden dann sehr heftig wurden.
Der Facharzt ist der Meinung das sei kein Fall für die BG und nimmt auch keine
Unfallmeldung auf AN geht weiter mit Schmerzen arbeiten.
Ist der Orthopäde denn D-Arzt und kann das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren überhaupt einleiten?

Anderenfalls könnte er maximal eine Notfallversorgung vornehmen (in diesem Fall eher nicht), und den Patienten dann erstmal zum nächstgelegenen D-Arzt schicken.
Zitat:
Die Bürokraft der Firma ist nun sehr verärgert weil die Unfallmeldung so spät erfolgte
Da sie nun Stress bekäme mit der BG weil der Unfall so spät erst gemeldet wird
und schreit u. beschimpft W und unterstellt unter anderem W würde „krank machen
Das ganze geht die Bürokraft des Unternehmens nicht die Bohne was an.

Zitat:
Wie soll sich W nun verhalten?
Der Bürokraft sagen, sie möge sich gefälligst aus Dingen heraushalten, die sie a) nichts angehen und von denen sie b) nichts versteht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 16:40
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Zitat:
Zitat von Humungus
Zu einem anderen Orthopäden gehen. Und der Tippse sagen, sie soll ihr vorlautes Mundwerk halten.

Ansonsten ist mir die Fragestellung, die hier diskutiert werden soll, nicht klar.

Allgemein gesagt ist jeder Arzt verpflichtet, Notfälle zu behandeln, gleich welche Kasse oder Versicherung. Handelt es sich jedoch nicht um einen Notfall, kann er die Behandlung aus verschiedenenen Gründen ablehnen. Hier hat es sich vermutlich nicht um einen Notfall gehandelt, denn wer erst einmal in Ruhe zuende arbeitet und dann den Arzt aufsucht (wie übrigens oft...), der hat keine erheblichen Beschwerden.

Danke für das Interesse
Wenn der Patient beim Arzt in der Sprechstunde sitzt und dem Arzt mitteilt
dass er erhebliche Schmerzen hat, das war ja auch durch die Untersuchung dem
Arzt klar, dürfte es wohl egal sein wer hier Kostenträger ist
und ob noch inm aller Ruhe zu Ende gearbeitet wurde.........
wenn der Patient beruflich Personenbefördert kann er die nicht unterwegs ausladen
und stehen lassen und zum Arzt rennen.
Das war dem Arzt allerdings sehr wohl bekannt.

MFG
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  #5 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 16:51
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Danke für das Interesse und die Antwort

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ist der Orthopäde denn D-Arzt und kann das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren überhaupt einleiten?

Anderenfalls könnte er maximal eine Notfallversorgung vornehmen (in diesem Fall eher nicht), und den Patienten dann erstmal zum nächstgelegenen D-Arzt schicken.

Das ganze geht die Bürokraft des Unternehmens nicht die Bohne was an.


Der Bürokraft sagen, sie möge sich gefälligst aus Dingen heraushalten, die sie a) nichts angehen und von denen sie b) nichts versteht.


Der Artzt hat den Patienten nicht an einen D-Arzt verwiesen und beim
ersten Kontakt auch eine Aufnahme v. Unfallbericht für die BG als nicht
erforderlich abgelehnt.

Könnte man diese Bürokraft wegen der Unterstellung bzw. Behauptung "krank
machen" denn wegen übler Nachrede oder Verleumdung belangen?
Es ist nachzuweisen durch 2 Ärzte und 2 Physiotherapeuten dass eine
AU zu Recht bestand !
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  #6 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 17:30
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Zitat:
Zitat von Wussel
Wenn der Patient beim Arzt in der Sprechstunde sitzt und dem Arzt mitteilt dass er erhebliche Schmerzen hat, das war ja auch durch die Untersuchung dem Arzt klar, dürfte es wohl egal sein wer hier Kostenträger ist
Auf jeden Fall muss der Arzt feststellen, ob der Patient dringend behandelt werden muss oder ob eine Weiterbehandlung durch einen D-Arzt zu angemessener Zeit möglich ist.
Zitat:
Zitat von Wussel
und ob noch inm aller Ruhe zu Ende gearbeitet wurde.........
wenn der Patient beruflich Personenbefördert kann er die nicht unterwegs ausladen
und stehen lassen und zum Arzt rennen.
Das weist darauf hin, dass die Schmerzen nicht erheblich sind. Im Übrigen wird die Beförderung nicht den ganzen Dienst gedauert haben. Und weiterhin wurde der Arzt erst zwei Tage nach der Verletzung aufgesucht.

Alles Hinweise darauf, dass eine Behandlung nicht unbedingt sofort erfolgen muss (eine AU-Schreibung aber wahrscheinlich schon, denn es muss angenommen werden, dass eine weitere Diensttätigkeit das Problem nicht bessert)

Solange die Sekretärin ihre Behauptungen nur gegenüber dem Patienten geäußert hat, liegt keine üble Nachrede vor, soondern allenfalls eine Beleidigung. Fraglich nur, ob es dem Betriebsklima zuträglich ist, wenn man so etwas an die große Glocke hängt, anstatt es unter vier Augen oder mit dem Chef auszumachen.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 18:12
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Das weist darauf hin, dass die Schmerzen nicht erheblich sind. Im Übrigen wird die Beförderung nicht den ganzen Dienst gedauert haben. Und weiterhin wurde der Arzt erst zwei Tage nach der Verletzung aufgesucht.


Das ist nun reine Theorie ...... von wegen Schmerzen waren nicht erhblich
Es soll auch dumme AN geben die trotz Schmerzen und auf Grund der betriebl.
Situation dann trotzdem noch arbeiten gehen.......

und wieso kann die Personenbeföderung nicht den ganzen Dienst gedauert haben???


Die Bürokraft war wohl nicht alleine im Büro bei dem Telefonat das konnte man
an den Stimmen im Hintergrund deutlich vernehmen..... und nein es war kein
Rundfunkgerät das dort lief ! *g
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  #8 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 19:08
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AW: keine ärztliche Versorung w. ungeklärter Kostenübernahme ?!

Zitat:
Zitat von Wussel
Das ist nun reine Theorie ...... von wegen Schmerzen waren nicht erhblich
Es soll auch dumme AN geben die trotz Schmerzen und auf Grund der betriebl.
Situation dann trotzdem noch arbeiten gehen.......
Ein AN ist verpflichtet, bei einer Erkankung so zu handeln, dass er seine Arbeitsbereitschaft nicht schädigt.

Ich will hier auch nicht bösartig sein, sondern nur anführen, was der Arzt zu seiner Verteidigung vorbringen wird, wenn man ihm vorwirft, einen Notfall nicht korrekt erkannt und behandelt zu haben. Und die hier geschilderten Handlungen des AN sprechen nun einmal gegen eine akute Erkrankung.
Zitat:
Zitat von Wussel
Die Bürokraft war wohl nicht alleine im Büro bei dem Telefonat das konnte man an den Stimmen im Hintergrund deutlich vernehmen..... und nein es war kein Rundfunkgerät das dort lief ! *g
Die üble Nachrede verlangt (wie auch die Beleidigung) Vorsatz. Die Sekretärin wird sagen, die Bemerkung sei ihr nur "so herausgerutscht", sie hätte den Angestellten nicht vor den anderen schlechtmachen wollen. Der Einzelfall wird daraufhin untersucht werden müssen.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 09:53
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Was will W eigentlich erreichen?
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 15:11
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Zitat:
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erforderlich abgelehnt.
Das macht keinen Sinn und dürfte sich um ein Mißverständnis handeln.

Entweder war es ein Berufsunfall - dann muß das BG-Verfahren eingeleitet werden, oder es war keiner, dann kann es nicht eingeleitet werden.

Ich vermute mal ganz stark, daß es in diesem Fall ganz erheblich Verständnis-Probleme zwischen Arzt und Patient gegeben hat.
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