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Kastration von Amts wegen

Dies ist eine Diskussion zu Kastration von Amts wegen innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 23:04
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Kastration von Amts wegen

Hallo,

ich lese gerade mit erstaunen, dass in Tschechien in den letzten 10 Jahren mehrere
hundert Sexualstraftäter und Exhibitionisten kastriert wurden.

Ist so etwas hier bei uns denkbar und wenn ja, könnte man Ärzte zu einem solchen Schritt bewegen wenn es eine amtliche Anordnung wäre?

Geändert von Ron-Wide (22.08.2009 um 04:50 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 23:14
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AW: Kastration von Amtswegen

Hi...


der Aufschrei wäre nicht nur groß...das wäre (wenn auch dringend nötig) in "D" vermutlich NIE durchsetzbar...ob man Ärzte dazu bewegen könnte...hm hm..manche sicherlich schon und manche sicherlich nicht....aber WARUM BRAUCHT MAN DAZU ÄRZTE ??? Das könnten doch auch die Opfer solcher Typern machen...

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 23:17
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AW: Kastration von Amtswegen

Zitat:
Zitat von Senior
ich lese gerade mit erstaunen, dass in Tschechien in den letzten 10 Jahren mehrere hundert Sexualstraftäter und Exhibitionisten kastriert wurden.
Ut aliquid fiat...die Kolegen haben noch nicht begriffen, dass Sex (bzw. Libido) im Kopf geschieht. Die Versuche der chemischen und chirurgischen Kastration haben zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen geführt.

Zitat:
Zitat von Senior
Ist so etwas hier bei uns denkbar
Kaum. Maximal, wenn der Straftäter es verlangt und ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt, dass eine Besserung zu erwarten ist. Selbst dann würde es hohe Wellen schlagen.
Zitat:
Zitat von Senior
...könnte man Ärzte zu einem solchen Schritt bewegen wenn es eine amtliche Anordnung wäre?
Ach ja, das Befolgen von Anordnungen. Da sind Deutsche groß drin.

Kein Arzt muss eine Anordnung befolgen, die seinem Gewissen widerspricht. Siehe §2 Absatz 1 Musterberufsordnung: http://www.bundesaerztekammer.de/dow...nd20061124.pdf Im Absatz 4 wird festgelegt, dass ärztliche Entscheidungen nicht von Nichtärzten beeinflusst werden dürfen.

Und im §7 Absatz 1 ist festgelegt, dass Persönlichkeit, Wille und Rechte, insbesondere der Selbstbestimmung, geachtet werden müssen. In §8 ist die Einwilligungspflicht festgelegt. Besteht die Entscheidungskraft nicht mehr, wird dem Patienten ein Vertreter zugeordnet, der die Aufgabe hat, im mutmaßlichen Willen des Patienten zu entscheiden .
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Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 09:36
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AW: Kastration von Amtswegen

Zitat:
Zitat von Humungus
Ut aliquid fiat...die Kolegen haben noch nicht begriffen, dass Sex (bzw. Libido) im Kopf geschieht. Die Versuche der chemischen und chirurgischen Kastration haben zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen geführt.
.. da sollte das messer also besser direkt unterhalb des kopfes angelegt werden - kleiner unfall beim barbier gefällig ? (ist nicht ganz ernst gemeint)

@senior:
kann es sein, dass wir die gleiche lektüre lesen ? ich habe den artikel auch registriert
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 23.08.2009, 09:49
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AW: Kastration von Amts wegen

Zitat:
@senior: kann es sein, dass wir die gleiche lektüre lesen ? ich habe den artikel auch registriert
Das könnte sein. Aber ich habe diese Lektüre nicht nur registriert...ich hab sie auch gelesen!
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  #6 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 11:59
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AW: Kastration von Amts wegen

Ich habe den Artikel jetzt auch mal gegoogelt (hatte ihn vor meiner Antwort gar nicht gelesen).

Da wird wohl mit einem Strafnachlass agiert. Ich halte das für nicht nur medizinisch, sondern auch ethisch bedenklich, weil den Straftätern die Folgen des Eingriffs/der pharmakologischen Behandlung nicht völlig klar sein können. Und die Folgen sind gravierend!
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  #7 (permalink)  
Alt 23.08.2009, 12:45
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AW: Kastration von Amts wegen

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich habe den Artikel jetzt auch mal gegoogelt (hatte ihn vor meiner Antwort gar nicht gelesen).

Da wird wohl mit einem Strafnachlass agiert. Ich halte das für nicht nur medizinisch, sondern auch ethisch bedenklich, weil den Straftätern die Folgen des Eingriffs/der pharmakologischen Behandlung nicht völlig klar sein können. Und die Folgen sind gravierend!
evtl gibt es vorher zur aufklärung paar bücher von tralow zu lesen (zb "der eunuch")
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