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Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 29.11.2011, 10:25
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Klüger ist es übrigens, nicht einfach einen Termin "verfallen" zu lassen oder ohne Begründung abzusagen, sondern den Termin abzusagen, weil man erkrankt ist. (Kopfschmerzattacke, Erkältung, geprellter Fuß, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt ...)

Wenn der Arzt nämlich die geplante Behandlung/Diagnostik nicht durchführen kann, weil das aufgrund gesundheitlicher Hindernisse seitens des Patienten nicht möglich ist, kann er (vereinfacht gesagt) keine Ausfall-Ansprüche erheben.

Jedenfalls wird er das dann kaum noch versuchen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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