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Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 19:23
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Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Hallo

Angenommen ein Patient macht beim Arzt einen Termin aus.
Eines Tages kommt vom Arzt eine Rechnung wegen nicht eingehaltenen Termins. Patient hat sich den Termin aber an einem Anderen Tag notiert und sagt dies auch.
Arzt weicht nicht von der Rechnung ab.

Würde es hier eine Gesetzliche Grundlage geben, woraufhin der Patient die summe zahlen müsste?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 20:23
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Post AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Manche Ärzte schreiben eine Rechnung für einen verpassten Termin.
Es kommt aber auch immer darauf an, was das für ein Termin war.

Ist ein umfangreicher Termin zur Implantation oder Beschleifen von Zähnen für Kronen, kann nachvollzogen werden das eine Rechnung geschrieben wurde.
Ist der Patient ständig zu spät oder verpasst Termine, dann ist es auch verständlich, das eine Rechnung geschrieben wird.

Immerhin hält der Arzt Zeit für den Patienten frei und kann in dieser Zeit keinen anderen Patienten behandeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 21:29
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Zitat:
Zitat von Mitruel Beitrag anzeigen
Patient hat sich den Termin aber an einem Anderen Tag notiert und sagt dies auch.
Jawollja... eine der Aussagen, die man besser lassen sollte!

...allgemein gesagt wird der Arzt fast immer bei seiner Schadenersatzforderung scheitern.

Worum ging denn der Termin? Und was für ein Facharzt war das?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 15:59
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Weiterhin angenommen, es Handelt sich um eine Hautarzt Termin um Muttermale wegmachen zu lassen (15 Euro) die der Arzt jetzt will.

Mir geht es nur darum, daß der Patient sich telefonisch einen Termin hat machen lassen, den er anderst notiert hat. Sprechstundenhlfen sind ja auch nicht unfehlbar, was Termine angeht.
Es gibt ja nichts was unterschrieben ist für den Termin, und fehler könnten ja auch den Spechstundenhilfen passieren...

Kann der Arzt das nun einklagen?
Gibt es eine Rechtsgundlage???
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  #5 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 17:15
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Zitat:
Zitat von Mitruel Beitrag anzeigen
Hallo

Angenommen ein Patient macht beim Arzt einen Termin aus.
Eines Tages kommt vom Arzt eine Rechnung wegen nicht eingehaltenen Termins. Patient hat sich den Termin aber an einem Anderen Tag notiert und sagt dies auch.
War denn der Patient an dem anderen - dann wohl falschen Termin - dort?

Wenn nicht, dürfte die Behauptung natürlich auf taube Ohren treffen und kaum mit Kulanz seitens des Arztes zu rechnen sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 17:18
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Zitat:
Zitat von Mitruel Beitrag anzeigen
Kann der Arzt das nun einklagen?
Jein. Er muss glaubhaft machen, dass ihm ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Bestes Gegenargument ist schlicht, dass er während der Zeit, in der der Patient nicht da war, gut und gerne auch andere Patienten behandeln konnte.

Ein Arzt, der wegen 15 Euro einen Prozess riskiert, ist offensichtlich völlig verärgert. Er sollte dem Patienten empfehlen, sich eine andere Praxis zu suchen, und gut ist.

Die Diskussion, wer den Fehler gemacht hat, ist gefährlich, weil beispielsweise OP-Termine oft nur an bestimmten Tagen stattfinden.

Der Patient sollte einfach abwarten, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage eintrudeln.
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Alt 28.11.2011, 15:58
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Habe auch mal gelesen, dass der Termin in Rechnung gestellt werden kann, wenn der Arzt es vorher angekündigt hat.
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Alt 28.11.2011, 16:01
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Weder die Ankündigung noch ein vorher unterschriebener Wisch erleichtert die Sache für den Arzt. Normalerweise geht er leer aus.
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Alt 29.11.2011, 10:21
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Zitat:
Zitat von Mitruel Beitrag anzeigen
Hallo

Angenommen ein Patient macht beim Arzt einen Termin aus.
Eines Tages kommt vom Arzt eine Rechnung wegen nicht eingehaltenen Termins. Patient hat sich den Termin aber an einem Anderen Tag notiert und sagt dies auch.
Arzt weicht nicht von der Rechnung ab.

Würde es hier eine Gesetzliche Grundlage geben, woraufhin der Patient die summe zahlen müsste?
Das BGB.

Der Arzt kann zwar keine Rechnung nach GOÄ stellen, weil er weder eine ärztliche Leistung erbracht hat noch die GOÄ eine Ziffer für nicht eingehaltene Termine enthält. Er kann aber vereinfacht gesagt ein "Ausfallhonorar" in Rechnung stellen, für seine Zeit.

Theoretisch steht es dem Patienten frei, dem Arzt nachzuweisen, daß er keinen Ausfall gehabt hat, weil er einen anderen Patienten in dieser Zeit behandelt hat, praktisch ist das aber kaum machbar.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 10:23
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AW: Kann nicht eingehaltener Termin in Rechnung gestellt werden?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Theoretisch steht es dem Patienten frei, dem Arzt nachzuweisen, daß er keinen Ausfall gehabt hat, weil er einen anderen Patienten in dieser Zeit behandelt hat, praktisch ist das aber kaum machbar.
Warum sollte hier der Patient etwas nachweisen? Der Arzt macht einen Schaden geltend, und er muss nachweisen, dass dieser tatsächlich entstanden und nicht zu vermeiden war.

http://www.pknds.de/fileadmin/user_u...en_febr_08.pdf

Zitat:
Letztlich gescheitert ist der klagende Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg jedoch an Darlegung und Beweis eines Schadens. Den Vortrag des Klägers, er betreibe eine Praxis mit längerem Terminvorlauf und vergebe jeden Termin nur einmal, ließ das Gericht nicht genügen.
Vielmehr verlangte es den Nachweis, dass sich ein anderer Patient um einen kurzfristigen Termin bemüht hat, aber abgewiesen werden musste, oder dass es zumindest wahrscheinlich ist, dass bei Einhaltung der 24-Stunden-Frist der Termin an einen anderen Patienten hätte vergeben werden können (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.04.2007, juris Rn. 23 f. – Az.: 1 U 154/06).
Dieser Nachweis ist dem Arzt gerade deshalb nicht gelungen, weil nach seinem eigenen Vortrag bei seiner Praxisgestaltung Terminvergaben von einem Tag auf den anderen nicht typisch sind. Der Arzt hätte also auch bei pflichtgemäß-rechtzeitiger Absage den Termin an keinen anderen Patienten vergeben können, so dass ihm kein Schaden (entgangener Gewinn, § 252 BGB) entstanden ist.
Allgemein wird das Prozessrisiko für kleinere Beträge ("normaler" Termin) für den Arzt zu hoch sein.
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