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Im Stich gelassener Notfall?

Dies ist eine Diskussion zu Im Stich gelassener Notfall? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 09.04.2010, 01:11
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Im Stich gelassener Notfall?

Angenommen, X wohnt in einem Dorf in Bayern, in dem zwei Dorfärzte (D1 und D2) jeweils eine Praxis betreiben. An einem Werktagvormittag bekommt X aus heiterem Himmel im Obergeschoss seines Hauses so heftige Unterbauchschmerzen unbekannter Ursache, dass er sich nur noch aufs Bett schleppen kann, da jede Bewegung den Schmerz verschlimmert. Das einzige verfügbare Telefon befindet sich im Erdgeschoss und ist nicht transportabel. X ruft nach den Kindern K1 und K2, mit denen er allein im Haus ist. Dem 12jährigen K1 trägt er auf, den Notarzt zu rufen. - K1 ruft bei der Rettungsleitstelle R an und wiederholt den Auftrag von X; X habe starke Schmerzen und sei bewegungsunfähig. Die Rettungsleitstelle ist skeptisch, weil nur ein Kind anruft, verspricht aber Hilfe zu senden.

Eine halbe Stunde später erscheint D1 mit einer weiteren Person im Auftrag der Rettungsleitstelle bei X im Schlafzimmer (X erkennt D1 dabei nicht, da X stark kurzsichtig ist und im Augenblick keine Brille trägt). Keiner der Besucher stellt sich ausdrücklich als Mediziner vor. D1 stellt kurz Fragen zur Sypmtomatik (X berichtet dabei auch, dass er starke Schmerzen habe), fragt dann X, wer dessen Hausarzt sei. Als X wahrheitsgemäß antwortet, das sei D2, teilt D1 mit, er werde D2 anrufen und versichert wiederholt, dieser werde in wenigen Minuten vor Ort sein. Er verlässt dann mit der zweiten Person das Haus, ohne medizinische Hilfe angeboten und ohne einen Krankenwagen gerufen zu haben.

X hat nach wie vor starke bis stärkste Schmerzen. D2 erscheint nicht. K1 und K2 sind überfordert, vertrösten X mit der Aussage des D1, dass D2 ja gleich kommen müsse, und weigern sich trotz Bettelns des hilflosen X eine Stunde lang, bei R oder bei D2 in der Praxis anzurufen. X leidet derweil abwechselnd schreiend, wimmernd, schweigend; übergibt sich auch vor Schmerz. Nach einer Stunde rufen K1 und K2 wiederholt in der Praxis von D2 an, sind aber nicht in der Lage, die Dringlichkeit der Situation angemessen zu beschreiben; sie erhalten immer wieder die Nachricht, D2 sei "in der Sprechstunde beschäftigt und komme, so bald er könne", während X die Schmerzen kaum ertragen zu können glaubt.

Als D2 nach über zwei Stunden seine Sprechstunde beendet hat und endlich eintrifft, wirft er einen einzigen Blick auf X, ruft sofort den Rettungshubschrauber und gibt X eine Morphiumspritze. Er entschuldigt sich dabei bei X - D1 habe erst vor wenigen Minuten telefonisch mitgeteilt, dass er vermute, X habe eine Nierenkolik; zu Anfang habe er D2 lediglich bitten lassen, "mal nach X zu schauen".

Die Schmerzen verebben beinahe völlig, das Notarztteam trifft ein und bringt X ins Krankenhaus, wo tatsächlich eine Nierenkolik festgestellt wird. Die Verzögerung bei der Behandlung hat zu keinen bleibenden Schäden geführt. X hat allerdings zwei Stunden lang unnötig stärkste Schmerzen erdulden müssen.

Fragen:
- Strafbarkeit bzw. sonstiges regelwidriges Handeln von R, D1, D2 (Grundlagen?)
- mögliche Rechtsgrundlage für das Handeln (bzw. Unterlassen) von D1?
- zivilrechtliche Ansprüche von X gegen D1 (Schmerzensgeld)?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2010, 11:47
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Aus meiner laienhaften Sicht würde ich sagen:

- Unterlassene Hilfeleistung durch R und D1, sowie evtl durch K1 und K2, durch D2 eher unwahrscheinlich (vorausgesetzt die Angaben des D2 stimmen)
- höchstwahrscheinlich Verstoß von D1 gegen berufsethische Normen
- Rechtsgrundlage für die Unterlassung des D1 (Arzt!): keine!
- zivilrechtliche Ansprüche gegen R und D1 halte ich durchaus für gegeben
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 10.04.2010, 10:58
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Merci vielmals, 2much - so weit ja nicht überraschend.

Bei intensiverer Betrachtung bleiben noch folgende "Knackpunkte":

Hat D1 in jedem Fall gegen seine Pflicht zur Hilfeleistung verstoßen, indem er (in seiner Funktion als von R eingeteilter Bereitschafts- bzw. Notarzt), der beim hilflosen Patienten X eine Nierenkolik vermutet
a) dem X kein Schmerzmittel anbietet, sondern stattdessen den Hausarzt D2 anruft und
b) danach nicht bei X bleibt, sondern weggeht, ehe D2 bei X ist?
(Also: hat D1selbst dann versäumt, zumutbare und notwendige Hilfe zu leisten, wenn D2 tatsächlich wenige Minuten später bei X eintrifft und die Schmerzen lindern kann?)

Zur Frage der möglichen unterlassenen Hilfeleistung: Gelten starke Schmerzen für sich genommen rechtlich überhaupt als "gesundheitliche Beeinträchtigung" (sie sind im vorliegenden Fall streng genommen Syptome einer gesundheitlichen Störung und nicht ursächlich) - oder könnte D1 mit Aussicht auf Erfolg argumentieren, dass er eine verzögerungsbedingte Verschlimmerung der den Schmerzen zu Grunde liegenden Störung so weit ausschließen konnte, dass er durch sein Unterlassen zu keiner (weiteren) Beeinträchtigung von Leben, Leib und Gesundheit usw. des X beigetragen hat?

Und zuletzt die eigentlich arztrechtliche Frage: Welche Vorschriften regeln, unter welchen Umständen ein von der Rettungsleitstelle beauftragter Bereitschafts- bzw, Notarzt in Bayern die Verantwortung für die Behandlung eines Notfalles ohne tätig geworden zu sein an den Hausarzt des Patienten abgeben darf?

Gruß vom höchst interessierten W.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 11:26
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Hat D1 in jedem Fall gegen seine Pflicht zur Hilfeleistung verstoßen, indem er (in seiner Funktion als von R eingeteilter Bereitschafts- bzw. Notarzt), der beim hilflosen Patienten X eine Nierenkolik vermutet
a) dem X kein Schmerzmittel anbietet, sondern stattdessen den Hausarzt D2 anruft
Eine Schmerzreduktion bei nicht sicherer Diagnose kann ein grober Behandlungsfehler sein! Sie ist sorgfältig abzuwägen.
Zitat:
Zitat von wackeldackel
b) danach nicht bei X bleibt, sondern weggeht, ehe D2 bei X ist?
Eine Anwesenheitspflicht des behandelnden Arztes besteht nur, wenn dem Patienten durch seine Abwesenheit ein Schaden entstehen kann. Ist dies nicht der Fall, darf der Arzt beruhigt gehen.

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Welche Vorschriften regeln, unter welchen Umständen ein von der Rettungsleitstelle beauftragter Bereitschafts- bzw, Notarzt in Bayern die Verantwortung für die Behandlung eines Notfalles ohne tätig geworden zu sein an den Hausarzt des Patienten abgeben darf?
Das ist eine Frage, die ausgesprochen ausführlich beantwortet werden muss. Zuständige Rechtsnormen sind die Bereitschaftsdienstordnung, der KBV-Rahmenvertrag mit den Krankenkassen, KBV-Dienstvorschriften für den Arzt (ich gehe mal von Kassenpatient aus), Musterberufsordnung und BGB.

Kurz gesagt ist es die Aufgabe des Notarztes, festzustellen, ob ein akuter Handlungsbedarf besteht, der von ihm übernommen werden muss. Ist dies nicht der Fall, kann er die Behandlung getrost "weiterreichen". Allerdings muss er dafür sorgen, dass der weiterbehandelnde Arzt in einer angemessenen Zeit erscheint. Ich würde aber sagen, dass er seine Pflicht erfüllt, wenn er den weiterbehandelnden Arzt kontaktiert und der eine unverzügliche Behandlung zusagt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 13:15
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Danke ebenfalls, lieber Humungus.

Also (ich fasse zusammen) kann es sein, dass die Diagnose einerseits so unsicher war, dass eine Schmerzbehandlung ein grober Behandlungsfehler hätte sein können, andererseits aber davon auszugehen war, dass X (mit derart "unklarer" Diagnose und stärksten Schmerzen) ohne einen weiteren Schaden zu riskieren allein gelassen werden kann? Derartige Umstände treffen sicher gelegentlich zusammen, D1 hat damit im Zweifel (der ja immer zu seinen Gunsten besteht und zu Recht bestehen muss) verantwortungsbewusst und fachgerecht gehandelt... da kann X wieder voll Vertrauen ins Leben schauen!

Auf das Gedächtnis des D1 wäre sicherlich auch Verlass - bestimmt hätte ihm D2 (auch wenn dieses unwichtige Detail dem D2 aus zugunsten des D1 konstruierbaren Gründen entfallen wäre) zugesichert, sofort zu kommen. (Ebenso wie dem X entfallen wäre, dass er und seine Familie seit Jahren einen großen Bogen um die fiktive Praxis des fiktiven D1 mache, nachdem dieser - weil er nicht über die erforderliche Ringsäge verfügt hätte, um dessen Anwendung der Patient zu allererst gebeten hätte - vergeblich versucht hätte, einem fiktiven Familienmitglied des X einen fiktiven Ring mit fiktiver Seife über einen hochgradig entzündeten und geschwollenen fiktiven Finger zu zerren, nachdem er ihn - den Ring natürlich, so weit geht's doch nicht - zuerst mit einer fiktiven Büroschere zu durchschneiden versucht hätte... sicher gibt es auch dafür eine plausible medizinische Erklärung!)

Ehrlich, ich möchte nicht Arzt sein und ständig Angst haben müssen, dass mich rabiate und geldgierige Nichtfachleute, denen ich helfen will und muss, verklagen, aber X - und dessen Familienmitglied - und auch zahlreiche andere Ex-Patienten des D1, ob mittlerweile amputiert oder tot - möchte ich auch nicht gewesen sein.

Um mich nicht allzu sehr zu verrennen und anwesende Mediziner vor den Kopf zu stoßen - ich versuche im Grunde nur die möglichen Beweggründe des fiktiven D1 nachzuvollziehen, zu begreifen, wie es zu dieser auf den ersten Blick unverständlichen fiktiven Situation gekommen ist und zu entscheiden, an wen X am besten welche Rückmeldung gäbe, um eine ähnliche fiktive Situation für künftige fiktive Patienten zu vermeiden.

Ach ja, was gälten übrigens für Vorschriften, wenn X privat versichert (Beamter m. Beihilfeberechtigung) wäre?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 15:46
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Zitat:
Zitat von wackeldackel
D1 hat damit im Zweifel (der ja immer zu seinen Gunsten besteht und zu Recht bestehen muss) verantwortungsbewusst und fachgerecht gehandelt...
Das hat er hier im Fall sicherlich nicht. Er hätte den D2 auf die akute Schmerzsymptomatik hinweisen müssen, die dringliches Handeln bedingt. Auch, wenn er der Meinung ist, er selber müsse nicht eingreifen, ist die Mitteilung, D2 "solle mal nachsehen", erheblich zu wenig.

Es könnte eine Straftat vorliegen, aber wohl eher keine unterlassene Hilfeleistung, sondern eher Körperverletzung durch Unterlassen. Berufsrechtlich hat D1 auf jeden Fall fehlerhaft gehandelt, denn entweder kann er feststellen, dass keine weitere Akutdiagnostik nötig ist (dann kann er ein Schmerzmittel spritzen und nach einer angemessneen Beobachtungszeit verschwinden), oder er kann es nicht, dann muss er wegen des akuten Befundes weitere Diagnostik veranlassen. Ich denke auch, dass der Patient ein Schmerzensgeld verlangen kann, denn die Schmerzen wurden durch das Unterlassen des D1 unnötig verlängert.

Fraglich allerdings, woran sich D1 und D2 erinnern, wenn sie vor dem Kadi stehen...

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Ehrlich, ich möchte nicht Arzt sein und ständig Angst haben müssen, dass mich rabiate und geldgierige Nichtfachleute, denen ich helfen will und muss, verklagen, aber X - und dessen Familienmitglied - und auch zahlreiche andere Ex-Patienten des D1, ob mittlerweile amputiert oder tot - möchte ich auch nicht gewesen sein.
Zu beidem meine Zustimmung.

Zitat:
Zitat von wackeldackel
ich versuche im Grunde nur die möglichen Beweggründe des fiktiven D1 nachzuvollziehen, zu begreifen, wie es zu dieser auf den ersten Blick unverständlichen fiktiven Situation gekommen ist
Das weiß ich nicht genau. Ich vermute, D1 erachtete den Fall als nicht so dramatisch wie X und Kinder und hat dann in die Meldung an D2 nicht genügend Druck gegeben, eventuell hatte er auch einen derart stressigen Dienst, dass es ihm "aus den Fingern schlüpfte".
Zitat:
Zitat von wackeldackel
zu entscheiden, an wen X am besten welche Rückmeldung gäbe, um eine ähnliche fiktive Situation für künftige fiktive Patienten zu vermeiden.
Pädagogisch am besten ist ein direktes Gespräch mit D1, was auch (oder daneben) geht, ist ein Strafantrag, eine Beschwerde bei der KV und Ärztekammer und die Einschaltung eines Anwalts und Fordern von Schmerzensgeld. Je nach dem Temperament des X.

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Ach ja, was gälten übrigens für Vorschriften, wenn X privat versichert (Beamter m. Beihilfeberechtigung) wäre?
Jetzt verstehe ich auch, warum die Nierenkolik immobilisierte...normale Patienten werden nämlich durch die enormen Kolikschmerzen motorisch eher unruhig!

Scherz beiseite, der Unterschied ist nicht sehr groß. Lediglich der Weg über die KV und die Nutzung ihrer Statuten (mit Ausnahme der Bereitschaftsdienstordnung!) entfallen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 18:14
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Danke, danke, danke für die ausführliche Rückmeldung (über Auflage 1230 des uralt-Beamtenwitzes könnte vermutlich sogar der mittlerweile schmerzfreie X grinsen)... wie X den D1 im fiktiven Szenario einschätzt, hätte ein direktes Gespräch mit demselben wohl Null komma Null pädagogischen Effekt - Erfolg versprechender und der momentanen temperamentsuntypischen Verfassung des X entgegen kommender wäre es wohl, dem D1 z. B. sämtliche Fingernägel während zweier gemütlicher Stunden einzeln mit der Zange rauszuziehen, aber das verbietet sich natürlich dem gesetzestreuen Bürger, grrr.... Nein, nein, nehmen wir lieber an, X ist im Grunde friedlich und kann niemandem wirklich Schmerzen wünschen. -

Außerdem - nehmen wir weiter an - will er auch D2 (der sein tiefes Mitgefühl und Bedauern über die Verzögerung sehr glaubhaft ausgedrückt hat) nichts Böses. Und X vermutet wohl zu Recht, D2 wird unweigerlich in eine unangenehme Situation gebracht, wenn X gegen D1 vorgeht und D1 dabei bequemerweise vergessen sollte, was er laut D2 gesagt hat. X müsste wohl schweigen, um D2 (der ebenfalls ein friedliebender Mensch wäre, der keinen Zoff mit seinem Kollegen vor Ort will) zu schützen.

Es sei denn, es ist ein Punkt zu finden, bei dem es NICHT darauf ankommt, was D1 dem D2 gesagt hat - und den gibt's allem Anschein nach nicht. Außer (mehr Chancen sehe ich für meinen armen fiktiven Leidenden und die künftigen potenziellen Opfer des D1 nicht) es ist eindeutig, dass D1 bei Vorliegen dieser Symptome nicht den Hausarzt hätte rufen dürfen, sondern zwingend einen Transport ins Krankenhaus veranlassen müssen (nehmen wir dabei an, D2 verfügt, was D1 bekannt sein dürfte. über kein Ultraschallgerät und hätte somit keine Möglichkeit, eine erschöpfende Diagnostik durchzuführen). Kann denn eine Nierenkolik (oder ein ähnlich schmerzhaftes rätselhaftes Etwas) in der Regel beim Hausbesuch durch den Hausarzt diagnostiziert und behandelt werden?
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Alt 10.04.2010, 18:31
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Kann denn eine Nierenkolik (oder ein ähnlich schmerzhaftes rätselhaftes Etwas) in der Regel beim Hausbesuch durch den Hausarzt diagnostiziert und behandelt werden?
Jein. Eine Diagnose ist auch ohne Ultraschall gut möglich, aber eine rein schmerzstillende Behandlung kann ein grober Kunstfehler sein, wenn sich nach einem verlängerten Nierenstau ein Nierchen in den Beamtenhimmel verabschiedet (nix mehr tun müssen...). "Sauber" ist die Diagnose tatsächlich nur durch bildgebende Verfahren zu stellen-
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  #9 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 19:56
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AW: Im Stich gelassener Notfall?

Okay... jedenfalls sieht es jetzt doch so aus, als hätte der gute X die ein oder andere Chance, D1 "erzieherisch" zu beeindrucken, ohne dass sein Versuch auf D2 losgeht. Dank und Gruß, w.
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