Dies ist eine Diskussion zu Härtefall Regelung bei Zahnersatz innerhalb des Forums Arztrecht
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| mal angnommen Person A hat akute Zahnprobleme und ist über die Mutter versichert. laut Kostenplan sollen sie 2200€ selber zahlen. (festzuschuss ist schon runter) dem haushalt steht aber nicht soviel zur verfügung aber für einen härtefall verdienen sie zu viel. (es gilt ja nur brutto einkommen. ausgaben für auto, haus etc. werden nicht beachtet) Die frage: wenn person A auszieht in eine eigene wohnung. dann ist es ja ein anderer Haushalt und da Person A nur einen 400€ job hat zurzeit würde er dann als Härtefall gelten. Ist das tatsächlich möglich? oder gilt das als Betrug o.ä. |
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| AW: Härtefall Regelung bei Zahnersatz Zitat:
(Oder hat die GKV das zugesagt?) Zitat:
Allerdings sollte man damit vorsichtig sein - die Mutter kann vom Sozialamt/der ArGe zu den Kosten herangezogen werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen mit ihrem Einkommen überschreitet. Am besten mal alle zuständigen Stellen konsultieren (GKV, Amt), plus Sozialberatung. Am Rande gefragt: welcher Standard-Zahnersatz kostet denn abzüglich Festbetrag 2200€? Gibt's da wirklich keine günstigere Alternative? Selbst eine Vollprothese ist da ja deutlich billiger.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Härtefall Regelung bei Zahnersatz Am Rande gefragt: welcher Standard-Zahnersatz kostet denn abzüglich Festbetrag 2200€? - Implantate gehören mittlerweile zum Standard - Mehrere Kronen kommen auch leicht auf die Summe - Brücken kommen auch auf diese Summe Bei allen drei genannten, wenn sie komplett zahnfarben sind wirds erst recht teuer. Und auch wenn der TE evtl. selbst an seiner Zahnsituation schuld ist, kann ich es nachvollziehen das er in den jungen Jahren nicht mit einer Prothese herumlaufen will |
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| befreiung, härtefall, krankenkasse, zahnarzt, zahnersatz |
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