Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Härtefall Regelung bei Zahnersatz

Dies ist eine Diskussion zu Härtefall Regelung bei Zahnersatz innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 15:41
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 20
Keine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ikks hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Härtefall Regelung bei Zahnersatz

Hallo,

mal angnommen Person A hat akute Zahnprobleme und ist über die Mutter versichert.

laut Kostenplan sollen sie 2200€ selber zahlen. (festzuschuss ist schon runter)

dem haushalt steht aber nicht soviel zur verfügung aber für einen härtefall verdienen sie zu viel. (es gilt ja nur brutto einkommen. ausgaben für auto, haus etc. werden nicht beachtet)

Die frage:

wenn person A auszieht in eine eigene wohnung.
dann ist es ja ein anderer Haushalt und da Person A nur einen 400€ job hat zurzeit würde er dann als Härtefall gelten.

Ist das tatsächlich möglich? oder gilt das als Betrug o.ä.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2012, 10:51
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.557
89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6557 Beiträge, 376 Bewertungen)  
AW: Härtefall Regelung bei Zahnersatz

Zitat:
Zitat von ikks Beitrag anzeigen
Die frage:

wenn person A auszieht in eine eigene wohnung.
dann ist es ja ein anderer Haushalt und da Person A nur einen 400€ job hat zurzeit würde er dann als Härtefall gelten.
Nö. Deshalb bezahlt die GKV trotzdem noch lange nicht den vollen Betrag.

(Oder hat die GKV das zugesagt?)

Zitat:
Ist das tatsächlich möglich? oder gilt das als Betrug o.ä.
Wenn A auszieht und einen eigenen Haushalt führt, ist A nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter.

Allerdings sollte man damit vorsichtig sein - die Mutter kann vom Sozialamt/der ArGe zu den Kosten herangezogen werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen mit ihrem Einkommen überschreitet.

Am besten mal alle zuständigen Stellen konsultieren (GKV, Amt), plus Sozialberatung.

Am Rande gefragt: welcher Standard-Zahnersatz kostet denn abzüglich Festbetrag 2200€?

Gibt's da wirklich keine günstigere Alternative? Selbst eine Vollprothese ist da ja deutlich billiger.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2012, 14:29
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 28
Beiträge: 228
94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (228 Beiträge, 36 Bewertungen)  
AW: Härtefall Regelung bei Zahnersatz

Am Rande gefragt: welcher Standard-Zahnersatz kostet denn abzüglich Festbetrag 2200€?

- Implantate gehören mittlerweile zum Standard
- Mehrere Kronen kommen auch leicht auf die Summe
- Brücken kommen auch auf diese Summe

Bei allen drei genannten, wenn sie komplett zahnfarben sind wirds erst recht teuer.


Und auch wenn der TE evtl. selbst an seiner Zahnsituation schuld ist, kann ich es nachvollziehen das er in den jungen Jahren nicht mit einer Prothese herumlaufen will
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2012, 16:17
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 41
Beiträge: 10.174
95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10174 Beiträge, 948 Bewertungen)  
AW: Härtefall Regelung bei Zahnersatz

Buddafly84


Gruß

Pro
__________________
BITTE KEINE BESCHWERDE ÜBER BEWERTUNGEN. Ich bewerte Beiträge dem Inhalt entsprechend.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
befreiung, härtefall, krankenkasse, zahnarzt, zahnersatz

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mitgliedsbeitrag, Härtefall Vereinsrecht 24.05.2012 12:37
Versorgungsausgleich-Härtefall Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.03.2012 12:03
Immatrikulationsordnung vs. Härtefall ? Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 12.09.2011 18:11
Härtefall doppelter Umzug Mietrecht 01.03.2010 19:36
härtefall wegen wohnungsverweis Familienrecht 22.06.2009 19:12





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios