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GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Dies ist eine Diskussion zu GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 14.07.2009, 18:57
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GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Ich unterstelle mal folgenden Sachverahlt:

Eine alte Frau geht mit Ihrem ebenfalls alten Dackel, wärend der Woche zu praxisüblichen Zeiten ( sagen wir mal 16.00 Uhr ) zum Tierarzt. mit dem Sie vorher einen Termin vereinbart hat, weil dieser wohl ein Experte / Spezialist im tierkardiologischen Bereich sein soll.

Der Tierarzt fängt dann mit seiner Untersuchung an, ließt jedoch vorher noch die Überweisung seines Kollegen worin diesen Ihn über den Untersuchungsumfang informiert.

Der Tierarzt mach dann seine übliche Eingangsuntersuchung nach:

GOT lfd.Nr. 11, lfd.Nr 20, He1 und Ha1

und nimmt danach Blut nach Bl 5a ab.

Im Anschlus daran empfiehlt er eine leicht Sedierung die er nach GOT Z 4.3 e berchnet um dann eine Electrokardiogram zu machen was er nach He 2a abrechnet, weiter mach er noch ein Herzechokariogram mit Dopler was er nach GOT 413 abrechnet, und noch eine Ultraschalldiagnostik des Abdomen die er ebenfalls nach GOT 413 abrechnet.

Da die ältere Dame Ihm noch von 2 kleineren Konten am Unterbauch erzählt, sieht er sich diese auch an und führt noch eine kleiner Biopsie in diesen Knoten mit einer Einwegspritze durch, hierfür rechnet er nach GOT 203 ab.

Für nunmehr den Bericht an seinen überweisenden Kollegen zu fertigen rechnet er ein einfaches Gutachten nach GOT 102 ab Für den Versand der laborproben, und NUR für den Versand will er nach GOT 103 abrechnen.

Weiterhin berechnet er fremde laborleistungen pauschal wie folgt:

Hämatologie pauschal= 12 EUR
10 min, chem. Werte pauschal = 50 EUR
Zytologie pauschal 71 EUR

Bei der Abrechnung stellte sich nunmehr heraus, das er Durchweg den 3fachen Satz der GOT abrechnet, auch für das Porto.

Wäre dies gerechtfertig, wenn der Hund auch schon alleine aufgrund der Sedierung total artig war und absolut keine Komplikationen aufgetaucht sind. Setzen wir nochmals voraus, das die komplette Untersuchung in 30 min abgeschlossen wäre.

Auch ist hier die Frage, ober er Laborproben einfach pauschal berechnen darf.

Über eure Stellungnahmen zu dieser m.E, sehr Interessanten Falldarstellung freue ich mich schon.

Gruß

Rolf100

Natürlich alle Positionen zzzgl Mwst.
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Alt 14.07.2009, 20:29
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Man lese den §4 der GOT. Dort steht eindeutig drin, dass eine Überschreitung des driefachen Gebührensatzes begründet werden muss.

Somit ist der dreifache Satz auch ohne Begründung rechtmäßig.

Inhaltliche Auseinandersetzungen, ob dieser angemessen ist, müssen mit dem Tierarzt unter Berücksichtigung des Einzelfalls geschehen. VIelleicht war auch die Dame anstrengend, und weniger der Hund...

Bei der Prüfung der Rechnung ist die Tierärztekammer behilflich, eventuell auch die Tierkrankenversicherung, wenn eine besteht.

Ich bin kein Spezialist für die GOT, habe aber das Gefühl, dass der Daktari gut und reichlich abgerechnet hat, was so ging. Allerdings hat die gute Dame wohl auch absichtlich einen Spezialisten aufgesucht. Und die sind nunmal teuer.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 09:44
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Hallo Humungus,

erstmal Danke für Deinen Beitrag, aber

Zitat:
Zitat von Humungus
Man lese den §4 der GOT. Dort steht eindeutig drin, dass eine Überschreitung des driefachen Gebührensatzes begründet werden muss..
der § 4 Abs 1 (GOT) sagt: Überschreitungen des Dreifachen der Gebührensätze oder eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. Der Tierarzt hat dem Zahlungspflichtigen ein Doppel der von ihm und dem Zahlungspflichtigen unterschriebenen Vereinbarung auszuhändigen.

Somit ist dies nicht einfach mit einer Begündung getan, sondern man muss dies vor der Abrechnung in einer "Honorarvereinbarung" schriftlich vereinbaren. Nach BGB in einer soganannten Individualvereinbarung. Eine einfache Begründung in der Liquidation ist hier nicht ausreichend. Im Gegenteil, diese Liquidation wäre sogar Rechtswidrig.

Zitat:
Zitat von Humungus
Somit ist der dreifache Satz auch ohne Begründung rechtmäßig.
Und das ist genau der casus cnactus, Ich bin mir absolut nicht sicher, ober ohne weiteres der 3fache Satz abgerechnet werden kann, oder ob dafür eine Begründung wie z.B. Sonntagsdienst, Notdienst etc. als Begründung angeführt werden müssen.

Zusätzlich stellt sich hier die Frage ob nicht bereits gegen § 5 "Verbot von Doppelbewertungen" verstoßen wurde, denn wie ich ja anführte, wurde einmal lfd.Nr. 10 und dann nochmal lfd.Nr. 20 GOT abgerechnet.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 09:52
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von Rolf100
Überschreitungen des Dreifachen der Gebührensätze
Dieser Satz wurde aber nicht überschritten (wäre nur bei beispielsweise 3,1-fachem Satz), sondern nur genau in dieser Höhe abgerechnet.

Glauben Sie mir: der Tierarzt wusste genau, welchen Satz er ohne Probleme abrechnen kann.

Zitat:
Zitat von Rolf100
Ich bin mir absolut nicht sicher, ober ohne weiteres der 3fache Satz abgerechnet werden kann, oder ob dafür eine Begründung wie z.B. Sonntagsdienst, Notdienst etc. als Begründung angeführt werden müssen.
Der Grenzsteigerungsssatz kann ohne Probleme und ohne individuelle Begründung abgerechnet werden.

Zitat:
Zitat von Rolf100
Zusätzlich stellt sich hier die Frage ob nicht bereits gegen § 5 "Verbot von Doppelbewertungen" verstoßen wurde, denn wie ich ja anführte, wurde einmal lfd.Nr. 10 und dann nochmal lfd.Nr. 20 GOT abgerechnet.
Genau da bin ich nicht sattelfest. Da müsste man bei der Tierärztekammer nachfragen. Manche Ziffern gehen nicht miteinander, manche schon, auch wenn sie ähnlich klingen. Das kann Ihnen nur ein Fachmann genau sagen.

Übrigens, was mir noch einfällt: ich glaube kaum, dass Portokosten steigerungsfähig sind.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2009, 11:07
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von Humungus
Genau da bin ich nicht sattelfest. Da müsste man bei der Tierärztekammer nachfragen. Manche Ziffern gehen nicht miteinander, manche schon, auch wenn sie ähnlich klingen. Das kann Ihnen nur ein Fachmann genau sagen.

Übrigens, was mir noch einfällt: ich glaube kaum, dass Portokosten steigerungsfähig sind.
Hallo Humungus,

wieder vielen Dank für den Kommentar. Ich habe jetzt mal die Tierärztekammer damit bemüht, mal sehen was rauskommt.

Besten Dank
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  #6 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 19:35
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von Rolf100

Auch ist hier die Frage, ober er Laborproben einfach pauschal berechnen darf.
Das darf er wenn er die Tierbesitzerin vorher gefragt, bzw. aufgeklärt hat und sie einer Laboruntersuchung zugestimmt hat.
Gibt auch Tierärzte die nicht fragen und dann einfach machen und berechnen. Das wäre dann strittig.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 11:08
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von vico
Das darf er wenn er die Tierbesitzerin vorher gefragt, bzw. aufgeklärt hat und sie einer Laboruntersuchung zugestimmt hat.
Gibt auch Tierärzte die nicht fragen und dann einfach machen und berechnen. Das wäre dann strittig.
Hallo Vico,

er hat nicht gefragt, die Positionen waren einfach pauschaliert auf der Liquidation aufgeführt
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  #8 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 14:07
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von Rolf100
er hat nicht gefragt, die Positionen waren einfach pauschaliert auf der Liquidation aufgeführt

Es kommt natürlich darauf an was das für Laboruntersuchungen waren. Das sollte in der Rechnung schon aufgeführt sein. Musste etwas an ein Labor geschickt werden oder handelte es sich um die Blutuntersuchung, die i.d.R. in der Tierarztpraxis selbst untersucht wird?
Nimmt ein Tierarzt Blut ab, so ist die Tierbesitzerin doch i.d.R. dabei und ihr wird das vorher gesagt, es sei denn das Tier ist stationär aufgenommen worden, was hier ja nicht der Fall war.
Fremdleistungen über ein anderes Labor können in Rechnung gestellt werden. Hierbei muss dem Tierbesitzer jedoch die detaillierte Rechnung auf Verlangen ausgehändigt werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 15:54
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von vico
Es kommt natürlich darauf an was das für Laboruntersuchungen waren. Das sollte in der Rechnung schon aufgeführt sein. Musste etwas an ein Labor geschickt werden oder handelte es sich um die Blutuntersuchung, die i.d.R. in der Tierarztpraxis selbst untersucht wird?
Nimmt ein Tierarzt Blut ab, so ist die Tierbesitzerin doch i.d.R. dabei und ihr wird das vorher gesagt, es sei denn das Tier ist stationär aufgenommen worden, was hier ja nicht der Fall war.
Fremdleistungen über ein anderes Labor können in Rechnung gestellt werden. Hierbei muss dem Tierbesitzer jedoch die detaillierte Rechnung auf Verlangen ausgehändigt werden.
Hallo Vico,

auf der Rchnung wurde wie folgt aufgeführt:

Laborleistungen:

Hämatologie 21,00 EUR
10 min. chem. Werte 50,00 EUR
Zytologie 71,00 EUR

Bisher war es immer so bei anderen Tierärzten, dass Laborleistungen direkt vom Labor mit einer dezidierten Rechnung in Rechnung gestellt worden sind.

Zum anderen, kann ich die Leistungsbeschreibung die oben beschrieben ist nirgendwo vergleichen. Ausserdem stören mich etwas die glaten Zahlen
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  #10 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 17:25
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AW: GOT-Abrechnung, welcher Satz ist OK?

Zitat:
Zitat von Rolf100

Bisher war es immer so bei anderen Tierärzten, dass Laborleistungen direkt vom Labor mit einer dezidierten Rechnung in Rechnung gestellt worden sind.

Das kenne ich auch nur so, wenn ein fremdes Labor zur Untersuchung herangezogen wurde. Der Tierarzt müsste dann die Rechnung des Labors seinem Kunden vorlegen können. Ich würde auf eine Zusendung einer Kopie der Laborrechnung bestehen.
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